DEUTLICHES RESULTAT: Baubüezer sagen ja zum neuen LMV. Foto: Leandro Delmastro
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Der neue Landesmantelvertrag tritt definitiv in Kraft. Die Bauarbeiter haben dem Verhandlungsresultat heute in Bern deutlich zugestimmt. Es gab aber auch kritische Voten.
DEUTLICHES RESULTAT: Baubüezer sagen ja zum neuen LMV. Foto: Leandro Delmastro
Jetzt ist es definitiv! Das Schweizer Bauhauptgewerbe hat einen neuen Landesmantelvertrag (LMV). Denn die Unia-Bau-Delegierten haben dem Verhandlungsresultat an ihrer heutigen Berufskonferenz in Bern zugestimmt. Der Entscheid fiel fast einstimmig aus. Da die Delegierten des Baumeisterverbands (SBV) ihrerseits bereits im Dezember grünes Licht gegeben hatten, tritt der LMV automatisch in Kraft – und zwar rückwirkend ab dem 1. Januar und für eine Dauer von sechs Jahren, also bis Ende 2031. Für die schweizweit rund 80'000 Bauleute werden damit – nach Jahren der Abwehrkämpfe – wieder wegweisende Verbesserungen real. Darunter eine neue tägliche Baustellenzulage, mehr bezahlte Reisezeit und mehr Zulagen (alle Neuerungen im Detail siehe unten).
SGB-Maillard spricht von «Zerstörungswille»
Dass es überhaupt Fortschritte gab, ist alles andere als eine Selbstverständlichkeit. Daran erinnerte an der Berner Berufskonferenz auch Gewerkschaftsbundspräsident Pierre-Yves-Maillard, der als Ehrengast geladen war: «Man hat deutlich gemerkt, dass es diesmal beim Baumeisterverband einen verbissenen Willen gab, die Unia zu schlagen – und koste es den LMV und die jahrzehntalte Sozialpartnerschaft!» Dass trotz dieses «Zerstörungswillens» nicht nur ein neuer Vertrag, sondern auch noch Verbesserungen zustande gekommen seien, zeige die Stärke der Unia, so Maillard weiter. Wie das gelang, führte Nico Lutz aus, Co-Leiter Bau bei der Unia und LMV-Verhandlungsleiter. Zu den Anwesenden sagt er: «Das vorliegende Resultat gibt es nur dank euch und allen anderen Bauleuten, die sich an den Protesttagen vom Herbst beteiligt haben!» Baumeister-Direktor Bernhard Salzmann habe lange auf Fundamentalopposition gemacht. Doch mit den Protesten und mit fortschreitender Verhandlungsdauer sei er verbandsintern immer mehr unter Druck geraten. Dass der Bau tief in einer Personalkrise stecke, hätten die Arbeitgeber gar nie abgestritten, so Lutz. Doch ihre Lösungsvorschläge seien schlicht brutal gewesen.
Meister wollten sparen…
Statt die Arbeitsbedingungen wieder attraktiver zu machen, um so mehr Junge anzuziehen, habe die Baumeister-Spitze völlig unverhohlen auf noch mehr Auspressung der bestehenden Equipen gesetzt. Konkret: Verdoppelung der heute erlaubten Überstunden, Arbeit auf Abruf, Kürzung etlicher Zulagen und sogar die Streichung des Samstagszuschlags, heisst, die Normalisierung der 6-Tage-Woche. Auch kollektive Lohnverhandlungen sollte es nie mehr geben. Und um ältere Mitarbeitende vor der Pension einfacher loszuwerden, wollten die SBV-Funktionäre dem Kündigungsschutz ans Leder. Lehrabgänger wiederum wollten sie künftig zum Dumpingpreis anstellen – durch 5jährige Unterschreitung von bis zu einem Viertel des Mindestlohns! Andere Berufskategorien sollten komplett aus dem Schutz des LMV fliegen. So die Steinhauer und Steinbrucharbeiter oder das Kantinen- und Reinigungspersonal. Und sogar der beruflichen Weiterbildung wollte der SBV an den Kragen. Den gesamten LMV-Artikel 8, der den Arbeitenden unter anderem fünf Urlaubstage pro Jahr für Weiterbildungen garantiert, wollten Salzmann und Co. ersatzlos streichen.
… und legen jetzt drauf
Aber: Nichts von all dem haben die SBV-Verhandler durchgebracht! Stattdessen mussten sie zuletzt in die Einführung einer neue Baustellenzulage von 9 Franken pro Tag einwilligen. Oder in die Abschaffung der illegalen unbezahlten Reisezeit. Oder in eine Begrenzung von überlangen Arbeitstagen durch mehr Überstunden-Zuschläge. Auch gibt es – erstmals seit Jahrzehnten wieder – einen automatischen Teuerungsausgleich auf Mindestlöhne. Unter dem Strich rechnet der Baumeisterverband wegen des neuen LMV mit einer Steigerung der Gesamtlohnkosten von 5,2 bis 9,5 Prozent bis 2031.
Dass auch die Gewerkschaften einige Abstriche machen mussten, legte Verhandlungsleiter Lutz von Anfang an offen. «Mit der geforderten Erhöhung der Mittagszulage und der Reduktion der Arbeitszeit sind wir gescheitert.» Ausserdem habe man, wie das in Verhandlungen üblich sei, auch Zugeständnisse machen müssen. So hätten die Baumeister für die materiellen Verbesserungen auf eine Vertragslaufzeit von sechs Jahren bestanden. Diese rekordlange Laufzeit war es denn auch, die bei einigen Baubüezern Bedenken auslöste.
Kritik an 6jähriger Laufzeit
Ein Maurer aus Luzern sagte: «Sechs Jahre ohne LMV-Verhandlungen sind heikel. Wir müssen gut aufpassen, dass wir den Schwung nicht verlieren!» Weniger Bewegung komme gar nicht in Frage, meinte auch ein Strassenbauer aus Zürich. Im Gegenteil müsse in den kommenden Jahren auf den Baustellen noch stärker mobilisiert werden. Denn: «Wir alle haben eigentlich mehr erwartet – und mehr wäre auch möglich!» Nico Lutz pflichtete ihm bei: «Wenn wir uns sechs Jahre zurücklehnen, wird es schwierig! Deshalb müssen wir weiterkämpfen und die neuen Verbesserungen konsequent durchsetzen.» Insgesamt sei das Ergebnis aber als «klar positiv». Dank der neuen Arbeits- und Reisezeitregelung sinke die Belastung deutlich. Und: «Es gelang uns eine Reallohnentwicklung zu sichern, die klar über den Ergebnissen der letzten zehn Jahre liegt.» Das sahen auch die Bauarbeiter-Delegierten so. Die Schlussabstimmung fiel jedenfalls sehr deutlich aus.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Die Vertragslaufzeit beträgt neu 6 Jahre (bis 31.12.2031) statt wie bisher meist 3.
Einführung einerneuen Baustellenzulage für alle von täglich 9 Franken (gestaffelte Lancierung: 4 Franken ab 2026, 6.50 Franken ab 2027 und 9 Franken ab 2028). Somit beträgt die Entschädigung 2026 rund 84 Franken pro Arbeitsmonat und steigt auf rund 189 Franken ab 2028. Diese neue Zulage versteht sich als Beitrag an die Reiszeitvergütung und als Znüni-Pauschale. Wie bei Spesen üblich müssen auf diese keine Sozialabgaben entrichtet werden, sie sind also nicht rentenbildend.
Einführung des automatischen Teuerungsausgleichs auf alle Mindestlöhne über die gesamte Vertragsperiode hinweg.
Auch die Effektivlöhne steigen neu automatisch entlang der Teuerung, aber – anders als die Mindestlöhne – nicht 1:1. In den Jahren 2027 und 2028 müssen die Firmen zum Beispiel einen Fixbetrag entsprechend einem 80-Prozent-Teuerungsausgleich auf dem Mindestlohn der Lohnklasse C (Hilfsarbeiter) der Lohnzone Blau (mittlere Zone) zahlen. Das entspricht einem Lohnplus von 19,2 Franken pro Monat fürs Jahr 2027 (bei der aktuellen Teuerungsprognose für 2027 von 0,5 Prozent). Zum Vergleich: Ein automatischer Teuerungsausgleich brächte einem gelernten Maurer mit einem durchschnittlichen Lohn von 6400 Franken ein Plus von 32 Franken.
Die bisher jährlichenLohnverhandlungen mit den Gewerkschaften fallen in dieser Vertragsperiode weg. Nur bei einer Teuerung ab 2 Prozent finden wieder kollektive Lohnverhandlungen statt.
Die Reisezeit wird endlich ab der ersten Minute gerechnet, die ersten 20 Minuten (ab 2030) sind pauschal mit der neuen Baustellenzulage abgegolten (bis Ende 2028 die ersten 30 Minuten, bis Ende 2029 die ersten 25 Minuten). Ab der 21. bis zur 60. Minute wird die Reisezeit zum persönlichen Grundlohn ausbezahlt. Und ab der 61. Minute zählt sie zur Arbeitszeit, resp. als Überstunde. Damit ist es den Firmen nicht mehr möglich, die Arbeiter unbegrenzt zusätzlich zur Arbeitszeit reisen zu lassen.
Wer in einer Woche mehr als 50 Stunden arbeitet und reist, bekommt diese Überzeit im Folgemonat mit einem Zuschlag von 25 Prozent ausbezahlt. Die effektive Reisezeit wird dabei ab der ersten Minute eingerechnet, also auch die 20 Minuten, die pauschal mit der Baustellenzulage abgegolten werden. Bisher gab es Zuschläge bereits ab 48 Stunden, allerdings wurde die Reisezeit überhaupt nicht berücksichtigt. Bauarbeiter mit Reisezeiten bekommen damit deutlich mehr Zuschläge als früher.
Seriöse Firmen (mit ISAB-Nachweis) können ihren Mitarbeitenden neu ein Langzeitferienkonto anbieten. Darauf können diese jährlich 200 und maximal 700 Überstunden ansammeln und diese bei Bedarf in längere bezahlte Auszeiten umwandeln.
Neu können Bauarbeiter per Jahresende über dieVerwendung der Hälfte ihrer Überstunden entscheiden (Auszahlung mit Zuschlag, ins neue Jahr mitnehmen oder Übertrag auf neues Langzeitferienkonto). Bisher entschied die Firma allein über alle Überstunden.
Höhere Zuschläge und Zulagen im Untertagbau (Entspricht einer Lohnsteigerung von fast 10 Prozent. U.a. gibt es neu Zuschläge schon ab dem ersten Meter (statt ab 20) in Vertikalschächten, 4 statt 2 Franken Nachtzuschlag, höhere Essens- und Reisespesen)
Die erlaubte Über/Minderstunden-Bandbreite wird erweitert von -20 bis +120 Stunden (bisher entweder -20 bis +80 oder 0 bis 100). Da aber die Reisezeit neu ab der 1. Minute zählt und alles, was 1 Stunde Reisezeit pro Tag übersteigt, zu den Überstunden zählt, wird die Flexibilität insgesamt deutlich reduziert.
Wenn ein Bauarbeiter längere Zeit krank ist, erhält er nicht mehr 90, sondern 80 Prozent des Lohnes als Krankentaggeld. Die reale Reduktion gegenüber dem Nettolohn ist jedoch geringer, denn auf Taggeld sind keine Sozialversicherungsbeiträge geschuldet. In den meisten Fällen, nämlich bei kurzen Krankheiten, bei denen eine Aufschubfrist der Versicherung gilt, muss der Arbeitgeber weiterhin 90 Prozent des Lohnes zahlen.
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