Urteil mit Signalwirkung
Sexuelle Belästigung: Fast-Food-Laden Five Guys verurteilt

Das Gericht hat sein Urteil gefällt: Die Betreiberin einer Five-Guys-Filiale in Genf hat ihre Schutzpflichten verletzt. Das ist ein wichtiger Sieg für Jessica**, die bei der Arbeit sexuell belästigt wurde.

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ZUR VERANTWORTUNG GEZOGEN: Eine Arbeitgeberin muss gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorgehen. (Symbolbild: Keystone)

Nach einem jahrelangen Verfahren hat Jessica** endlich recht bekommen: Das Arbeitsgericht Genf hat sie als Opfer sexueller Be­lästigung anerkannt. Sie hatte gegen ihre ehemalige Arbeitgeberin geklagt. Dabei handelt es sich um die Pastem SA, die in Genf als Franchisenehmerin den Fast-Food-Laden Five Guys betreibt. Jessica warf ihrer früheren ­Arbeitgeberin vor, sie nicht ausreichend geschützt zu haben. Sie sei von Mitarbeitern wiederholt als «Hure» und «Schlampe» bezeichnet worden. In den engen Küchenräumen hätten Mitarbeiter sich an ihr «gerieben» oder sie «gestreichelt». Als schlimmsten Vorfall bezeichnet sie aber das, was nach ­einer Spätschicht passierte: Ein Arbeits­kollege bot ihr an, sie nach Hause zu fahren. Im Auto fasste ihr der Kollege an die Brust.

Feindseliges Umfeld Für Frauen

Obwohl sie gemeinsam mit der Unia gemeldet hatte, dass es bei der Arbeit zu sexuellen Belästigungen und sogar zu Übergriffen kam, geschah viel zu wenig. Das sah jetzt auch das Gericht so: Im Betrieb habe ein ­«ungeeignetes und feindseliges Umfeld» für Frauen geherrscht. Darauf deutete auch, dass im Betrieb die Männer befördert wurden, während gleichzeitig viele Frauen nacheinander das Unternehmen verliessen. Dieser Indikator hätte den Verantwortlichen klarmachen müssen, dass es diesbezüglich ein grosses Problem gibt. 

Im Urteil wird die Pastem SA dafür gerügt, dass sie weder präventiv etwas für ein besseres Arbeitsklima getan habe noch angemessen auf die Vorwürfe reagierte. «Die vom Unternehmen ergriffenen Massnahmen waren völlig unwirksam», sagte Jessicas Anwältin Valerie Debernardi. Im Urteil hält das Gericht zudem fest, dass die Arbeitgeberin Jessicas Anzeige auf die leichte Schulter nahm und die Schwere der Tat selbst ­während der Verhandlung nicht einsah. Die ­Anwältin streicht hervor: «Das Urteil verdeutlicht, dass eine Arbeitgeberin ihre Sorgfaltspflicht wahrnehmen muss. Das ist ein sehr wichtiger Punkt.»

Beispielhafter Prozess

Konkret wurde die Pastem AG dazu verurteilt, Jessica knapp 20'000 Franken zu zahlen, was einer Entschädigung in der Höhe von zwei durchschnittlichen Schweizer Monatsgehältern sowie einem Schadenersatz für den Einkommensverlust infolge ihrer Kündigung entspricht.

Jessicas Anwältin betont: «Sie hatte den Mut, diesen Kampf gegen einen multinationalen Konzern zu führen, und sie hat recht bekommen.» Denn es gehe nicht nur um Jessica, sondern auch um ihre Kolleginnen und alle Frauen, die schweigen mussten. 

Für Aude Spang, Gleichstellungsbeauftragte bei der Unia, muss dieses Urteil als Beispiel dienen. Sexuelle Belästigung ist ein ­systemisches Problem, das die gesamte Gesellschaft betrifft. Und nur eine Minderheit der Opfer schafft es, die Strapazen eines Gerichtsverfahrens auf sich zu nehmen.

Ein Wermutstropfen bleibt: Die Pastem hat beschlossen, das Urteil weiterzuziehen. work bleibt dran. 

*Dieser Beitrag von Redaktorin Manon Tedesco ist zuerst in der französischsprachigen Unia-Zeitung «L’Evénement syndical» erschienen und wird hier in einer überarbeiteten Version publiziert.

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