Erkrankung oder Unfall in den Ferien: So sind Sie im Ausland versichert

Krank – und das ausgerechnet in den Ferien! Ob da auch die Arztrechnung für Schmerzen sorgt? Hier das Wichtigste über Ihre Krankenversicherung bei Auslandaufenthalten.

AUSGESCHNORCHELT: Pech gehabt – immerhin beteiligt sich die Krankenkasse an den Behandlungskosten. (Foto: Getty)

Ärgerlich: Kaum haben Sie sich in der Ferienwohnung eingerichtet, meldet sich eine schlimme Grippe mit fast 40 Grad Fieber. Aber ist es wirklich eine Grippe, oder steckt etwas anderes dahinter? Ein Arztbesuch wird unvermeidlich. Doch wer bezahlt?

Mit Ihrer Schweizer Krankenpflegeversicherung sind die Kosten je nach Reiseland unterschiedlich gedeckt. Für alle EU- und EFTA-Staaten gilt, dass Ihre Krankenkasse für die medizinisch notwendigen Behandlungskosten aufkommt. Dabei haben Sie Anspruch auf Vergütung der gleichen Leistungen wie die im Reiseland ver­sicherten Personen. Das gilt für Arztbesuche, Spitalaufenthalte sowie für rezeptpflichtige Medikamente. Die Leistungskataloge in den EU-/EFTA-Staaten bieten eine ähnliche Deckung, wie Sie sie aus der Schweiz kennen. Jedoch können die Zahlungsbedingungen und die Höhe der Kostenbeteiligung unterschiedlich sein.

Hüten Sie sich vor Privatärzten: Das würde teuer!

DIESE KARTE MUSS MIT!

Damit die administrative Abwicklung einfach bleibt, sollten Sie ­unbedingt auf jede Reise Ihre Krankenversicherungskarte mitnehmen, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten haben. Das gilt nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder. Sie finden auf der Karte auch eine telefonische Hotline, über die Sie Ratschläge und Unterstützung abrufen können. Achten Sie in jedem Fall bei der Wahl der Ärzte oder des Spitals darauf, dass diese von den Kassen ihres Landes anerkannt sind. Achtung: Haben Sie in Ihrer Grundversicherung ein Modell mit eingeschränkter Arztwahl gewählt, gelten die Einschränkungen sinngemäss auch im Ausland. Ausser im Notfall: Wenn Verletzung oder Erkrankung eine un­verzügliche Versorgung nötig machen, dürfen Sie ohne Rückfrage die nächstgelegene Arztpraxis oder Notfallstation aufsuchen.

Ausserhalb der EU-/EFTA-Staaten übernimmt Ihre Krankenkasse bei medizinischen Notfallbehandlungen höchstens den doppelten Betrag der Kosten, die sie vergüten würde, wenn Sie sich in der Schweiz hätten behandeln lassen. Und bei einer stationären Behandlung bezahlt sie höchstens 90 Prozent des Betrags, den diese Hospitalisierung in der Schweiz kosten würde. Dies, weil in der Schweiz die Kantone für 55 Prozent der Behandlungskosten in ihren Spitälern aufkommen und dieser Zustupf bei Behandlungen im Ausland natürlich wegfällt.

Andere Länder, andere Regeln

Was bezahlt die Krankenkasse bei ärztlicher Behandlung im europäischen Ausland, und was müssen Sie beachten? Beziehen Sie vor der Abreise das Merkblatt der gemeinsamen Einrichtung KVG mit den für Ihr Reiseland gültigen ­Regeln: rebrand.ly/krankineuropa.

DAS GILT BEI UNFÄLLEN

Ähnliche Regeln wie bei der Erkrankung gelten bei einem Unfall. Wer nicht berufstätig ist oder weniger als acht Stunden pro Woche in einer Firma arbeitet, hat in der Krankenversicherung die Unfalldeckung mit eingeschlossen. Alle anderen Personen sind gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) obligatorisch gegen Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle versichert. Auch hier besteht mit den EU- und EFTA-Ländern ein Abkommen, wonach die Behandlungskosten nach den Rechtsvorschriften des entsprechenden Staates vergütet werden. Und wie die Krankenkasse übernimmt die Nichtbetriebsunfallversicherung bei Behandlungen in anderen Ländern maximal das Doppelte der Kosten, die in der Schweiz angefallen wären.

Das ist bei Unfällen tückischer als im Krankheitsfall: Wenn es schnell gehen muss, finden sich Verunfallte je nach Reiseregion unversehens in eine Privatklinik eingewiesen, die nicht ins staatliche Gesundheitssystem eingebunden ist und hohe Preise fordert. Die Suva selbst warnt vor solchen Kostenfallen, wie sie etwa auch in europäischen Ländern bestehen (berüchtigt sind zum Beispiel Österreichs Skigebiete). Schutz davor bietet eine private Zusatzversicherung. Ratsam ist auch bei Unfällen, die Hotline-Nummer der Ver­sicherung griffbereit zu haben.

Möchten Sie vor finanziellen Überraschungen sicher sein, empfiehlt sich eine Reisezusatzver­sicherung. Das gilt insbesondere für jene Länder, die für hohe medizinische Kosten bekannt sind, wie zum Beispiel die USA, Kanada, Japan, Australien und Neuseeland. Teuer sind auch die Privatspitäler in Afrika oder Lateinamerika. Nur eine geringe Deckung gewährt die Krankenkasse zudem für krankheitsbedingte Rücktransporte vom Ausland in die Schweiz: im Höchstfall 500 Franken pro Jahr. Höher sind die Leistungen der ­Unfallversicherung nach UVG: Im Notfall übernimmt sie die Kosten bis fast 30’000 Franken. Allein ein Rettungsflug mit dem Heli kostet nämlich schnell eine fünfstellige Summe. Scheuen Sie dieses Risiko, sollten Sie die Transport- und Rettungskosten im Krankheitsfall zusätzlich versichern (siehe Text unten).

Die Mittel gegen kleine Bobos am besten selber mitnehmen.

IM GEPÄCK: REISEAPOTHEKE

Übrigens: Haben Sie die gute alte Reiseapotheke schon gepackt? Bei den typischen Reisebeschwerden wie Magenverstimmung, Insektenstichen, kleinen Wunden und vielleicht auch mal einem ordent­lichen Sangria-Kater ist es schon praktisch, das Gegenmittelchen aus dem Täschchen ziehen zu können, statt vor Ort eine Apotheke zu suchen und umständlich zu erklären, wo’s wehtut. Unbedingt mit ins Gepäck gehören auch jene Medika­men­te, die Sie regelmässig einnehmen. In den Ferien für Nachschub zu sorgen ist lästig und zeitraubend.

Aber natürlich hoffen wir, dass Sie die schönsten Wochen im Jahr gesund geniessen können. work wünscht schöne Ferien!


Zusatzversicherung Schnell zu viel

Reiseversicherungen sind privatrechtliche Versicherungen. Die Anbieter haben grosse Freiheiten in der Gestaltung der Produkte und Preise. Wer ihren Empfehlungen blindlings folgt, ist schnell einmal überver­sichert oder bezahlt teuer für ­einen Versicherungsschutz, der anderswo billiger wäre.

ÜBERVERSICHERT? Beispiele: Ihr Reisegepäck ist vielleicht ­bereits mit dem Hausrat ver­sichert, oder es lässt sich in diese Police zusätzlich einschliessen, was meist billiger ist als die separate Gepäckversicherung. Ihr Auto ist, vor ­allem wenn es noch recht neu ist, möglicherweise pannenver­sichert. Und oft bezahlen Sie mit ­Ihrer Kreditkartengebühr auch gewisse Reiseversicherungsleistungen. Prüfen Sie also zunächst, welche Risiken durch bestehende Policen gedeckt sind, und seien Sie wählerisch beim Abschluss zusätz­licher Versicherungen. Buchen Sie öfter Pauschalreisen, kommt eine Jahresreisever­sicherung mit Annullationskostenschutz meist günstiger, als wenn Sie bei jeder Buchung von neuem eine Prämie bezahlen.

TEURE PFLASTER. Versicherungen zur Deckung von hohen Krankheits- und Unfallkosten sind vor allem zu empfehlen, wenn Sie in bekanntermassen teure oder exotische Länder ­reisen oder in den Ferien eine riskante Sportart ausüben möchten. Vergleichen Sie das Angebot Ihrer Krankenkasse mit anderen Versicherern. In mehreren aktuellen Tests haben jeweils die Reiseversicherungen der Axa sehr gut abgeschlossen.

Achtung: Sind Sie Rega-Gönnerin, bedeutet das nicht, dass die Rega für Sie gratis fliegt. Lediglich, wenn keine Versicherung die Kosten trägt, wird ­Ihnen die Rega «nach Ermessen» ent­gegenkommen. Ein Recht darauf haben Sie nicht.

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