Über Mieten, Löhne und Kriminalisierung
So geht es den Sexarbeiterinnen in der Schweiz

Die Fachstelle Xenia berät Menschen, die in der Sexarbeit im Kanton Bern tätig sind. Im Kaffeetalk mit work erzählt Christa Ammann, Leiterin der Fachstelle, wie es den Sexarbei­terinnen geht und warum ein Sexkaufverbot keine Lösung ist.

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Über 70 Prozent der Sexarbeiterinnen und -arbeiter sind gegen ein Verbot von Sexkauf. Das hat die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) bei einer Befragung festgestellt. Mit einem Verbot wäre es für Kundschaft illegal, Sex zu erwerben. Auch die Politik diskutiert ein solches Verbot immer wieder. work hat mit Christa Ammann von der Beratungsstelle Xenia darüber gesprochen, warum ein Verbot so gefährlich ist. Und wie es Sexarbeitenden in der Schweiz geht.

work: Frau Ammann, welche Fragen stellen Sexarbeiterinnen am häufigsten, wenn sie Xenia kontaktieren?
Christa Ammann: Häufige Einstiegsfragen sind: «Ich will im Kanton Bern arbeiten – wie komme ich zu einer Arbeitsbewilligung? Wo darf ich arbeiten? Wie ist es mit der Miete? Mit Steuern? Mit Sozialversicherungen?» Aber auch Gesundheitsfragen kommen häufig vor, zum Beispiel: «Wie kann ich mich diskriminierungsfrei untersuchen lassen?» oder «Wo gibt es kostengünstige Testmöglichkeiten, wenn es um sexuelle Gesundheit geht?»

Warum brauchen Sexarbeiterinnen mehr Schutz?
Die Sexarbeit ist ein prekarisiertes Arbeitsfeld. Die Arbeit wird oft nicht akzeptiert, die Ablehnung ist gross, und das führt zu vielen Schwierigkeiten. Beispielsweise kann es heissen: «Es findet statt, aber ich will nichts damit zu tun haben!»

Weshalb ist bei Sexarbeiterinnen die ­Prekarität ein so grosses Thema?
Da kommen verschiedene Faktoren zusammen. Das eine ist die gesellschaftliche Position und Unsichtbarkeit, die dazu führt, dass Abhängigkeiten entstehen. Auch ökonomischer Druck ist häufig ein Knackpunkt: Viele Personen entscheiden sich für die Sexarbeit, weil es ökonomisch die beste Option ist, die sie haben. Und nicht, weil es ihr Traumberuf ist.

Symbol: Der rote Schirm

Das Symbol der Sexarbeiterinnen ist der rote Regenschirm. Dieser symbolisiert Schutz, Anerkennung und Entstigmatisierung der Arbeit.

Kunst

Der rote Schirm wurde erstmals bei der Kunstbiennale in Venedig 2001 in Verbindung mit Sexarbeit gebracht. Der slowenische Künstler Tadej Pogačar stellte gemeinsam mit Lucciole, einer Organisation für Sexarbeitende, eine Kunstinstallation auf die ­Beine. Seither haben sich viele Arbeiterinnen weltweit organisiert, und an Protesten und ­Demonstrationen tauchen immer wieder die roten Schirme auf.

Wie wichtig ist die Legalisierung, die wir in der Schweiz haben, für Sexarbeitende?
Wir positionieren uns klar gegen sämtliche Formen der Kriminalisierung von Sexarbeit – sowohl des Angebots als auch der Nachfrage. Gerade wenn es um die vermeintlich feministische Lösung geht, bei der die Kundschaft kriminalisiert werden soll, muss man klar sagen: Das bedeutet eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. Sexarbeitende werden dadurch ins Dunkelfeld gedrängt, weil sie sonst keine Kundschaft mehr haben. Was das heisst, sehen wir in Schweden, wo Sexarbeit verboten ist. Niemand darf dort Sexarbeitenden Arbeitsräume zur Verfügung stellen. Zudem machen sich Taxifahrer strafbar, wenn sie sie zu einem Termin fahren. Das sind alles wichtige Sicherheitselemente. Kriminalisierung ist zudem oft mit Migrationspolitik verbunden. Das heisst: Ausländische Sexarbeitende bekommen keine Unterstützung bei ­einer beruflichen Neuorientierung, sondern werden abgeschoben. Das ist kein feministisches Programm.

­Was fordert Xenia?
In erster Linie braucht es die Mitsprache von Sexarbeitenden, wenn es um politische und behördliche Entscheidungsprozesse geht. Es soll nicht über Sexarbeit gesprochen werden, sondern mit den Arbeiterinnen und Arbeitern. Zudem muss die gesellschaftliche und institutionelle Diskriminierung und Stigmatisierung beendet werden. Denn es reicht nicht, ein Recht zu haben – entscheidend ist auch der Zugang zu diesem Recht. Wichtig sind auch selbstbestimmte, transparente und faire Arbeitsbedingungen. Wenn es um behördliche Kontrollen geht, sollte der Fokus auf den Arbeitsbedingungen liegen und nicht primär auf ausländerrechtlichen Fragestellungen. Wie sind die Arbeitsbedingungen? Liegt allenfalls Ausbeutung vor? Wird das Weisungsrecht missachtet? Kein Betreiber darf einer Sexarbeiterin sagen: «Du musst diesen Kunden bedienen» oder «Du musst diese Dienstleistung anbieten.» Das muss die Person selber entscheiden können. Hier müssen die ­Behörden genauer hinschauen und aktiv werden, wenn grundlegende Rechte missachtet werden.

Xenia: Das bietet die Beratungsstelle

Xenia setzt sich für die Verbesserung der ­Lebens- und Arbeitsbedingungen von Sexarbeiterinnen ein. Dafür bietet die Fachstelle Beratungen in rechtlichen Fragen an. Das kann ­Arbeits- und Mietrechtsfragen oder Lohnforderungen betreffen. Es geht zudem um gesundheitliche Themen und um jegliche Fragen rund um Diskriminierung und Stigmatisierung.

Anlaufstellen: Hilfe holen

Beratungsstellen für Sexarbeiterinnen gibt es mittlerweile fast in der ganzen Schweiz. Unter diesem Link ist eine Karte mit allen Angeboten zu finden. Zudem gibt es mehrere Kollektive, die sich für die Rechte der Sexarbeitenden einsetzen, ­darunter das nationale Kollektiv «sexworker collective». In der Schweiz wurde 2012 in Genf eine Gewerkschaft für Arbeitende im Sex­gewerbe gegründet, diese ist heute aber nicht mehr aktiv.

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