Mehr bezahlte Reisezeit und keine 6-Tage-Woche
Frisch gestrichen: Das bringt der neue Maler-Gipser-GAV

Mit dem neuen GAV wird die unbezahlte Reisezeit halbiert und die Samstagsarbeit für Malerinnen und Gipser zur Ausnahme mit Lohn­zuschlägen gemacht. Bei den Löhnen, ­Ferien sowie bei den Lernenden besteht jedoch weiterhin Verbesserungsbedarf.

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Ab dem 1. April gilt für das Maler- und Gipsergewerbe in der Deutschschweiz, im Kanton Jura, im Berner Jura sowie im Tessin ein neuer Gesamtarbeitsvertrag. Bruna Campanello, die Leiterin des Sektors Gewerbe bei der Unia, ist trotz den langwierigen Verhandlungen zufrieden mit dem Resultat. Sie sagt:

Die unbezahlte Reisezeit wird halbiert, und die Samstagsarbeit wird wieder zur Ausnahme gemacht. Wenn am Samstag trotzdem gearbeitet werden muss, gibt es endlich einen Lohnzuschlag, so wie dies in anderen Gewerbebranchen schon lange der Fall ist.

Die Reisezeiten müssen neu verbindlich auf dem Arbeitszeitrapport erfasst werden. Zudem werden bei einem Verstoss gegen die Bestimmungen des GAV die Konventionalstrafen erhöht.

Gemeinsamer Einsatz

Campanello ist überzeugt:

Diese Verbesserungen sind nicht vom Himmel gefallen. Sie wurden von den Arbeitnehmenden gemeinsam mit uns erkämpft.

So etwa an einer Landsgemeinde der Malerinnen und Gipser in Bern oder mit der Übergabe einer Petition mit 2200 Unterschriften an die Arbeitgeber. Forderungen nach noch längeren Arbeitszeiten und die 6-Tage-Woche konnten abgewehrt werden. Dass der Schweizerische Maler- und Gipserunternehmer-Verband (SMGV) trotz Fachkräftemangel und dem schwindenden Interesse der Lernenden nicht zu weiteren Zugeständnissen bereit war, bleibt aber ein Problem.

Zu tiefe Löhne, zu wenig Ferien

Denn bei den Löhnen, den Ferien sowie bei der Situation der Lernenden besteht weiterhin grosser Handlungsbedarf. Die Löhne stiegen zwar per 1. April 2025 um 100 Franken (75 Franken generell und 25 Franken individuell). Und im neuen GAV ist ein automatischer Teuerungsausgleich von jährlich bis zu 2 Prozent vorgesehen. Für das Jahr 2026 gibt es jedoch keine generelle und auch keine individuelle Erhöhung der Löhne. Auch bei den Ferien zeigten sich die Arbeitgeber unnachgiebig: Mehr als die bestehenden 22 Tage wollten sie den Malerinnen und Gipsern nicht gönnen.

Immer mehr Lehrabbrüche

Der Mindestlohn einer gelernten Malerin mit drei Jahren Berufserfahrung liegt zurzeit bei 5051 Franken. Für eine Person ohne Lehrabschluss liegt der Mindestlohn bei lediglich 4258 Franken. Und auch für die Lernenden verbessert sich die Situation nicht. Sie sind weiterhin nicht dem GAV unterstellt und erhalten deshalb auch keinen 13. Monatslohn. Im letzten Jahr ist die Lehrabbruchquote noch weiter angestiegen, bei den Gipsern inzwischen auf rekordhohe 47 Prozent, und viele Lehrstellen bleiben unbesetzt.

Fortschritte: Das bringt der neue GAV

Die Gratis-Reisezeit sinkt schrittweise über drei Jahre auf 15 Minuten pro Tag. Bleibt die Arbeitszeit gleich lang, gibt es mehr Geld dank mehr Überstunden oder Überzeit mit Zuschlag.

Zuschlag

Die Samstagarbeit muss spätestens ab dem vierten Einsatz im Jahr mit 25 Prozent Lohnzuschlag abgegolten werden. Der Lohnzuschlag muss mit dem ­nächsten Monatslohn ausgezahlt werden. Es gilt neu ein automatischer Teuerungs­ausgleich bis 2 Prozent, und die Mittags­pauschale steigt auf 275 Franken pro Monat. Die neuen Regeln des GAV wurden per 1. April 2026 für allgemeinverbindlich erklärt.

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