Noch mehr Sonntagsverkäufe
Nationalratsentscheid ist eine herbe Enttäuschung für das Verkaufspersonal

Der Nationalrat hat heute mit einer knappen Mehrheit für mehr Sonntagsverkäufe gestimmt. Jetzt droht das Referendum.

Beitrag vorlesen lassen.
0:00 / 3:06
I LOVE SUNDAYS: Die Aktion der Gewerkschaften heute Morgen vor dem Bundeshaus. (Foto: Manu Friederich)

Noch in der aufgehenden Sonne leuchteten heute morgen die roten Unia-Jacken der Gewerkschafterinnen und Gewerkschaften auf dem Bundesplatz. Kurz nach 7 Uhr ging das Flyern los. Das Ziel: Alle Nationalrätinnen und Nationalräte, die heute für den letzten Sessionstag das Bundeshaus betreten, einen Flyer zum Thema Sonntagsarbeit in die Finger zu drücken. Für die Parlamentarier unter der Bundeskuppel ist es ein kleiner Akt bezüglich Sonntagsverkäufen einen roten oder grünen Knopf zu drücken. Doch dem Verkaufspersonal in der Schweiz droht mit dieser Entscheidung eine Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen.
 
Konkret geht es um eine Standesinitiative aus dem Kanton Zürich. Diese möchte die Sonntagsverkäufe weiter normalisieren. Neu sollen Detailhändler pro Jahr an 12 Sonntagen die Tore öffnen dürfen. Die Gewerkschaft Unia stellt sich klar gegen diese Deregulierung. Heute morgen auf dem Bundesplatz ist auch Verkäuferin Doris Schneeberger (54). Sie drückt den Parlamentarier hochstpersönlich die Flyer in die Finger, darunter SVP-Nationalrat Mauro Tuena. Schneeberger macht ihm klar: Diese Abstimmung ist für alle Verkäuferinnen und Verkäufer von grosser Bedeutung. Wenige Minuten stimmte er trotzdem «Ja» zur Vorlage.

KEIN GEHÖR FÜR DIE BÜEZERINNEN: SVP-Nationalrat Mauro Tuena (r.) und Verkäuferin Doris Schneeberger (Mitte). (Foto: Manu Friederich)

Enttäuschung

Grosse Enttäuschung, als die Nachricht aus dem Bundeshaus kommt: Obwohl der Ständerat die Ausweitung der Sonntagsarbeit ablehnte, stimmte der Nationalrat dem Anliegen zu. Die Entscheidung war knapp, die Abstimmung entschied sich mit 2 Stimmen. Für Verkäuferin Schneeberger eine bittere Enttäuschung:

Ich habe mir aus den Gesprächen auf dem Bundesplatz mehr erhofft. Die Politiker hier drinnen würden doch auch nicht am Sonntag arbeiten wollen – warum sollen wir Verkäuferinnen das machen

Kaum vorstellbar, dass an einem Sonntag im Bundeshaus reger Betrieb herrscht.
 
Wie geht’s weiter? Das Geschäft wird in der Wintersession weiterbehandelt. Das Parlament hat die Chance, diesen Fehentscheid des Nationalrats zu korrigieren. Bleibt es bei der Ausweitung der Sonntagsverkäufe, ergreifen die Gewerkschaften und Verbündete das Referendum. In den letzten 20 Jahren wurden zwei Drittel aller Abstimmungen zu erweiterten Ladenöffnungszeiten abgelehnt.


Sonntag, Ruhetag:Dreissigjähriger Dauerbrenner

I LOVE SUNDAYS: Der Button kann über unia.ch gratis bestellt werden. (Foto: Unia)

Die Liberalisierung der Sonntagsarbeit in Geschäften wird in der Schweiz seit dreissig Jahren diskutiert (siehe Chronologie unten). Es geht dabei immer um Ausnahmen, um den Einsatz von Personal am Sonntag ohne speziel­­le Bewilligung zu ermöglichen – in Abweichung vom nach wie vor geltenden Verbot im Arbeitsgesetz (zwischen 23.00 Uhr am Samstag und 23.00 Uhr am Sonntag). Nicht zu verwechseln mit den Ladenöffnungszeiten, die durch kantonale Polizeigesetze geregelt werden. 

Klares Nein

Der Ausgangspunkt auf nationaler Ebene ist das Jahr 1996, als die Stimmberechtigten die Revision des Arbeitsgesetzes mit 67 Prozent Nein-Stimmen unerwartet klar ablehnten. Die Revision sah unter anderem vor, dass Läden an sechs Sonntagen im Jahr ohne Bewilligung geöffnet sein durften. Ein nicht unerhebliches Detail, das im Mittelpunkt der von den Gewerkschaften und der Linken initiierten Referendumskampagne stand und das – wie die Auswertung der Abstimmungsergebnisse bestätigte – ausschlaggebend für den Ausgang der Abstimmung war. Es ist kein Zufall, dass das Parlament bei der Neufassung des Gesetzes, das 1998 vom Volk klar angenommen wurde, darauf verzichtete, diese Art der Liberalisierung erneut vorzuschlagen.

Strategiewechsel

Doch das Referendum von 1996 veranlasste auch die Befürworter zu einem Strategiewechsel: Anstatt zu versuchen, den Personaleinsatz am Sonntag für alle Geschäfte zu liberalisieren, beschlossen sie, bei bestimmten Kategorien anzusetzen und für diese Ausnahmen vom Grundsatz des Sonntagsarbeitsverbots zu schaffen. Der erste bedeutende Durchbruch gelang bei den grossen Bahnhöfen (anfangs waren es 25, ihre Zahl hat sich im Laufe der Zeit jedoch deutlich erhöht) und den Flughäfen. Die Strategie der schrittweisen Liberalisierung erzielte damit ihren ersten Erfolg: Die entsprechende Änderung des Arbeitsgesetzes haben die Stimmberechtigten 2005 angenommen, wenn auch mit einer sehr knappen Mehrheit. 

Tankstellen

Dann, im Jahr 2013, ­erhielt eine weitere Liberalisierung (diesmal zugunsten der Läden an Tankstellen entlang von Autobahnen und stark befahrenen Hauptverkehrsstrassen) 55,8 Prozent der Stimmen und bestätigte damit die Wirksamkeit der neuen Strategie. 

Claudio Carrer, «Area»

Chronologie: Die vielen Attacken auf den freien Sonntag

  • 1996: 67 Prozent der Bevölkerung lehnen die Revision des Arbeitsgesetzes ab, die eine starke Liberalisierung der Nacht- und Sonntagsarbeit vorsieht, darunter die Möglichkeit für Geschäfte, an sechs Sonntagen im Jahr Personal ohne Bewilligung einzusetzen.
  • 1998: Das Volk stimmt mit 63,4 Prozent Ja-Stimmen der neuen Revision des Arbeitsgesetzes zu, die im Jahr 2000 in Kraft tritt: Die Liberalisierung der Arbeitszeiten in Geschäften wird aufgegeben, es werden jedoch Ausnahmen für touristische Betriebe, Kioske, Bäckereien und andere eingeführt. Ausserdem wird das Verbot der Nachtarbeit für Frauen aufgehoben.
  • 2005: Das Volk stimmt mit knapper Mehrheit (50,6 Prozent Ja-Stimmen) der Ausweitung des sonntäglichen Verkaufs ohne Bewilligung für Läden an grossen Bahnhöfen und Flughäfen zu, die am 1. April 2006 in Kraft tritt.
  • 2005 –2010: Sonntagsarbeit wird immer «unverzichtbarer»: Per Verordnung werden die Kategorien erweitert, für die Sonntagsarbeit als unverzichtbar gilt oder ohne Bewilligung zulässig ist.
  • 2006 –2019: Die Zahl der «grossen Bahnhöfe» (das heisst jener, die einen Jahresumsatz aus dem Passagierverkehr von mindestens 20 Millionen Franken verzeichnen) vergrössert sich im Laufe der Jahre durch Änderungen der entsprechenden Verordnung.
  • 2007 –2008: Die Kantone können bis zu vier Sonntage pro Jahr festlegen, an denen Geschäfte Personal ohne Bewilligung beschäftigen dürfen. Dies beschliesst das Parlament 2007.
  • 2012 –2013: Das Parlament verabschiedet eine neue Ausnahmeregelung: diesmal für Tankstellenshops an Autobahnraststätten und entlang von Hauptstrassen mit hohem Verkehrsaufkommen. Diese dürfen rund um die Uhr geöffnet sein, auch an Sonntagen, sofern das Sortiment hauptsächlich auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist. Am 22. September 2013 stimmen 55,8 Prozent der Bevölkerung der Gesetzesänderung zu.
Ausnahme: Neue Regeln für Tankstellenshops. (Foto: Canva)
  • 2015: Nun sind die «touristischen» Einkaufszentren an der Reihe. Der Bundesrat führt infolge eines Urteils des Bundesgerichts per Verordnung eine neue Ausnahmeregelung für Einkaufszentren ein, die den Bedürfnissen des internationalen Tourismus entsprechen: Auch diese dürfen sonntags ohne Bewilligung Personal beschäftigen. Als Erster profitiert von der neuen Regelung der Foxtown Factory Store in Mendrisio TI. 
  • 2016: Für bestimmte Verarbeitungsbetriebe landwirtschaftlicher Erzeugnisse können die jährlichen freien Sonntage von 26 auf 12 sinken.
  • 2016: Per Verordnung beschliesst der Bundesrat Ausnahmen für Sonntags- und Nachtarbeit, insbesondere für die Gastronomie und das IT-Personal. 
  • Seit 2020: Das Parlament berät über eine Initiative des Kantons Zürich, wonach die Zahl der Sonntage pro Jahr, an denen die Kantone den Geschäften erlauben können, Personal ohne Bewilligung einzusetzen, von 4 auf 12 erhöht werden soll. (cc)

Schreibe einen Kommentar

Bitte fülle alle mit * gekennzeichneten Felder aus.