Ratgeber

Asbestkrebs – die Zeitbombe tickt weiter

Martin Jakob

Noch immer erkranken jährlich 120 Menschen am Asbestkrebs. Dabei ist Asbest seit 1990 verboten. Betroffene und Angehörige erhalten Hilfe aus dem Fonds EFA.

ZERSTÖRT: Ivan McMurray zeigt ein Röntgenbild, auf dem man sieht, was Asbeststaub in seiner Lunge angerichtet hat. (Foto: Getty Images)

Neben den Personen, die bei ihrer Arbeit mit Asbest in Berührung kamen, können auch Angehörige von einer Erkrankung betroffen sein. Zum Beispiel Frauen, die regelmässig mit Asbestfasern belastete Berufskleidungen wuschen. Jedes Jahr erkranken auch heute noch rund 120 Menschen neu an einem bösartigen Mesotheliom.

Stiftung EFA: Geld und Beratung

Die Stiftung EFA unterstützt Asbestopfer und ihre Angehörigen finanziell und mit Beratung. In Zusammenarbeit mit der Lungenliga hat sie auch einen kostenlosen Care-Service eingerichtet. Geschultes Fachpersonal unterstützt Betroffene, ihre Angehörigen und Interessierte telefonisch oder in persönlichem Kontakt.

www.stiftung-efa.ch
Care-Service: +41 800 07 08

SCHNELLE HILFE. Asbestkrebs ist unheilbar. Die Lebenserwartung nach gestellter Diagnose beträgt einige Monate bis zwei Jahre. Da ist unbürokratische Hilfe umso wichtiger. Bei der Stiftung EFA können deshalb Erkrankte und ihre Angehörigen schnelle finanziell Unterstützung beantragen.

Dies gilt für alle Betroffenen, die ab 2006 an einem in der Schweiz verursachten Mesotheliom erkrankt sind. Entschädigungsberechtigt sind Betroffene unabhängig davon, ob sie während einer beruflichen Tätigkeit oder im Privatbereich erkrankten. Ebenso können Hinterbliebene um Unterstützung ersuchen.

«Melden Sie sich: Wir wollen helfen, und wir können helfen.»

ZU WENIG BEKANNT. Seit ihrer Gründung 2017 hat die Stiftung EFA 56 Gesuche bewilligt und insgesamt 5,8 Millionen Franken ausbezahlt. Das ist, gemessen an der bekannten Zahl von Asbestopfern, noch nicht viel Geld. «Was wir bisher an Gesuchen gesehen haben, zeigt nur die Spitze des Eisbergs», sagt denn auch Luca Cirigliano, Zentralsekretär des SGB und Mitglied des Stiftungsrats EFA. «Noch melden sich zu wenige Betroffene bei uns.»

Verständlich, dass jemand, der schwer krank ist, die Kraft nicht findet, Gesuche zu schreiben. Luca Cirigliano betont deshalb: «Auch Familienangehörige oder andere Personen mit einem Vertretungsrecht können für ein erkranktes Opfer aktiv werden – auch nach seinem Ableben, wenn es entschädigungsberechtigte Nachkommen gibt.»

Zudem werden seit Anfang 2019 auch Entschädigungen ausbezahlt an solche Personen, deren Asbestkrebs bereits als Berufskrankheit anerkannt wurde. «Melden Sie sich bei uns», ermuntert Luca Cirigliano Betroffene, «wir wollen helfen, und wir können helfen.»

1 Kommentar

  1. Mirko Delibasic

    Mein Vater hat asbest Krebs bekommen. Das macht mich total fertig.!

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