GAV-Gump für Baselbieter Maler und Gipser
Komplett bezahlte Reisezeit und deutlich mehr Lohn

Die Malerinnen und Gipser im Kanton Basel-Land haben einen neuen GAV. Er bringt Verbesserungen, die schweizweit fast einzigartig sind.

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KÖNNEN SICH FREUEN: Die Gipser und Malerinnen im Kanton Basel-Land. (Foto: Canva / Montage: work)

Das neue Jahr beginnt gut für die Baselbieter Malerinnen und Gipser. Denn für sie gilt seit dem 1. Januar ein neuer kantonaler Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Und dieser bringt den Büezerinnen und Büezern in den weissen Gwändli einen bunten Strauss an Fortschritten. Konkret:

  • Abschaffung der unbezahlten Reisezeit von bisher 30 Minuten pro Tag.
  • Erhöhung der Mindestlöhne um bis zu 250 Franken pro Monat je nach Kategorie. Konkrete Beispiele: Direkt nach der Lehre hat ein Maler neu mindestens 4300 Franken zu Gute (x13), ab 5 Jahren Berufserfahrung mindestens 5150 Franken. Eine Gipser-Vorarbeiterin verdient neu mindestens 5980 Franken.
  • Einführung und schrittweise Erhöhung einer realen Mittagsentschädigung:
    2027: 92 Franken pauschal pro Monat oder 18 Franken pro Mittagessen
    2028: 183 Franken pauschal pro Monat oder 21 Franken pro Mittagessen
    2029: 275 Franken pauschal pro Monat oder 23 Franken pro Mittagessen
  • Senkung der Höchstarbeitszeit von 47,5 auf 47 Stunden pro Woche. Eine Ausweitung bis maximal 50 Stunden ist möglich, sofern sie im gegenseitigen Einverständnis erfolgt. Liegt kein Einverständnis vor und ist die Meldung an die Paritätische Kommission nicht erfolgt, muss die Firma einen Zeitzuschlag von 50 Prozent entrichten.

Patrik Felber, Sprecher der Unia Aargau-Nordwestschweiz, zeigt sich zufrieden:

Der neue GAV stärkt Einkommen, Gesundheit und Planungssicherheit. Für die Maler- und Gipserbranche Baselland bedeutet dies eine klare Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Wichtig sei aber auch, was die Unia habe verhindern können:

  • Keine zusätzliche Samstagsarbeit
  • Kein Abbau beim Kündigungsschutz
  • Erhalt der Frühpensionierung ab 62

Zur Neuverhandlung war es gekommen, weil die Arbeitgeber den alten GAV überraschend gekündigt hatten. Einen vertragslosen Zustand ohne einheitliche Marktbedingungen wollten die Firmen im Grenzkanton dann aber doch nicht riskieren. In der unmittelbaren Nachbarschaft zu Frankreich und Deutschland liegt auch der Hauptgrund, weshalb die Baselbieter Maler- und Gipsermeister auf einen kantonalen Alleingang bestehen.

Sonderweg eines Grenzkantons

Mit einem lokalen statt nationalen GAV-Vollzug versprechen sie sich raschere Kontrollen ausländischer Dumping-Konkurrenten. Hinzu kommt, dass die Abwehr der nahen Billig-Konkurrenz hohe Markteintrittshürden verlangt. Heisst: Hohe und verbindliche Lohnkosten, die sich ein französisches KMU möglichst nicht leisten kann. Hierfür sind die Baselbieter Unternehmer auch bereit, minim tiefer in die Taschen zu greifen als ihre Pendants im Landesinnern. Das zeigt der Vergleich mit dem GAV für die Deutschschweizer Gipser- und Malerbranche.

Dieser gilt auch für sämtliche Kantone der Deutschschweiz sowie für den Jura und die Tessiner Maler, nicht aber für die Stadtzürcher Gipser und die Maler und Gipser aus Basel-Stadt, die wiederum eigene GAV haben. Dieser «nationale» GAV wurde jüngst ebenfalls neu verhandelt und deutlich verbessert. In manchen Punkten ist er fortschrittlicher als der Baselbieter Vertrag, etwa bei den Mittagsspesen, beim automatischen Teuerungsausgleich und am deutlichsten bei der Tagesarbeitszeit: 8 versus 8,25 Stunden in Basel-Land. Dafür schneidet der Baselbieter GAV in anderen Punkten etwas besser ab. Etwa bei den Ferien, den Mindestlöhnen oder – deutlich – beim Samstagszuschlag: Im Baselbiet gilt seit Jahren ein 50-Prozent-Zuschlag, während im Rest der Deutschschweiz erst ab kommendem April ein Samstagszuschlag geschuldet ist, allerdings bloss einer von 25 Prozent.

Bei Reisezeit an Schweizer Spitze

Am augenfälligsten ist der Unterschied aber bei der Reisezeit: Bisher wurde die Fahrzeit von Bude zu Baustelle und zurück erst ab 30 Minuten vergütet, womit allen Gipsern und Malerinnen pro Jahr eine Summe von rund einem Monatslohn Flöten ging. Und zwar in der gesamten Schweiz. Gewerkschaften und auch der Bund monierten schon lange: Diese Praxis widerspricht dem Arbeitsgesetz! Dieses besagt: Arbeitszeit ist jede Zeit, «während der sich die Arbeitnehmerin zur Verfügung des Arbeitgebers zu halten hat». 

Das anerkennen jetzt endlich auch immer mehr Arbeitgebende. Doch während es der Unia im Baselbiet gelang, die illegale Praxis auf einen Schlag abzuschaffen (und damit den Standards des baselstädtischen Ausbau- und Malergewerbe-GAV anzugleichen), billigten die Chefs der restlichen Deutschschweiz bloss eine Kompromisslösung: Die unbezahlte Reisezeit wird bis 2029 stufenweise auf 15 Minuten reduziert. Immerhin. In der Westschweiz gilt die 30minütige Gratis-Reisezeit pro Tag noch mindestens bis Ende 2027.

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