Ratgeber

Fürs Bewerbungsgespräch durch die halbe Schweiz. Wer zahlt das Zugbillett?

Sina Bühler

Bewerbungen brauchen nicht nur viel Zeit, sondern auch Geld. Meist müssen Sie die Kosten selber tragen.

Anreise der Hoffnung: Wer eine Stelle sucht, muss oft auf eigene Kosten grosse
Wege zum Bewerbungsgespräch zurücklegen. (Foto: Keystone)

Eine Stellensuche kann so aufwendig sein wie ein Job, weiss Letizia Bosshard. Sie ist arbeitslos und seit mehreren Monaten auf der Suche nach einer Festanstellung. Immer wieder druckt sie ihren Lebenslauf aus und passt ihr Motivationsschreiben an die Ausschreibung an. Mindestens einmal in der Woche läuft sie zur Post, um ihre Bewerbungen zu verschicken. Und immer mal wieder wird sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Weil sie sich auch in drei Nachbarkantonen auf Stellen beworben hat, muss sie manchmal für ein einziges Gespräch mehr als einen halben Tag Zeit aufwenden.

Das RAV übernimmt keine Spesen für Arbeitslose.

SPESEN. Das kann auch ins Geld gehen: Je weiter Sie für ein Bewerbungsgespräch fahren müssen, desto teuer wird es für Sie. Denn das Geld für die Anreise müssen Sie meist selber berappen. Das hindert Sie aber nicht daran, mit der Personalabteilung eine Abmachung zu treffen. Sind die Kosten wirklich hoch, können Sie eine allfällige Spesenerstattung ansprechen. Allerdings sollten Sie das tun, bevor Sie anreisen. Wer arbeitslos gemeldet ist, ist vom Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) dazu verpflichtet, eine Stelle zu suchen. Trotzdem können Sie dafür keine Spesenquittungen einreichen. Timur Öztürk von der Arbeitslosenkasse der Unia sagt: «Bewerbungskosten werden nicht entschädigt.» Nur wer vom RAV zu sogenannten arbeitsmarktlichen Massnahmen (zum Beispiel zu einem Kursbesuch) verpfl ichtet wird, bekommt gewisse Kosten zurückerstattet.

Auch Druck und Porti gehen rasch ins Geld für Stellensuchende.

DOSSIER. Nicht nur die Reise zum Bewerbungsgespräch, auch der Druck und Versand der Bewerbungsmappe kostet einiges. Damit Sie nicht jede Woche mehrere vollständige Dossiers erstellen müssen, sollten Sie bei einer Absage Ihr Dossier zurückverlangen. Aber Achtung: Personalverantwortliche warnen davor, das gleiche Dossier allzu häufi g zu verschicken. Wenn es offensichtlich abgenutzt aussieht, macht das keinen guten Eindruck. Porto und Druckkosten können Sie übrigens auch sparen, wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen elektronisch verschicken.

ARBEITSZEIT. Falls Sie eine neue Stelle suchen, ohne dass Ihr Arbeitgeber Bescheid weiss, sollten Sie für Vorstellungsgespräche freinehmen, ohne einen Grund anzugeben. Oder Sie legen entsprechende Termine in eine Randstunde.

Anders liegt der Fall, wenn Ihre aktuelle Stelle bereits gekündigt ist. Und zwar unabhängig davon, wer die Kündigung ausgesprochen hat. Dann haben Sie nämlich Anspruch auf «die erforderliche Zeit zur Stellensuche», so will es das Obligationenrecht. Konkret bedeutet das, dass Sie etwa einen halben Tag pro Woche freinehmen können. Ob Sie diese Zeit vom Arbeitgeber aber auch bezahlt bekommen, ist im Gesetz nicht klar geregelt. Sollten Sie entlassen worden sein, können Sie das aber – unter Umständen mit Hilfe der Gewerkschaft – vermutlich durchsetzen.

Neuer Job: Finden statt suchen

Tipps und Tricks, damit es mit der neuen Stelle klappt, finden Sie im Ratgeber «Stellensuche mit Erfolg» vonTrudy Dacorogna-Merki (Beobachter-Verlag 2013, 208 Seiten, Fr. 39.–).

Ausserdem: Die Unia ist auch für Stellensuchende da. Melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Sekretariat, wenn Sie Fragen oder Probleme haben.

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