1x1 der Wirtschaft

Vaterschaftsurlaub: Schweiz ist Schlusslicht

Hans Baumann

Als Gegenvorschlag zur Initiative für vier Wochen Vaterschaftsurlaub schlägt die Ständeratskommission als «Kompromiss» zwei Wochen vor. Das wäre zwar ein Fortschritt gegenüber den ein bis zwei Tagen, auf die ein ­Vater heute Anspruch hat. Aber im Vergleich mit anderen Ländern ist dieser Vorschlag lächerlich. Wohl in keinem anderen Bereich ist der Rückstand der Schweiz auf das übrige Europa grösser als beim Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternurlaub. In den meisten Ländern gibt es einen Mix aus diesen drei Urlaubsarten, und die Einzelheiten, etwa die Entschädigungshöhe, sind verschieden.

AM SCHWANZ. Aber eines ist klar: Die Schweiz wäre mit ihren 14 Wochen Mutterschaftsurlaub und den vor­gesehenen zwei Wochen Vaterschaftsurlaub immer noch das absolute Schlusslicht nach 32 EU- und EFTA-Ländern. Dies vor allem, weil alle EU-Länder in den letzten Jahren eine EU-Richtlinie umsetzen mussten, die ­einen Elternurlaub festschreibt.

JOB-GARANTIE. Österreich zum Beispiel kennt zusätzlich zum Mutterschafts­urlaub von 16 Monaten einen Eltern­urlaub von zwei Jahren. Dieser kann wahlweise von der Mutter oder vom ­Vater beansprucht werden. Es besteht für die ersten 12 Monate ein Anspruch auf 80 Prozent des bisherigen Lohnes. Wahlweise kann aber auch eine Entschädigung von zwischen 436 und 800 Euro pro Monat für die gesamten zwei Jahre beansprucht werden.

In anderen Ländern wie etwa Finnland ist der Elternurlaub kürzer («nur» 6 Monate), dafür gibt es zusätzlich noch einen Vaterschaftsurlaub von 9 Wochen. Für beide Urlaube gibt es eine Entschädigung von 70 bis 75 Prozent des Lohnes. Auch in den mittel- und osteuropäischen Ländern sind die Bedingungen ungleich besser als in der Schweiz, so etwa in Slowenien mit 28 Wochen Eltern- und 7 Wochen Vaterschaftsurlaub. Alle Länder haben gemeinsam, dass Väter oder Mütter nach Ablauf des Urlaubes wieder zu den gleichen Bedingungen weiterbeschäftigt werden müssen, und die meisten Modelle kennen auch die Möglichkeit von Teilzeitarbeit anstelle eines Vollurlaubs. Der Nachholbedarf der Schweiz in diesem für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie so wichtigen Bereich ist gewaltig. Ein Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen genügt deshalb bei weitem nicht.

Hans Baumann ist Ökonom und Publizist.

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