Ratgeber

EU-Wahlen: Der Wahlservice für EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz

Martin Jakob

Die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten ermöglicht auch jenen Bürgerinnen und Bürgern, die im Ausland leben, die Teilnahme an der Parlamentswahl vom 26. Mai. So funktioniert’s.

VOLKSWAHL: Ende Mai entscheiden die Bürger und Bürgerinnen der EU, wer sie in Brüssel die nächsten fünf Jahre vertritt. (Foto: iStock)

Ende Mai wählt das Volk in 27 Ländern der EU sein neues europäisches Parlament. Für die nächsten fünf Jahre werden damit die politischen Kräfteverhältnisse in einem der wichtigsten Gremien der Europäischen Union bestimmt (siehe unten: «Rat der Nationen»). Da gilt es zu verhindern, dass die neuen rechten Bewegungen ihren Vormarsch auf Länderebene nun auch im EU-Raum fortsetzen, und gleichzeitig die sozialdemokratischen und sozialistischen Parteien zu stärken. Jede Stimme zählt!

Es gilt, den Vormarsch der neuen Rechten im EU-Raum aufzuhalten.

WER WÄHLEN DARF

Nicht alle EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in der Schweiz Wohnsitz haben, können von hier aus an der Wahl teilnehmen. Keine Möglichkeit besteht für Bulgarien, Griechenland, Irland, Malta, die Slowakei, Tschechien und Zypern. Auch Italien macht die persön­liche Stimmabgabe in der italie­nischen Heimatgemeinde zur Bedingung (siehe unten). Für die ­EU-Staaten, aus denen besonders viele Bürgerinnen und Bürger hier leben, hat work die wichtigsten Regeln zusammengestellt.

DEUTSCHLAND. Um an der Europawahl teilzunehmen, müssen Deutsche vor jeder Wahl bei der Gemeinde, in der sie in Deutschland zuletzt wohnhaft waren, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerinnenverzeichnis stellen, und zwar spätestens 21 Tage vor der Wahl (EU-Wahl: bis 5. Mai). Nach der Eintragung erfolgt die Stimmabgabe schriftlich. rebrand.ly/europa_D

FRANKREICH. Bis spä­testens am 31. März 2019 muss die Regis­trierung in der «liste électorale consulaire» in der französischen Botschaft oder in den Konsulaten ­erfolgen. Die Stimmabgabe findet danach in der Botschaft und in den Konsulaten statt. rebrand.ly/europa_F

ITALIEN. Italienerinnen und Italiener müssen ihre Stimme persönlich in der italienischen Heimatgemeinde abgeben («comune di registrazione A. I. R. E.»). Dazu ist ein Wahlzertifikat nötig, das «certificato elettorale». Die ­italienischen Behörden in der Schweiz werden in den nächsten Tagen kommunizieren, ob die Bahn Rabatte auf die Tickets für Züge und Fähren gewährt. Informationen sind auf den Websites der italienischen Botschaft und den konsularischen Dienststellen in der Schweiz veröffentlicht. rebrand.ly/europa_I

KROATIEN. Wer nicht über eine E-Identitätskarte verfügt, muss sich bis spätestens 10 Tage vor dem Wahlsonntag in der ­Botschaft oder im Konsulat regis­trieren (Formular: rebrand.ly/europa_K). Die Stimmabgabe hat danach in der Botschaft in Bern oder im Konsulat in Zürich zu ­erfolgen.

NIEDERLANDE. Wer im Ausland wohnt und weiterhin sein Wahlrecht wahrnehmen will, muss sich einmal registrieren und erhält danach die Wahlunterlagen jeweils automatisch. Wer noch nicht registriert ist, sollte dies bis 11. April nachholen, um an der EU-Parlamentswahl vom 26. Mai teilnehmen zu können. rebrand.ly/europa_N

POLEN. Spätestens drei Tage vor der Abstimmung muss in der Botschaft der Antrag auf Registrierung eintreffen. Der Antrag kann mündlich, per Brief oder per E-Mail erfolgen. Die Stimmabgabe ist danach nur am 26. Mai persönlich in der Botschaft in Bern möglich. rebrand.ly/europa_Pol

PORTUGAL. Seit August 2018 erfolgt mit der Anmeldung bei der Botschaft in Bern oder bei den konsularischen Vertretungen in Genf, Zürich, Sitten und Lugano automatisch auch die Wahlregis­trierung. Portugiesische Bürgerinnen und Bürger, die sich vor August 2018 bei den Vertretungen ­angemeldet haben, können sich bis 60 Tage vor der Wahl registrieren (für die EU-Parlamentswahl 2019 bis spätestens am 27. März). Ob man bereits registriert ist, lässt sich auch online prüfen: rebrand.ly/­europa_Por1

Die Stimmabgabe kann danach bis am 26. Mai per Brief oder in den Wahllokalen der Botschaft oder der Konsulate erfolgen. Falls die Wählerinnen und Wähler die Wahlbehörde nicht über ihren Wunsch informieren, wie sie abstimmen möchten, erfolgt die Stimmabgabe automatisch per Brief. rebrand.ly/europa_Por2

SPANIEN. Spanierinnen und Spanier in der Schweiz mussten sich bis am 1. Februar 2019 regis­trieren. Registrierte Personen erhalten dann automatisch die «solicitud de voto», den Wahlantrag. Sie füllen diesen aus und senden ihn mit einer Kopie der spanischen Ausweisdokumente an die Delegación Provincial de la Oficina del Censo Electoral, nicht später als 25 Tage nach Erhalt des Wahlantrags. Darauf erhalten die Wahlberechtigten die Wahlunterlagen und können den Umschlag mit dem Wahlzettel entweder persönlich im Konsulat abgeben oder per eingeschriebenen Brief an die Wahlbehörde oder an die Auslandsvertretung schicken. Dabei ist es wichtig, die Fristen zu ­beachten. Mehr Informationen: rebrand.ly/europa_Sp

Alle EU-Lände

Ist das EU-Land, in dem Sie wahlberechtigt sind, in unserer Zusammenstellung nicht aufgeführt? EU-Bürgerinnen und Bürger aller Staaten finden Kurzinformationen über ihre Wahlrechte bei einem Wohnsitz im Ausland auf der Website ­zu den Europa-Wahlen 2019: rebrand.ly/europa_Alle


Das EU-Parlament Rat der Nationen

Das Europäische Parlament ist das einzige direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählte poli­tische Organ. Seine wichtigsten Rechte sind die ­Beschlussfassung über Gesetze und die Entscheidung über internationale Abkommen und über EU-Erweiterungen. Hinzu kommen Rechte der Aufsicht über den politischen Betrieb innerhalb der EU. Im Entscheid über neue Gesetze muss es sich die Macht mit dem Rat der ­Europäischen Union teilen, der von den Ministerien der EU-Länder gebildet ist. Über ein Misstrauensvotum kann das EU-Parlament die EU-Kommission, also die Exekutive der Union, absetzen.

NOCH 705 SITZE. Aktuell zählt das Europäische Parlament 751 Mitglieder aus 28 Ländern. Die Anzahl der Abgeordneten pro Land richtet sich nach der Bevölkerungszahl. Infolge des von Grossbritannien beschlossenen Austritts aus der EU (Brexit) wird sich die Mitgliederzahl in der neuen Amtsperiode auf noch 705 Sitze vermindern.

Im Europäischen Parlament bildet die Progressive ­Allianz der Sozialdemokraten derzeit mit 187 Mit­gliedern die zweitgrösste Fraktion nach den Konservativen und Christdemokraten (217). Die Konföderale Fraktion der Vereinten Europäischen Linken / Nordischen Grünen Linken kommt auf 52 Mitglieder.

1,7 MILLIONEN. In der Schweiz leben rund 1,7 Millionen Menschen mit EU-Bürgerrecht im wahlfähigen Alter – das sind mehr ­potentielle Wählerinnen und Wähler als in manchen EU-Mitgliedstaaten.

Schreibe einen Kommentar

Bitte fülle alle mit * gekennzeichneten Felder aus.