Unia-Frauen fordern:
Schluss mit sexueller Belästigung!

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden zu schützen. Deshalb fodert die Unia in allen Betrieben eine Nulltoleranz-Politik bei sexueller Belästigung. Und eine neue Broschüre zeigt auf, wie man sie erkennt und sich wehrt.

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STOPP! Keine Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz.(Foto: Yoshiko Kusano)

Anzügliche Blicke, sexistische Witze, unerwünschte Berührungen – viele Formen der sexualisierten Gewalt passieren im Versteckten. Gerade am Arbeitsplatz sind die Büezerinnen und Büezer belästigendem Verhalten stark ausgesetzt. Konkret in Zahlen: Zwei von drei Frauen und fast jeder zweite Mann erleben belästigendes Verhalten am Arbeitsplatz.

Deshalb fordert die Unia in den Betrieben eine Nulltoleranz-Politik. Dazu gehören verbindliche Reglemente, eindeutigen Handlungsvorgaben, regelmässige Schulungen für Arbeitnehmende und Vorgesetzte sowie klare Fristen, um überlange Verfahren zu vermeiden. Zusätzlich sollen diese Prinzipien in den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) verankert werden. In 33 GAV der Unia ist dies bereits der Fall. Zum Beispiel im GAV Reinigung Romandie: dieser definiert sexuelle Belästigung, sieht eine externe Hotline vor, Präventionsschulungen, und eine regelmässige Sensibilisierung der Führungspersonen. Weiter plant die Unia für den 14. Juni 2026, dem Tag des feministischen Streiks, die Lancierung eines Appells an Arbeitgebende für Massnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.

Was tun?

Sich zu wehren ist nicht immer einfach. Besonders Frauen, dar­unter Migrantinnen, Jugendliche, Menschen mit Behinderung sowie Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus, sind statistisch häufiger von Übergriffen betroffen. Gemeldet werden die Vorfälle aber wenig, denn gerade bei Stellen im Nied­riglohnsektor sind viele Betroffene stark von ihrer Arbeit abhängig und haben Angst vor Konsequenzen.

Die Betriebe sind verpflichtet, die Gesundheit und die persönliche Integrität der Arbeitnehmenden zu schützen. Konkret heisst das:

  • Schutz der Persönlichkeit, insbesondere bei sexueller Belästigung
  • Prävention und Schutzmassnahmen:
    • Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Arbeitnehmende nicht sexuell belästigt werden und dass Betroffenen keine weiteren Nachteile entstehen.
    • Es braucht klare Verfahren innerhalb des Unternehmens. Aber: es braucht auch Ansprechpersonen ausserhalb des Unternehmens.
  • Wenn ein Arbeitgeber diesen Pflichten nicht nachkommt, kann dies Schadenersatz oder Genugtuungsansprüche zur Folge haben.
  • Nach Beginn eines Beschwerdeverfahrens gilt ein Kündigungsschutz von bis zu sechs Monaten, auch für Zeuginnen und Zeugen

Die neue Broschüre der Gewerkschaft Unia klärt auf, wo Belästigung beginnt. Die Grenze zwischen einvernehmlichem Flirt und Beläs­tigung liegt bei der Zustimmung. Auslösen kann Belästigung Wut, Angst, geringes Selbstbewusstsein sowie ein schlechtes Arbeitsklima. Doch was sind die Rechte der Arbeitnehmenden? Die Broschüre zeigt klar auf, wo das Gesetz Betroffene in Schutz nimmt: Das Gleichstellungsgesetz schreibt vor, dass sexuelle Belästigung verboten ist. Das Arbeitsgesetz führt auch aus, dass der Arbeitgeber die Gesundheit der Arbeitnehmenden schützen muss.

WO BEGINNT BELÄSTIGUNG? Die Grenze zwischen einvernehmlichem Flirt und Beläs­tigung liegt bei der Zustimmung. (Grafik: Unia)

Sich wehren!

Und so können Sie sich wehren: Einer der wichtigsten Schritte bei Belästigung am Arbeitsplatz ist, den genauen Vorfall mit Datum, Uhrzeit, Ort und Informationen zur Tat zu notieren. So kann man schrift­­lich nachweisen, was geschehen ist. Hilfe können sich Betroffene an diversen Stellen suchen, unter anderem bei Fachstellen oder bei ihrer Gewerkschaft.

Die Unia-Broschüre «Stopp sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz» erscheint in zehn Sprachen, darunter Italienisch, Polnisch oder Albanisch und kann unter diesem Link bestellt werden. Oder hier heruntergeladen.

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