Lernende fragen ‒ die Unia rät
Was, wenn ich die Prüfung verhaue?

Félicia Fasel, Unia Jugen-Sektretärin. (Foto: Tanja Lander)

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Was passiert, wenn ich die Abschlussprüfung nicht bestehe? Muss mich mein Betrieb für ein zusätz­liches Lehrjahr behalten?

Félicia Fasel, Unia Jugen-Sektretärin. (Foto: Tanja Lander)

Nein, dein Betrieb ist nicht verpflichtet, dich für ein zusätzliches Lehrjahr zu behalten. In der Schweiz endet der Lehrvertrag automatisch am im Vertrag festgelegten Datum – auch wenn du die Abschlussprüfung nicht bestanden hast (Art. 346 OR).

Du hast aber das Recht, die Prüfung zu wiederholen (Art. 33 BBV). Um dich darauf vorzubereiten, kannst du ein weiteres Ausbildungsjahr oder einen Teil davon absolvieren – dafür braucht es jedoch einen neuen Lehrvertrag.

Dein Betrieb kann dich freiwillig weiterbeschäftigen, ist dazu aber rechtlich nicht verpflichtet. Wenn er dich nicht behalten will, dann kannst du eine andere Ausbildungsfirma suchen, um die Lehre zu beenden und die Prüfung erneut abzu­legen.

Kurz gesagt: Wenn du die Prüfung nicht bestehst, darf dein Betrieb dich behalten – muss aber nicht.

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