Schweiz weibelte dagegen, doch Uno-Gericht bestätigt:Streiken gehört zur Gewerkschaftsfreiheit!
Der Internationale Gerichtshof (IGH) erteilt Arbeitgeber-Hardlinern eine Abfuhr: Das Streikrecht sei sehr wohl Teil der Koalitionsfreiheit, wie sie die ILO definiert. Das Bundesgericht müsse jetzt über die Bücher, fordert der Gewerkschaftsbund.