Die Herrschaft der Stempeluhr
Micasa lässt Feiertag mit Überstunden ausgleichen

Mitarbeitende der ehemaligen Migros-Tochter Micasa mussten den freien 1. August mit ihren Überstunden kompensieren. Die Begründung: die neue Software zur Arbeitszeiterfassung. Unia-Juristin Marie Maillefer ordnet ein.

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NICHT SCHÖN: Micasa-Mitarbeitenden mussten den einzigen nationalen Feiertag mit Überstunden bezahlen. (Foto: Micasa)

Ein Feiertag, an dem Arbeitnehmende ihre Überstunden verlieren: das Konzept ist, gelinde gesagt, seltsam. Genau das ist jedoch am vergangenen Samstag beim Möbelhaus Micasa passiert. Wie «20 Minutes» berichtete, mussten einige Micasa-Mitarbeitende ihre Überstunden aufgrund der Schliessung ihrer Filiale am Samstag, dem 1. August, «verbrauchen». In einer internen Mitteilung von Micasa steht: «Da für den Samstag keine Sollarbeitszeit erfasst wird, gibt es weder ein Überstundenguthaben noch eine Reduzierung der theoretischen Wochenarbeitszeit.» Technisch gesehen hätten die Mitarbeitenden diese nicht gearbeiteten Stunden also im Laufe der restlichen Woche ausgleichen müssen.

Billiger Trick

Für Marie Maillefer, Juristin bei Unia Waadt, ist dieses Vorgehen nicht akzeptabel: «Im Fall von Micasa, wo die Filialen normalerweise samstags geöffnet sind, ist klar, dass die Beschäftigten am 1. August einen Feiertag hätten erhalten müssen.

Es ist nicht akzeptabel, von den Beschäftigten zu verlangen, die am Samstag nicht geleisteten Arbeitsstunden im Laufe der restlichen Woche auszugleichen.

Selbst in Branchen, in denen die Arbeitszeiten von Woche zu Woche schwanken, darf der Arbeitgeber die Arbeitsorganisation nicht im Hinblick auf einen Feiertag durcheinanderbringen.» Sonst könnten die Unternehmen ganz leicht tricksen:  Fällt ein Feiertag zum Beispiel auf einen Montag, würde für diesen Montag niemand eingeteilt, und alle Wochenstunden müssen von Dienstag bis Samstag geleistet werden. Letztendlich kämen so die Arbeitnehmenden niemals in den Genuss eines Feiertags.

Der 1. August ist der einzige landesweit anerkannte Feiertag. Selbst Angestellte im Stundenlohn haben Anspruch darauf. Im Gegensatz zu kantonalen Feiertagen, an denen nur Arbeitnehmende mit Monats- oder Wochenlohn vergütet werden.

Billige Ausrede

Von «20 Minutes» dazu befragt, stellt Micasa fest, dass «das derzeitige Modell in bestimmten Fällen für Mitarbeitende, die regelmässig am Samstag arbeiten, als weniger gerecht empfunden werden kann», und kündigt an, an einer Lösung zu arbeiten, «die von allen Mitarbeitenden als möglichst gerecht empfunden wird».

Was die Situation am 1. August betrifft, erklärt das Möbelunternehmen, dass sie «ein eigenes Zeiterfassungsmodell einführen mussten, als sich das Unternehmen von der Migros-Gruppe abspaltete».

Unia-Juristin Maillefererinnert daran, dass die Arbeitszeit der Mitarbeitenden zwingend erfasst werden muss. «Und sie muss der Realität entsprechen. Sonst kann es zu Berechnungsproblemen kommen, zum Beispiel bei Krankheit oder Ferien.» Micasa ist nicht das einzige Unternehmen, das sein Zeiterfassungssystem vorschiebt, wenn es bei der Arbeitszeiterfassung zu Unstimmigkeiten kommt. «Das ist ein Thema, das in unseren Gesprächen mit den Arbeitgebern immer wieder auftaucht», stellt die Juristin fest. «Sie sagen uns, dass sie die Arbeitszeit ihrer Angestellten korrekt erfassen wollen, dies aber aufgrund von IT-Programmen nicht tun können, da diese eine bestimmte Art der Arbeitszeiterfassung vorschreiben. Doch:

es ist nicht Aufgabe der Maschine, vorzuschreiben, wie die Abrechnung erfolgen soll. Wenn die Software nicht geeignet ist, ist es Aufgabe des Unternehmens, eine Lösung zu finden, damit sie es wird.»

Eine Situation, die umso problematischer ist, als sich bei manchen Firmen offenbar ein regelrechter Kontrollverlust einstellt. «Wenn man die Arbeitszeitaufzeichnungen eines Mitarbeiters nachverfolgt, die Arbeitszeit neu berechnet und zu einem anderen Ergebnis kommt, sind manche Unternehmen nicht in der Lage zu erklären, woher die festgestellten Abweichungen stammen. Sie wissen nicht, wie ihr System die Arbeitszeit ihrer Angestellten erfasst.»

Was kann ein Angestellter also tun, wenn kurz vor einem Feiertag ein Problem mit den Arbeitszeiten auftritt? «Zunächst sollte man versuchen, das mit seinem Vorgesetzten zu besprechen», rät Marie Maillefer. «Wenn mündlich keine Einigung erzielt werden kann, kann man versuchen, schriftlich per E-Mail auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hinzuweisen. Die Gewerkschaft ist da, um den Arbeitnehmern bei diesen Schritten zu helfen. Da es sich jedoch um eine geringe Anzahl von Stunden handelt, lassen sich solche Situationen meist regeln, ohne dass es zu gerichtlichen Schritten kommt.»

Dieser Artikel ist zuerst in der französischsprachigen Unia-Zeitung www.evenement.ch erschienen.

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