Viele ältere Menschen leiden unter Altersarmut, weil die Rente nicht alle Kosten decken kann. work sagt Ihnen, was Sie tun können und welche Rechte Sie jetzt haben.

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WIE SOLL ICH DAS NUR BEZAHLEN? work zeigt auf, wo Seniorinnen und Senioren, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken, Hilfe bekommen. (Foto: Getty Images)

Was tun, wenn jeder Franken zweimal umgedreht wird und die Rente am Ende des Monats trotzdem nicht reicht? Immer mehr Menschen sind in der Schweiz von Altersarmut betroffen, die meisten von ihnen sind Frauen. Tiefe Löhne, Teilzeitarbeit oder Erwerbspausen wegen Kinderbetreuung, Scheidung und Todesfall des Ehepartners sind häufige Gründe, warum es finanziell später knapp wird. Zu wenig Geld zum Leben zu haben ist für Betroffene oft mit Scham- und mit Schuldgefühlen verbunden. Sie sprechen nicht gern darüber, und sich Hilfe zu holen braucht enorme Überwindung. Doch es gibt Hilfe und Möglichkeiten, die armutsbetroffene Seniorinnen und Senioren kennen ­sollten:

Ergänzungsleistungen

Das Wichtigste: Ergänzungsleistungen (EL) sind ein Recht und keine Almosen! Reicht die Rente oder die IV nicht zum ­Leben und ist Ihr Vermögen nicht grösser als 100 000 Franken (bei Alleinstehenden) oder 200 000 (bei Ehepaaren), haben Sie das Recht auf Ergänzungsleistungen. Die Ergänzungsleistungen werden vom Kanton ­bezahlt. Dabei gibt es zwei Kategorien von Unterstützung: einerseits jährliche Beträge, die monatlich ausgezahlt werden, und zweitens die Übernahme von Krankheits- und Behinderungskosten. Letztere werden dann übernommen, wenn sie nicht bereits durch eine Versicherung (Krankenkasse, Unfall, Haftpflicht oder IV) gedeckt sind. Ergänzungsleistungen werden aber nicht automatisch ausbezahlt, sondern müssen ­beantragt werden – und das tun Anspruchsberechtigte oft nicht. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie Anrecht auf Ergänzungsleistungen haben, können Sie es anonym prüfen lassen.

Wenn die Krankenkassenkosten jeden Monat einen grossen Teil des Einkommens wegfressen, haben Sie vielleicht Anspruch auf Prämienverbilligung. Wie hoch das Haushaltseinkommen sein darf, damit Ihnen eine Prämienverbilligung zusteht, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Auch die Höhe der Prämienverbilligung ist kantonal geregelt. Entscheidend, ob Sie Anspruch auf Unterstützung haben, ist unter anderem das Haushaltseinkommen. Die meisten Kantone informieren automatisch, wenn jemandem eine Verbilligung der Prämie zusteht. Doch verlassen Sie sich nicht darauf und fragen Sie beim zuständigen kantonalen Amt nach oder melden Sie sich bei einer Be­ratungsstelle. Auch wenn Sie bereits Ergänzungsleistungen beziehen, können Sie die Kriterien für eine Prämienverbilligung erfüllen. Wird Ihnen das Antragsformular zugeschickt, müssen Sie es innerhalb einer bestimmten Frist ausgefüllt zurücksenden.

Schuldenberatung

Es ist schnell passiert, und schon haben sich Schulden angehäuft. Warten Sie nicht zu lange und holen Sie sich möglichst rasch Hilfe, zum Beispiel bei einer Schulden- und Budgetberatung. Die Fachpersonen können dabei helfen, die Lage realistisch einzuschätzen, und zeigen Wege aus den Schulden auf. Auf der Website von Schuldenberatung Schweiz (schulden.ch) finden Sie Kontakte zur Fachstelle Ihres Kantons.


Beratungsstellen Holen Sie sich Hilfe

In der Schweiz gibt es ­verschiedene Stellen, an die sich armutsbetroffene ­Seniorinnen und Senioren kostenlos wenden können. Pro Senectute (prosenec­tute.ch) bietet persönliche Beratung, informiert über Angebote für ältere Menschen und hilft zum Beispiel auch dabei, den ­Antrag auf Ergänzungsleistungen auszufüllen. Auch Caritas Schweiz (caritas.ch) unterstützt und hilft bei ­Armut, Schulden und beim Finden der richtigen ­Behörde.

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