Neue Gesetze im 2026
Hier sammelt das  neue Jahr Pluspunkte

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Die 13. Rente, eine digitale Identitätskarte und mehr Handlungsmöglichkeiten für Stalking-Opfer: 2026 hält einige neue Gesetze und Neuerungen bereit.

GUT ENTSCHIEDEN, JUSTITIA: Stalking, bis anhin auf dem Rechtsweg schwierig zu bekämpfen, wird neu zum Tatbestand im Strafgesetzbuch. (Foto: Adobe Stock)

AHV

Im Dezember 2026 wird erstmals die 13. Rente ausgezahlt. Pensionierte müssen nichts unternehmen, das zusätzliche Geld wird automatisch überwiesen. Die 13. Rente bekommen alle Bezügerinnen und Bezüger, unabhängig davon, ob sie zurzeit Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) haben oder nicht. Die 13. Altersrente darf laut Verfassungstext nicht dazu führen, dass jemandem die EL gekürzt oder gestrichen werden. Mehr Infos.

IV

Die IV-Renten der obligatorischen beruflichen Vorsorge (zweite Säule) werden ab Anfang Jahr um 2,7 Prozent erhöht. Damit wird eine Anpassung an die Teuerung vollzogen. Das betrifft vorerst allerdings nur jene Renten, die seit 1. Januar 2022 festgelegt wurden. 

Stalking

Wer Opfer von Stalking wird, hat es ab sofort leichter, die Täterin oder den Täter anzuzeigen. Denn seit Anfang 2026 ist Stalking als neuer Tatbestand im Strafgesetzbuch eingetragen. Vorher konnte Stalking, also das systematische und wiederholte Nachstellen, Bedrohen oder Belästigen, nur bestraft werden, wenn ein anderer Tatbestand wie zum Beispiel Nötigung betroffen war. Stalking wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet. Mehr Infos.

Betreibung

Wer ungerechtfertigt betrieben wird, leidet oft dar­unter: Die Betreibung bleibt fünf Jahre lang im Betreibungsregister sichtbar. Dadurch haben Betroffene zum Beispiel bei der Wohnungssuche erhebliche Nachteile. Betriebene können aber ein Gesuch stellen, dass die Betreibung nicht mehr angezeigt wird. Bisher mussten sie dies innerhalb eines Jahres tun. Neu haben sie dafür fünf Jahre Zeit. 

E-ID

In der zweiten Jahreshälfte wird eine neue Identitätskarte mit Chip eingeführt. Sie enthält biometrische Daten wie Fingerabdrücke und das Gesichtsbild. Ergänzend dazu wird es die e-ID geben, eine digitale Identitätskarte, die lokal und verschlüsselt auf dem Smartphone gespeichert wird. Damit wird es zum Beispiel möglich sein, ein Konto zu eröffnen oder bei Käufen von Alkohol oder Tabak das Alter nachzuweisen. Die Nutzung der e-ID ist freiwillig und kostenlos – Schweizer Bürgerinnen und Bürger können weiterhin die bisherige ID nutzen. 

Impfung

Bestimmte Impfungen werden neu von der Krankenkasse übernommen, auch wenn die Franchise noch nicht aufgebraucht ist. Das berifft zum Beispiel jene gegen Diphtherie, Tetanus oder Meningokokken. Eine Liste aller betreffenden Impfungen finden Sie in Artikel 12 a der Krankenpflege-Leistungsverordnung. Die Massnahme ist Teil des Aktionsplans der Nationalen Strategie Impfungen und soll die Impfrate in der Schweiz erhöhen. Mehr Infos.

Digitale Apps

Einige digitale Therapieangebote zur Behandlung von Depressionen werden neu von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlt. Das betrifft Apps zur Verhaltenstherapie bei leichten bis mittelschweren Depressionen, zum Beispiel die App «Deprexis». Die Anwendungen müssen von einer Fachärztin oder einem Facharzt verschrieben werden. 


StromPreise sinken

Gute Nachrichten für das Haushaltsportemonnaie: In diesem Jahr sinken die Strompreise in der Schweiz um durchschnittlich vier Prozent. Das bedeutet, dass Schweizer Haushalte 2026 im Durchschnitt 131 Franken weniger bezahlen als letztes Jahr. Sie möchten wissen, ­welche Strompreise in ­Ihrer Gemeinde genau gelten und wie viel Sie berappen müssen? Unter strompreise.elcom.admin.ch erhalten Sie aktuelle Informationen zu Strom­tarifen in der ganzen Schweiz. 

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