work übersetzt Juristendeutsch: «Rechtsvorschlag erhoben.» Hä, wie bitte?

Juristen sprechen oft Fachchinesisch. Hier die wichtigsten Rechtsbegriffe kurz erklärt.

JUSTITIA: Für die alten Römer war sie die Göttin der Gerechtigkeit. Sie ist noch heute Symbol für die Rechtsprechung. (Foto: iStock, Montage: work)

Täglich haben wir mit Juristensprache zu tun. Sei es in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in einem Kaufvertrag, am Arbeitsplatz oder als Mieterinnen. Doch was heisst schon wieder «Treu und Glauben»? Was ist ein «Rechtsvorschlag»? Und wie war das schon nur mit dem Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen?

Arbeitsrecht

Bestimmungen, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber betreffen, finden Sie in verschiedenen Gesetzen: Die wichtigsten stehen im Obligationenrecht (siehe Spalte), in dem alle Arten von Verträgen definiert sind. Im Arbeitsgesetz sind die Arbeits- und Ruhezeiten sowie der Gesundheitsschutz geregelt. Im Unfallversicherungsgesetz stehen die Bestimmungen zur Arbeits­sicherheit.

Bedingt

Ein Gericht (oder die Staatsanwaltschaft) kann beschliessen, dass eine Strafe für eine gewisse Zeit (noch) nicht angetreten werden muss. Diese bedingten Strafen sind immer mit einer Probezeit verbunden. Werden die Verurteilten in dieser Zeit nicht straffällig, dann gilt die bedingte Strafe nach Ablauf der Probezeit als verbüsst. Bedingte Strafen sind nur für Täterinnen und Täter möglich, die zu Geldstrafen oder zu weniger als zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. Liegt das Strafmass darüber, dann können sie auch teilbedingt ausgesprochen werden. Das heisst, ein Teil muss verbüsst werden, der andere ist auf Probe aufgeschoben. Für Täter und Täterinnen, die zu Freiheitsstrafen von über drei Jahren verurteilt worden sind, kommt kein bedingter oder teilbedingter Vollzug mehr in Frage.

Fürsprecher

Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt wird in der Schweiz je nach Kanton auch Advokat, Fürsprecher oder Fürsprech genannt. Sie haben Jus studiert und zusätzlich die Anwaltsprüfung gemacht. Sie können sich ins Anwaltsregister eintragen lassen und dann Klientinnen und Klienten vor Gericht vertreten.

Offizialdelikt

Bei einem Offizialdelikt sind die Behörden gezwungen, ein Verfahren einzuleiten, unabhängig vom Willen der geschädigten Person. Das ist hauptsächlich bei schwereren Straftaten der Fall, etwa bei Mord oder schwerer Körperverletzung, aber auch bei Betrug oder Raub. Unbeteiligte, die von einem Offizialdelikt wissen, können eine Anzeige machen. Das Gegenstück dazu ist das Antragsdelikt, das von den Betroffenen angezeigt werden muss, zum Beispiel bei Sachbeschädigung oder Verleumdung.

Rechtskräftig

Ein Urteil muss erst dann umgesetzt werden, wenn es rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar ist. Meist können beide Parteien innert gewisser Fristen rekurrieren und an das nächsthöhere Gericht gelangen. Beispielsweise ans Obergericht des Kantons und ans Bundesgericht. Erst wenn es keine Rekurse mehr gibt und nachdem die höchste Instanz entschieden hat, wird das Urteil rechtskräftig.

Rechtsvorschlag

Wenn Sie sich gegen eine ungerechtfertigte Betreibung wehren wollen, können Sie innert gewisser Fristen «Rechtsvorschlag» erheben. Das heisst, dass Sie die Betreibung nicht anerkennen. Damit wird das Betreibungsverfahren gestoppt. Und zwar, bis die Person oder die Firma bewiesen hat, dass die Betreibung zu Recht besteht.

Rechtlich müssen alle Personen nach Treu und Glauben handeln.

Schlichtungsstellen

Damit Streitigkeiten nicht vom Gericht entschieden werden müssen, gibt es in verschiedenen Rechtsbereichen Schlichtungsstellen oder Friedensrichterinnen und -richter. Die versuchen, das Problem gütlich zu lösen. Bei vielen Zivilprozessen ist das Schlichtungsverfahren sogar obligatorisch. Dies betrifft zum Beispiel ­arbeitsrechtliche Klagen, Mietstreitigkeiten oder Streitigkeiten betreffend Unterhaltszahlungen und Erbschaften. Das Verfahren ist nicht in allen Kantonen gleich.

Strafbefehl

Nicht alle Verstösse gegen das Gesetz werden von einem Gericht behandelt. Bei leichteren Delikten, bei denen die Beschuldigten geständig oder der Sachverhalt klar ist, kann die Staatsanwaltschaft alleine entscheiden. Sie kann Bussen, Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen und gemeinnützige Arbeit, aber auch Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten aussprechen. Über 90 Prozent der Strafverfahren ­werden auf diesem Weg erledigt. ­Gegen den Strafbefehl können Sie jedoch Einsprache erheben, dann gelangt der Fall vor ein Gericht.

Treu und Glauben

«Treu und Glauben» heisst: sich so verhalten, wie das redliche und anständige Leute tun würden. Rechtlich haben alle Personen so zu handeln, es ist ein Grundgebot der Schweizer Rechtsordnung.

Unschuldsvermutung

Sie ist ein Grundprinzip unseres Rechtsstaates und steht auch in der Menschenrechtskonvention: Eine Person gilt so lange als unschuldig, bis sie rechtskräftig verurteilt ist. Das Prinzip hat eine wichtige Auswirkung: Es ist die Strafverfolgungsbehörde, welche die Schuld beweisen muss, und nicht die Beschuldigten, die ihre Unschuld beweisen müssen.

Verbrechen

Straftaten werden je nach Schwere in drei Kategorien eingeteilt: Übertretungen, Vergehen und Verbrechen. Verbrechen werden mit mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft, Vergehen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, gemeinnütziger Arbeit oder einer Geldstrafe. Übertretungen werden mit einer Busse oder gemeinnütziger Arbeit bestraft. Verbrechen und Vergehen werden ins Strafregister eingetragen, die Übertretung hingegen nicht.


Die Gesetzbücher ZGB und OR

Das Zivilgesetzbuch (ZGB) regelt privates Recht und ist in vier Teile gegliedert:
Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht und Sachenrecht (letzteres regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Personen und ­Sachen). Das Schweizer ­Zivilgesetzbuch wurde Anfang des 20. Jahr­hunderts geschrieben und war eine Pionierleistung. Es beeinflusste die Gesetze in ­China, der Türkei, im Nahen Osten und in Nordafrika. Die erste Version blieb lange unverändert. Erst seit den siebziger Jahren spiegelt es die gesellschaftlichen Veränderungen, wie Einführung des Frauenstimmrechts und die Gleichstellung zwischen Mann und Frau. Das hatte beispielsweise Konsequenzen auf das Scheidungs- und das Namensrecht.

VERPFLICHTUNG. Für Arbeitnehmende ist vor allem das Obligationenrecht (OR) von
Interesse. Das Wort stammt vom lateinischen «obligare» ab, was «verpflichten» heisst. Es definiert und regelt also alle Arten von gegenseitigen Verträgen und Verpflichtungen. Dazu gehören unter anderem Arbeitsverträge, Miet- und Pachtverträge, Kaufverträge und Aufträge, Darlehen und Bürgschaften. Materiell ist das OR der fünfte Teil des ZGB; es ist jedoch so wichtig, dass es in ein eigenes Buch ausgegliedert worden ist. Es ist länger als die vier ­Teile des ZGB zusammen.

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