Sozialversicherungen 2018 im Überblick:
Trotz Renditen stagnieren die Renten

Änderungen bei den Sozialversicherungen haben direkten Einfluss auf unser Portemonnaie. Auch 2018 treten neue Bestimmungen in Kraft. Der grosse work-Überblick.

In Zusammenarbeit mit Doris Bianchi und Gianluca Pardini

MEHR IST NICHT DRIN: Auch 2018 ist keine Erhöhung der Renten in Sicht. (Foto: Keystone)

Es bleibt vieles gleich, jedenfalls für den Moment. Das Nein bei der Abstimmung über die Altersvorsorge 2020 im letzten September hat Veränderungen in der ersten und zweiten Säule blockiert. Wäre es nach den Plänen des Bundes­rates, der Gewerkschaften und auch der Mehrheit des Parlaments gegangen, hätte nämlich die AHV-Rente und das Rentenalter der Frauen steigen sollen, während der Koordinationsabzug für die Pensionskassenbeiträge gesunken wäre. Doch das Volk sagte dazu Nein.

ERSTE SÄULE

Die AHV-Rente bleibt 2018 unverändert. Wie bereits letztes Jahr gibt es auch 2018 keine höheren Renten. Die Begründung: Sowohl der Preis- als auch der Lohnindex hätten sich nur wenig verändert. Die Renten wurden letztmals am 1. Januar 2015 erhöht.

Ausgleichsfondsgesetz. Seit Anfang 2018 ist ein Teil des neuen Ausgleichsfondsgesetzes in Kraft. Dieser Fonds gleicht kurzfristige Schwankungen in der AHV, IV und der Erwerbsersatzordnung (EO) aus. Die erste Säule verteilt das Geld im Umlageverfahren. Sprich: was die aktive Bevölkerung einzahlt, wird direkt an Rentnerinnen und Rentner ausbezahlt. Es wird kein Geld angespart wie in der zweiten Säule.

Weil es aber sein kann, dass die Einnahmen tiefer sind als die Ausgaben, braucht es diesen Ausgleichsfonds. Bisher hatte er eine unklare rechtliche Struktur, neu wird er zur öffentlichrechtlichen Anstalt, die «Compenswiss» (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO)» heissen wird. In diesem Jahr wird die Anstalt geschaffen, so dass sie voraussichtlich 2019 den Betrieb aufnehmen kann.

Intensivpflegezuschlag. An der Höhe der IV-Renten ändert sich nichts. Trotzdem gibt es Veränderungen: Familien, die zu Hause ein schwerkrankes oder schwerbehindertes Kind pflegen, bekommen 2018 einen höheren Beitrag: den sogenannten Intensivpflegezuschlag, der nach dem Aufwand dieser Pflege berechnet wird.

Berechnung Invaliditätsgrad. Im Laufe dieses Jahres wird die revidierte Verordnung über die IV in Kraft treten. Sie wird unter anderem die Berechnungsmethode für die IV-Rente verbessern: Die «gemischte Methode» berücksichtigt nicht nur die Folgen der gesundheitlichen Beeinträchtigung für eine Erwerbstätigkeit.

Neu werden – und das in gleichem Masse – auch Schwierigkeiten in anderen Lebensbereichen berücksichtigt wie beispielsweise bei der Haushaltsarbeit. Dies verbessert die Situation für IV-Rentnerinnen und -Rentner, die Teilzeit arbeiten. Bisher führte Teilzeitarbeit nämlich zu einem tieferen Invaliditätsgrad als Vollzeitarbeit.

Zusatzfinanzierung läuft aus. 2009 beschlossen die Schweizer Bürgerinnen und Bürger, vorübergehend die Mehrwertsteuer zugunsten der IV zu erhöhen. Ende 2017 ist diese Zusatzfinanzierung abgelaufen, und die Mehrwertsteuer sinkt wieder. Allerdings nicht für alles: Die neuen Mehrwertsteuersätze zeigt die Tabelle oben.

ZWEITE SÄULE

Seit 2016 ist der Mindestzinssatz für die Verzinsung der Pensionskassenguthaben auf einem historisch tiefen Niveau von einem Prozent. Und das bleibt so. Die Altersguthaben werden somit weiterhin unterdurchschnittlich verzinst, obwohl Aktien und Immobilien erfreuliche Renditen abwerfen.

Hinterlassenen- und Invalidenrenten. Auch in der zweiten Säule (BVG) bleiben 2018 die Hinterlassenen- und Invalidenrenten unverändert. In der beruflichen Vorsorge gibt es ohnehin keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Anpassung der Rente an die Teuerung. Die Pen­sionskassen verzichten denn auch flächendeckend darauf.

Die Krankenkassenprämien steigen im Schnitt um 5 Prozent.

KRANKENVERSICHERUNG

Hier klettern die Prämien weiterhin in die Höhe – in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung um durchschnittlich 4 Prozent, für Kinder gar um 5 Prozent. Die genaue Erhöhung hängt neben der Wahl der Krankenkasse auch vom Wohnkanton ab und kann zwischen 1,6 und 6,4 Prozent schwanken. Seit der Einführung des ­Bundesgesetzes über die Krankenversicherung sind die Krankenkassenprämien real auf das Doppelte gestiegen.

Neue Tarife. Die Tarmed-Tarife, nach welchen Spitäler, Ärztinnen und Ärzte abrechnen, sind ebenfalls neu. Für die Versicherten ­ändert sich damit nichts, aber die Anpassungen sollen künftig 470 Millionen Franken einsparen.

Movendo-Kurse

Mehr über das Schweizer System der Sozialversicherungen erfahren Sie bei Movendo, dem Bildungs­institut der Gewerkschaften. Beispielsweise im Kurs «Renten­planung: Welches Einkommen habe ich im Alter?» (Achtung: ­immer sehr schnell ausgebucht). Mindestens ein Kurs pro Jahr ist für Gewerkschaftsmitglieder kostenlos. Das aktuelle Programm finden Sie unter www.movendo.ch.


Ergänzungsleistungen Drohende Kürzungen

Die Reformen in den Sozialversicherungen sind auch in diesem Jahr Thema im Parlament:

  • Die Reform der Ergänzungsleistungen wird das Parlament weiterhin beschäftigen. Im Mai des letzten Jahres hat der Ständerat darüber beraten, nun ist die Vorlage im Nationalrat. Die parlamentarischen Kommissionen haben Abbaumassnahmen mit gravierenden Folgen für Senioren und Menschen mit Behinderung be­schlossen. So wollen sie bei der Rückerstattung der Krankenkassenprämien sparen und die Vermögensfreibeträge bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen kürzen. Der einzige Lichtblick: Die längst fällige Erhöhung der Beiträge an die Mieten könnte durchgesetzt werden.
  • Das Parlament wird sich auch mit der Weiterent­wicklung der IV befassen. Der Bundesrat sieht Handlungsbedarf bei Kindern und Jugendlichen mit Gesundheitsproblemen und bei psychisch Kranken. Geplant ist auch die Einführung einer linearen Rentenskala, die die heutigen Viertelsrenten ersetzen soll.
  • Nach der Ablehnung der Vorlage «Altersvorsorge 2020» wird nun die Vernehmlassung über eine erneute Revision eröffnet. Der Bundesrat plant in einem ersten Schritt, die AHV zu revidieren und für eine Zusatzfinanzierung für die AHV zu sorgen. In ­einem zweiten Schritt soll die berufliche Vorsorge angegangen werden. (sib)

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