Urteil mit Signalwirkung
Sexuelle Belästigung: Fast-Food-Laden Five Guys verurteilt

Das Gericht hat sein Urteil gefällt: Die Betreiberin einer Five-Guys-Filiale in Genf hat ihre Schutzpflichten verletzt. Das ist ein wichtiger Sieg für Jessica**, die bei der Arbeit sexuell belästigt wurde.

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ZUR VERANTWORTUNG GEZOGEN: Eine Arbeitgeberin muss gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorgehen. (Symbolbild: Keystone)

Nach dem Urteil ist Jessica ein Stein vom Herzen gefallen. Nach jahrelangen Verfahren hat sie endlich Recht bekommen und wurde vom Arbeitsgericht als Opfer sexueller Belästigung anerkannt.

Sie hatte gegen ihre ehemalige Arbeitgeberin geklagt. Dabei handelt es sich um die Pastem AG, die in Genf als Franchisenehmerin den Fast-Food-Laden Five Guys betreibt. Jessica warf ihrer früheren Arbeitgeberin vor, sie nicht ausreichend geschützt zu haben. Obwohl sie gemeldet hatte, dass es bei der Arbeit zu sexuellen Belästigungen und sogar zu Übergriffen kam. Generell habe im Restaurant ein für Frauen unangenehmes Arbeitsklima geherrscht.

«Sie hatte den Mut, diesen Kampf allein zu führen, und sie hat Recht bekommen», sagte Jessicas Anwältin an einer Pressekonferenz von dieser Woche, die von der Unia Genf einberufen wurde. Für die Anwältin und die Unia ist klar, dass dieser Sieg nicht nur wichtig für Jessica ist, sondern für alle Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

Das Gericht selbst kam nach dem Prozess zum Schluss, dass im Betrieb ein «ungeeignetes und feindseliges Umfeld» für Frauen geherrscht haben muss. Darauf deutete auch, dass im Betrieb die Männer befördert wurden, während gleichzeitig viele Frauen nacheinander das Unternehmen verliessen. Dieser Indikator hätte den Verantwortlichen klar machen müssen, dass es diesbezüglich ein grosses Problem gibt.

Auf die leichte Schulter genommen

Im Urteil wird die Pastem AG denn auch dafür gerügt, dass sie weder präventiv etwas für ein besseres Arbeitsklima getan habe noch angemessen auf die Vorwürfe reagierte. «Die vom Unternehmen ergriffenen Massnahmen waren völlig unwirksam», sagte die Anwältin von Jessica an der Medienkonferenz. Im Urteil hält das Gericht zudem fest, dass die Arbeitgeberin Jessicas Anzeige auf die leichte Schulter nahm und die Schwere der Tat selbst während der Verhandlung nicht einsah. Die Anwältin streicht hervor:

Das Urteil verdeutlicht, dass eine Arbeitgeberin ihre Sorgfaltspflicht wahrnehmen muss. Das ist ein sehr wichtiger Punkt.

Konkret wurde die Pastem AG dazu verurteilt, Jessica knapp 20'000 Franken zu zahlen, was einer Entschädigung in der Höhe von zwei durchschnittlichen Schweizer Monatsgehältern sowie einem Schadenersatz für den Einkommensverlust infolge ihrer Kündigung entspricht.

Beispielhafter Prozess

Für Aude Spang, Gleichstellungsbeauftragte bei der Unia, muss diese Rechtsprechung als Beispiel dienen. Sexuelle Belästigung ist ein systemisches Problem, das die gesamte Gesellschaft betrifft. Und nur eine Minderheit der Opfer schafft es, die Strapazen eines Gerichtsverfahrens auf sich zu nehmen.

Ein Wermutstropfen bleibt: Die Pastem AG hat beschlossen, das Urteil weiterzuziehen.

*Dieser Beitrag von Redaktorin Manon Tedesco ist zuerst in der französischsprachigen Unia-Zeitung «L’Evénement syndical» erschienen und wird hier in einer überarbeiteten Version publiziert.

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