Wenn also eine Person eine Beziehung oder Affäre mit ihrem direkten Vorgesetzten hat, besteht die Gefahr, dass ein Abhängigkeitsverhältnis entsteht, das die Zusammenarbeit stark beeinflussen kann. «In solchen Fällen hat der Arbeitgeber das Recht, organisatorische Massnahmen zu ergreifen, um Interessenkonflikte oder Abhängigkeitsverhältnisse zu verhindern», sagt Unia-Rechtsanwältin Haider. «Das kann zum Beispiel die Neuverteilung von Verantwortlichkeiten, die Versetzung eines der beiden Beteiligten oder im Extremfall eine Kündigung sein, wenn keine andere Lösung möglich ist oder akzeptiert wird.» Es kann aber auch sein, dass es wegen der Beziehung zu Spannungen am Arbeitsplatz kommt, zu Streitigkeiten vor Kolleginnen und Kollegen, vor der Kundschaft oder zu unkooperativem Verhalten. Dann leidet das Betriebsklima. «In solchen Fällen muss die Arbeitgeberin zuerst versuchen, den Konflikt durch Gespräche oder Regelungen zu lösen, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird.» Auch in Sachen Treuepflicht gibt es Risiken: Wenn einer der Beteiligten der anderen einen ungerechtfertigten Vorteil verschafft oder vertrauliche Geschäftsinformationen ausplaudert, handelt es sich um eine Vertragsverletzung, die eine Kündigung rechtfertigt.