Weltpremiere in Italien
Endlich: Der erste Amazon-GAV steht!

Schluss mit Videoüberwachung und klare Regeln für die Arbeitszeit: das sind die wichtigsten Punkte im weltweit ersten Gesamtarbeitsvertrag mit Amazon, gültig in ganz Italien. 

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MAG KEINE GEWERKSCHAFTEN: Amazon-Milliardär Jeff Bezos. (Foto: Keystone)

Es ist ein Durchbruch für die Amazon-Beschäftigten und die Gewerkschaften: In Italien hat Amazon erstmals einen landesweit geltenden Gesamtarbeitsvertrag unterzeichnet. Die Branchengewerkschaften Filt-Cgil, Fit-Cisl und Uilt haben mit dem US-Konzern im Juli zwei nationale Vereinbarungen abgeschlossen. Diese gelten für die 19’000 Festangestellten an 57 Amazon-Standorten im ganzen Land.

Elternzeit und Lohnfortzahlung bei Krankheit

Die erste Vereinbarung betrifft die Arbeits- und Freistellungsregeln. Bisher waren die Arbeiterinnen und Arbeiter von Amazon komplett von ihren Vorgesetzten abhängig. Freistellungen, Abwesenheiten wegen kranker Kindern, Schichtwechsel und die Verschiebung von Ruhetagen sind ab jetzt klar geregelt und einklagbar. Verbessert wird auch der soziale Schutz: Eltern können ihren Elternurlaub nun auch stundenweise beziehen. Wer schwer erkrankt, erhält während bis zu 18 Monaten Lohnfortzahlungen.

Schluss mit permanenter Videoüberwachung

Der zweite Teil des Abkommens regelt die Videoüberwachung: Kameraaufnahmen dürfen nicht mehr für disziplinarische Massnahmen verwendet werden. Ausnahmen gelten nur bei grober Fahrlässigkeit oder zum Schutz des Konzernvermögens. Betroffene Beschäftigte erhalten zudem das Recht, die Aufnahmen mit Unterstützung ihrer Gewerkschaft einzusehen. 

Für die Gewerkschaften ist der Abschluss ein wichtiger Schritt, aber nicht das Ende der Auseinandersetzungen mit dem Konzern. Im September und Oktober gehen die Verhandlungen weiter, auch über Löhne und weitere Arbeitsbedingungen. Ausgenommen von den neuen Regeln bleiben die Angestellten bei Subunternehmen. Nach Schätzungen der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) setzt der US-Konzern etwa 13'000 Fahrerinnen und Fahrer bei Subunternehmen für die Zustellung der Pakete ein.

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