Eine Frau wird auf dem Nachhause­weg betäubt und vergewaltigt. Doch die Suva bezahlt dem Opfer keine Versicherungsleistung. Der Fall kommt vor das Bundesgericht. Und bewirkt, dass der Bundesrat jetzt eine wichtige Gesetzeslücke ­schliessen will.

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RECHTSSTREIT: Die Suva bekommt recht, doch das Gesetz ist lückenhaft. (Foto: Keystone)

Zürich, Oktober 2021, Samstagnacht: Eine Frau wird auf ihrem Nachhauseweg vom Ausgang abgepasst. Am nächsten Morgen wacht sie in ihrer eigenen Wohnung auf, der fremde Mann in ihrem Bett macht sich sofort aus dem Staub. Der Frau fehlt jegliche Erinnerung, seitdem sie den Club verlassen hat. Ärztliche Gutachten bestätigen der Frau, dass sie betäubt und vergewaltigt wurde.

Dieses traumatische Erlebnis wirft sie komplett aus der Bahn. Sie muss ihren Job aufgeben und bleibt lange Zeit erwerbsunfähig. Von ihrer Unfallversicherung Suva erhält sie aber kein Geld. Der Grund: Sie war zum Zeitpunkt des Übergriffs bewusstlos. Denn damit ein Unfall als ein «qualifizierendes Schreckereignis» eingestuft wird, muss die bewusste Wahrnehmung «eines gewaltsamen Vorfalls» erfolgen.

Die Frau lässt dies nicht auf sich sitzen und geht rechtlich gegen die Suva vor. Der Fall landet erst vor dem Zürcher Sozialversicherungsgericht, die Suva zieht diesen weiter bis vors Bundesgericht. Das Urteil: Die Suva bekommt recht.

Kranken- oder Unfallversicherung

Das Bundesgericht schreibt im Urteil, dass es zwar nachvollziehbar sei, durch den Verdacht eines sexuellen Übergriffs einen psychischen Schock zu erleiden. Doch die ­Umstände erfüllten schlicht nicht die gesetzlichen Kriterien eines Unfalls. Eine herbe Begründung, denn für ein Opfer ist es entscheidend, ob ein solches Ereignis über die Unfallversicherung oder die Krankenversicherung geregelt wird. Eine Unfallversicherung deckt die unfallbedingten Kosten und unterstützt bei der Rehabilitation sowie Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Bei der Krankenversicherung fallen die Kosten auf die Betroffene zurück, und es gibt keine Unterstützung, um in den Arbeitsmarkt zurückzukehren.

Fortschritt für alle

Grünen-Nationalrätin Léonore Porchet forderte nach dem Bundesgerichtsurteil eine Stellungnahme vom Bundesrat. Dieser rechtfertigte zwar das Urteil, will aber den Schutz von Opfern se­xueller Übergriffe verbessern. Am 1. April gab er eine entsprechende Änderung des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) in die Vernehmlassung. Dass bestimmte sexuelle Übergriffe aufgrund von chemischer Unterwerfung nicht die Kriterien für einen Unfall erfüllten, sei eine Lücke. Künftig sollen Gesundheitsschäden infolge von sexuellen Übergriffen, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung systematisch als «Unfall im rechtlichen Sinne anerkannt und somit vom UVG abgedeckt werden», dies auch bei «Urteils- oder Widerstandsunfähigkeit». Auch die Suva begrüsst, dass der Bundesrat diese Lücke im UVG schliessen will.

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