Wallis: Schlichtungsbehörde gibt der Unia recht
Syngenta muss nachzahlen

Syngenta muss allen dem GAV unterstellten ­Mitarbeitenden den vollen Teuerungsausgleich bezahlen. Und obendrauf noch zwei Bussen.

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SYNGENTA UNTERLIEGT DER UNIA: Die Konzern-Mitarbeitenden im Wallis erhalten den Teuerungsausgleich. (Foto: Keystone)

Im Jahr 2022 erzielte Syngenta einen Rekordumsatz von über 33 Milliarden US-Dollar. Doch am Erfolg beteiligen wollte der Agrochemiekonzern die Angestellten nicht. Am Produktionsstandort in Monthey VS weigerte Syngenta sich, die Löhne an die Teuerung anzupassen, und brach die Lohnverhandlungen mit den Gewerkschaften einseitig ab. Blaise Carron, Regionalsekretär der Unia Wallis, sagt: «Der Abbruch der Lohnverhandlungen war brutal. Die Unia musste sich an die Schlichtungsbehörde wenden, damit alle ungefähr 500 Beschäftigten, die unter den GAV fal-
len, ihre Kaufkraft erhalten können.»

Drei Prozent Ausgleich

Die kantonale Schlichtungsstelle (OCC) verlangt jetzt von Syngenta, dass alle Arbeitnehmenden, die dem GAV unterstellt sind, nachträglich den vollen Teuerungsausgleich von drei Prozent erhalten. Der Entscheid der Schlichtungsbehörde, der am 15. Oktober im Walliser Amtsblatt veröffentlicht wurde, stützt damit die Position der Gewerkschaften. Syngenta wird ausserdem mit zwei Bussen in der Höhe von insgesamt 7000 Franken bestraft. Carron sagt: «Obwohl wir unseren Antrag bereits im April 2023 eingereicht hatten, konnte das ­Verfahren erst jetzt abgeschlossen werden. Denn der Konzern hat das Verfahren immer wieder hinausgezögert und sogar vor dem Kantonsgericht angefochten.»

Missachtung

Das Vorgehen von Syngenta bezeichnet Gewerkschafter Carron als «offenkundige Missachtung der legitimen demokratischen Instanzen». Der Konzern hat die Jahresabschlüsse für die Jahre 2021 bis 2023, Lohnbescheinigungen und andere Finanzbelege nicht mit der Behörde geteilt und war auch nicht zur Schlichtungsverhandlung erschienen. Ob Syngenta seine Haltung korrigieren wird, bleibt jedoch ungewiss. Carron sagt: «Die Entscheidung der Behörde stützt die Verhandlungsposition der Gewerkschaften. Wenn Syngen­ta sich nicht an die Vorgaben hält, wird ihr Image weiter ­darunter leiden.»

* Dieser Text ist zuerst in der französischsprachigen Unia-Zeitung «L’Evénement syndical» erschienen. work bringt ihn in verkürzter Form.

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