Grosse Systemumstellung
Deshalb bleibt die Unia-Arbeitslosenkasse bis am 5. Januar geschlossen

Nächstes Jahr werden Arbeitslosengelder über ein neues System ausbezahlt, der Bund vollzieht den Wechsel jetzt über die Festtage. In dieser Zeit werden alle IT-Systeme der Arbeitslosenversicherung (ALV) heruntergefahren, betroffen sind auch die Kundinnen und Kunden der Unia-Arbeitslosenkasse.

BLEIBEN ÜBER DIE FESTTAGE GESCHLOSSEN: Die Anlaufstellen der Unia-Arbeitslosenkasse. (Foto: pd)

Das System trägt den Namen «ASAL 2.0» und wickelt künftig sämtliche Auszahlungen von Geldern der Arbeitslosenversicherungen in der Schweiz ab. Es soll die Abläufe für sämtliche Betroffenen vereinfachen und wurde in den letzten Jahren bereits für die Bereiche Kurzarbeit, Schlechtwetter und Insolvenz eingeführt.

Die finale Einführung bei den Arbeitslosenkassen nimmt das zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) nun über die Festtage vor. In dieser Zeit muss das System sämtlicher Arbeitslosenversicherungen vollständig unterbrochen werden. Die Systeme von RAV und Arbeitslosenkassen sowie die Plattform Job-Room werden vom 19. Dezember 2025 mittags bis am 6. Januar 2026 um 7 Uhr deshalb nicht zur Verfügung stehen. Somit können die Arbeitslosenkassen in dieser Zeit auch keine Auszahlungen vornehmen.

Der in dieser Zeit nicht zur Verfügung stehende Online-Service Job-Room umfasst folgende Leistungen:

  • Anmeldung zur Arbeitsvermittlung (RAV)
  • Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen (NpA)
  • Angaben der versicherten Person (AvP)
  • Voranmeldung von Kurzarbeit
  • Antrag/ Abrechnung Kurzarbeit
  • Stellen melden
  • Kandidaten finden
  • Stellen finden

Betroffen sind auch die Kundinnen und Kunden der Unia-Arbeitslosenkasse (ALK). Weil über die Festtage kein Zugriff auf die Daten besteht, bleiben Schalter und Telefonhotline vom 22.12.2025 bis am 5.1.2026 geschlossen. In dieser Zeit kann die Unia-ALK keine Auskünfte erteilen und keine Auszahlungen bearbeiten. Ab dem 6. Januar 2026 bietet die ALK wieder ihre gewohnten Leistungen an.

Die Arbeitslosenkassen haben die Stellensuchenden im Vorfeld über die Umstellung informiert. Diese konnten ihre Formulare früher als gewohnt einreichen, damit die Auszahlungen für den Dezember früher ausgeführt werden konnten.

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