Bewerbungsgespräch: Souverän dank guter Vorbereitung

Keine Angst vor kritischen Fragen

Sina Bühler

Bewerbungsgespräche müssen kein Stress sein. work sagt, wie Sie sich ­darauf ­vorbereiten ­können. Und welche ­Fragen Sie nicht beantworten müssen.

PRÜFENDER BLICK: Nicht alle Fragen müssen Sie im Bewerbungsgespräch beantworten, und auch Notlügen sind manchmal erlaubt. (Foto: Meryl Streep in «The devil wears Prada» / Keystone)

Das Gespräch verlief harzig. Zuerst schaute Herr Würmli so skeptisch auf Susanne Königs Diplome, dass sie selber fast schon an deren Gültigkeit zweifelte. Dann versuchte er herauszufinden, warum ihr Lebenslauf im Jahr 2001 eine Lücke aufweise – die Lücke bestand aus exakt vier Wochen. Nach dem Lernstress bei ihrem Lehrabschluss hatte sie Ferien genommen. Dann erkundigte er sich, was sie bei der Mindestlohninitiative abgestimmt habe. Und zuletzt kam die Frage, ob sie sich Kinder wünsche. Susanne König ging sehr verunsichert aus dem Gespräch. Zu Recht: Einige dieser Fragen sind nicht erlaubt (mehr dazu rechts: «So nicht!»). Und auf die übrigen hätte sie sich vorbereiten können.

Wie bereiten Sie sich vor?

Sie sollten sich schon einige Tage vor dem Bewerbungsgespräch damit beschäftigen. Denn: Je besser Sie vorbereitet sind, umso entspannter werden Sie auf die Fragen der zukünftigen Vorgesetzten oder Personalchefs reagieren. Und überlegen Sie sich, warum Sie den Job überhaupt wollen.

Recherche

Recherchieren Sie über den Betrieb, so viel Sie können. Schauen Sie sich die Website an. Was stellt die Firma her? Wofür ist sie bekannt? Bereiten Sie auch eigene Fragen vor. Damit signalisieren Sie Interesse. Fragen Sie beispielsweise nach Ihrem Pflichtenheft, nach den Arbeitszeiten oder wie sich Ihre Einarbeitung gestalten werde. Sie können Ihre Interviewpartner auch darum bitten, Ihren künftigen Arbeitsplatz zu sehen.

Lebenslauf

Ihr Lebenslauf sagt zwar vieles über Ihre berufliche Erfahrung aus. Aber nicht alles: Überlegen Sie sich, was Sie an Ihren letzten Stellen besonders gut gemacht oder was Sie dabei gelernt haben. Und wie Sie diese Erfahrungen einbringen können.

Jahreszahlen

Bevor Sie Ihr Bewerbungsdossier einreichen, sollten Sie die Monatsangaben und Jahreszahlen in Ihrem Lebenslauf mit den Daten auf Ihren Arbeitszeugnissen oder Di­plomen vergleichen.

Lücken

Wollen Sie in Ihrem Lebenslauf Lücken in Ihrem Werdegang verstecken? Vertrauen Sie nicht darauf, dass diese unentdeckt bleiben. Die Personalchefs kennen fast alle Tricks. Sprechen Sie diese Lücken deshalb selber an und erklären Sie: Sie haben eine Babypause oder eine Weltreise gemacht; Sie waren in einer Weiterbildung oder auf Stellensuche. Je offener Sie kommunizieren und erklären, was Sie dabei gelernt haben, umso besser der Eindruck, den Sie dabei abgeben. Bleiben Sie aber bei der Wahrheit: Nichts ist peinlicher, als wenn Sie eine Amerikareise als Sprachaufenthalt ausgeben, aber kein Wort Englisch verstehen.

Seien Sie im Gespräch aufmerksam und hören Sie genau zu.

Eigenschaften

Die Aufforderung kommt garantiert: «Nennen Sie drei negative Eigenschaften!» Eine Antwort darauf ist nicht einfach, schliesslich möchten Sie gut und nicht schlecht dastehen. Sie müssen deshalb einen Mittelweg finden zwischen Ehrlichkeit und Eigenwerbung. Nennen Sie eine Schwäche, die für die betreffende Stelle kein Problem ist. Und betonen Sie auch, dass Sie an dieser Schwäche arbeiten. Und übrigens: Mit «Perfektionismus» oder «Ungeduld» zu antworten ist eine schlechte Idee. Das hören die Personalverantwortlichen andauernd. Und wenn Sie nach Ihren Stärken gefragt werden, sollten Sie Ihre guten Eigenschaften nicht nur aufzählen, Sie sollten sie auch beweisen. Erzählen Sie ein Beispiel aus Ihrem bisherigen Arbeitsleben, damit klar ist, was Sie damit meinen.

Lohnvorstellung

Obwohl bei den meisten Stellen von Anfang an klar ist, wie viel Sie verdienen werden, kommt die Frage nach Ihren Lohnvorstellungen bestimmt. Deswegen sollten Sie sich über das Lohnniveau in der Branche gut informieren. Gibt es einen Gesamtarbeitsvertrag mit Mindestlöhnen? Das finden Sie auf gav-service.ch heraus. Zusätzlich sollten Sie auf dem Lohnrechner des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes nachsehen: lohnrechner.ch. Fragen Sie auch bei ­Arbeitskolleginnen und -kollegen oder im Unia-Sekretariat nach. Im Bewerbungsgespräch sollten Sie sich auch nach zusätzlichen Leistungen erkundigen: Gibt es einen 13. Monatslohn? Zusätzliche Sozialleistungen, Ferien und Weiterbildungsmöglichkeiten?

Aufmerksamkeit

Ganz wichtig ist auch Folgendes: Seien Sie aufmerksam, wach und interessiert. Das bedeutet auch, dass Sie genau zuhören. Beantworten Sie die Fragen präzis und schweifen Sie nicht unnötig ab. Und wenn Sie eine Frage nicht verstanden haben, haken Sie einfach nach.


Verbotene Fragen So nicht!

Es gibt Dinge, die Ihren Chef oder Ihre Chefin nichts an­gehen: nämlich alles, was
mit Ihrer Privatsphäre zu tun hat. Deswegen müssen Sie auf folgende Fragen nicht ­antworten:

  • Fragen nach Ihrer politischen Orientierung oder Gewerkschaftszugehörigkeit, der Mitgliedschaft in einem Verein oder Ihrem Abstimmungsverhalten gehen die Arbeitgeber nichts an.
  • Ob Sie Christin, Muslim, in einer Freikirche sind oder gar keinen Glauben haben: Fragen zu Ihrer Religionszugehörigkeit sind verboten.
  • Für Ihre Familiensituation gilt dasselbe. Sie können lesbisch, schwul oder mit einer viel älteren Frau verheiratet sein, an Ihrer Eignung für eine Stelle ändert dies nichts.
  • Ob Sie in Zukunft Kinder wollen oder gerade schwanger sind, die Chefs geht das nichts an. Mit einer Aus­nahme: Wenn Sie sich um eine Stelle bewerben, bei der Sie als Schwangere körperlich gefährdet sein könnten – beispielsweise, weil Sie mit Giftstoffen arbeiten müssten –, so ist die Frage erlaubt.
  • Ihre Gesundheit ist ebenfalls Privatsache. Ausser, Sie haben bestimmte gesundheitliche Probleme, die sich auf die Arbeit auswirken könnten.
  • Auch die Frage nach Vor­strafen ist verboten. Es sei denn, sie stünden mit Ihrem ­Beruf in Zusammenhang. Wenn Sie also mit Geld zu tun haben werden, müssen Sie sich die Frage gefallen l­assen, ob Sie schon wegen Vermögens­delikten vor Gericht gestanden hätten.

Was tun, wenn obige Fragen trotzdem gestellt werden? Dann können Sie ausweichen, indem Sie sagen: «Das möchte ich nicht beantworten.» In bestimmten Fällen – beispielsweise bei der Frage, ob Sie schwanger seien – sind aber auch Notlügen erlaubt.

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