Im Jahr 2013 hat das Privatspital La Providence 22 Streikende in Neuenburg fristlos entlassen, weil sie sich gegen die Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen gewehrt hatten. Erst jetzt, fast 15 Jahre später, bestätigt der internationale Gerichtshof für Menschenrechte ihr Grundrecht auf Streik.

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IM STREIK: Die Mitarbeitenden des Spitals La Providence im Herbst 2012. (Foto: Keystone)

Wegweisendes Urteil gegen die Schweiz.

Sie haben fast 15 Jahre für ihre Rechte gekämpft und damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Gewerkschaftsrechte in der ganzen Schweiz geleistet.

So kommentiert der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) das Urteil, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg diese Woche gefällt hat. 

Das Urteil ist ein klarer Sieg für die Gewerkschaften und eine Klatsche für die Schweiz. Es bestätigt, dass das Streikrecht ein Grundrecht ist und von den Gerichten nicht ausgehöhlt werden darf.

Auf der Seite der Arbeitgeber

Geklagt hatten ehemalige Angestellte des Privatspitals La Providence in Neuenburg. Ihnen drohten massive Verschlechterungen ihrer Arbeitsbedingungen. Dagegen hatten sie sich mit den Gewerkschaften in den Jahren 2012 und 2013 gewehrt. Wegen dieses Arbeitskampfes wurden 22 von ihnen fristlos entlassen. Und vier Gewerkschaftssekretärinnen und -sekretäre strafrechtlich wegen Hausfriedensbruchs verurteilt. Weder die Geschassten noch die Gewerkschaften akzeptierten diese Verletzung des Streikrechts und zogen vor Gericht. Doch die Schweizer Justiz stellte sich auf die Seite der Arbeitgeber. Auch das Bundesgericht urteilte 2019, dass der Streik illegal gewesen und die Entlassungen sowie die Verurteilungen somit rechtens seien.

PROTEST GEGEN DIE SPARWUT: Eine Mutter kämpft für bessere Arbeitsbedingungen. (Foto: Rolf Neeser)

Versammlungsfreiheit verletzt

Jetzt das klare Verdikt vom Europäischen Gerichtshof: Der EGMR hat einstimmig entschieden, dass die Schweiz Artikel 11 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt hat. Und weiter: Weder die Schweizer Bundesverfassung noch die nationale Rechtsprechung würden eine Grundlage für das Gericht bieten, einen rechtmässigen Streik für unrechtmässig zu erklären, nur weil der Arbeitgeber ein Angebot unterbreitete. Für den EGMR ist klar: Es ist in erster Linie Sache der Gewerkschaften und der Beschäftigten, zu beurteilen, ob ein Streik fortgesetzt werden muss.

Der EGMR spricht den zu Unrecht Entlassenen Angestellten eine Genugtuung von 10'000 Euro zu, den betroffenen Gewerkschaftssekretärinnen und -sekretären 5000 Euro.

Sparwut in der Pflege

Begonnen hatte alles 2012. Das Spital La Providence teilte mit, der Betrieb rentiere nicht mehr und verlangte zusätzliche Subventionen vom Kanton. Dieser lehnte ab, weil La Providence ihm den Einblick in die Betriebsrechnung verweigert hatte. Die Folge: Das Spital wollte jährlich 1,7 Millionen Franken einsparen, vor allem auf Kosten des Personals. 

Zudem verkaufte die Trägerstiftung die Klinik an die private Spitalgruppe Genolier. Diese machte Druck, wollte aus dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) «Santé 21» austreten. Die Liste der Verschlechterungen, die auf das Personal zukam, war lang: Längere Arbeitszeit, weniger Lohn, Kürzung des Mutterschaftsurlaubs, weniger Sonntags- und Nachtzulagen, Abschaffung der Sozialpartnerschaft und so weiter und so fort. Im Herbst 2012 ging die Belegschaft in den Streik, getragen von den Gewerkschaften VPOD und Syna. 

GEMEINSAMER KAMPF: Die Gewerkschaften VPOD und Syna haben sich mit den Betroffenen gegen die Sparpläne gewehrt. (Foto: Keystone)

Kantonsregierung kuschte

Doch die Spitalleitung blieb gnadenlos, mit Support des Kantons Neuenburg. Dieser schreibt zwar per Verordnung die Einhaltung des GAV «Santé 21» vor. Doch für die Klinik war die Kantonsregierung gewillt, eine Ausnahme zu machen. Und die Trägerstiftung des Spitals tat alles, um die angehende Besitzerin glücklich zu machen. Ende Januar 2013, noch bevor die Grenolier-Gruppe übernahm, wurden 22 Streikende fristlos entlassen. Am 15. Februar verkündete die neue Besitzerin dann: «Der Arbeitskampf ist beendet.» Die Antwort folgte auf der Strasse: Über 2000 Demonstrantinnen und Demonstranten zogen lautstark durch Neuenburg. Sie wehrten sich gegen die Übernahme, die verschlechterten Arbeitsbedingungen und die fristlose Kündigung der Streikenden. Auch auf dem Rechtsweg wurde der VPOD und die Geschassten aktiv. Dieser sollte bis zum November 2026 andauern.

AUF DER STRASSE: Demonstrantinnen in Neuenburg. (Foto: Eric Roset)

Das Urteil, das der EGMR nun gefällt hat, habe eine Bedeutung weit über den Einzelfall hinaus, schreibt der SGB. Denn: «Streiks sind ein unverzichtbares Mittel, damit Beschäftigte ihre Interessen gemeinsam durchsetzen können.» Der SGB fordert, dass die Schweizer Gerichte ihre Rechtsprechung zum Streikrecht überprüfen. Beschäftigte und Gewerkschaften müssen sich wirksam für ihre Rechte einsetzen können, ohne unverhältnismässige Sanktionen befürchten zu müssen.

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