Gesündere Arbeitszeiten und höhere Mindestlöhne bei Coop
Hurra, hurra, der neue GAV ist da!

Monatelang haben Coop-Mitarbeitende Seite an Seite mit der Gewerkschaft um einen verbesserten Gesamtarbeitsvertrag gerungen. Jetzt ist der neue GAV da! Mit erheblichen Verbesserungen für rund 38’000 Mitarbeitende. 

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SIE KAMEN, SAHEN UND SIEGTEN: Mitglieder der Unia-Fachgruppe Coop freuen sich über den neuen GAV. (Foto: Unia)

«Wir fordern einen GAV, der fair, nachhaltig und zukunftsfähig ist. Es geht um mehr als nur um Zahlen: Es geht um Würde, es geht um Respekt, um unsere Gesundheit und unsere Zukunft.» So klang es im Sommer von einer Coop-Mitarbeiterin, die sich gemeinsam mit vielen Kolleginnen und Kollegen aktiv für den neuen Gesamtarbeitsvertrag engagierte. Über Monate liessen sie gemeinsam mit den Sozialpartnern Unia, Syna, OCST, dem Kaufmännischen Verband sowie dem Verein der Angestellten Coop nicht locker.

Eine Kollegin ergänzt: «Damit ein Unternehmen langfristig erfolgreich sein kann, sind gesunde und motivierte Mitarbeiter unerlässlich. Leider wurde unsere Gesundheit in den letzten Jahren durch hohen Leistungsdruck, lange Arbeitstage und das Stundensparen erheblich belastet.» Die Hartnäckigkeit hat sich ausbezahlt. Per Januar 2026 tritt ein neuer GAV in Kraft, mit erheblichen Verbesserungen für rund 38 000 Angestellte. 

Erleichterung bei der Arbeitszeit

Das zentrale Anliegen in den Verhandlungen waren Gesundheitsschutz und Entlöhnung. Eine Verkäuferin sagt:

Wir wünschen uns von Coop, dass etwas gemacht wird für die Mitarbeiter – sei es im Gesundheitsschutz oder bei den Löhnen. Denn wir machen die Marke Coop aus, wir stehen tagtäglich für Coop da, wir repräsentieren Coop.

Diese Ziele wurden erreicht.

Einerseits steigen die Mindestlöhne für Angestellte mit oder ohne Detailhandelsausbildung um 100 Franken. Konkret sind die neuen Mindestlöhne wie folgt:

  • Mindestlohn ohne Detailhandelsausbildung: 4300 Franken 
  • Referenzlohn zweijährige Grundbildung: 4400 Franken
  • Referenzlohn dreijährige Grundbildung: 4500 Franken
  • Referenzlohn vierjährige Grundbildung: 4700 Franken

Weiter kommt es zu gesünderen Arbeitszeiten: Im neuen GAV muss die tägliche Arbeitszeit in einem Rahmen von 12 Stunden erledigt werden können, vorher war es innerhalb von 14 Stunden. Auch eine grosse Verbesserung gibt es für frischgebackene Eltern: Bei Geburt oder Adoption erhalten Väter oder der zweite Elternteil neu 20 Tage Ferien. Und für Angestellte, die weniger als 5300 Franken Monatslohn haben, steuert Coop mehr Unterstützung bei der externen Kinderbetreuung bei. Alle Verbesserungen im Detail unter diesem Link.

«Der neue GAV bei Coop ist ein Erfolg, den wir gemeinsam erkämpft haben. Von Anfang an waren Unia-Mitglieder dabei und haben die Kampagne mitgetragen. Ohne ihr Engagement wäre dieser Abschluss nicht möglich gewesen», erklärt Leena Schmitter, Co-Verhandlungsleiterin der Unia.

«Es ist ein guter GAV für den Detailhandel, vorausgesetzt, alle Angestellten und ihre Vorgesetzten kennen ihn und wenden ihn korrekt an. Dafür setzen sich die Unia und ihre Mitglieder in den kommenden Jahren ein», mahnt Anne Rubin, ebenfalls Co-Verhandlungsleiterin der Unia. 

Nicht bei allem einig

Bei den diesjährigen Lohnverhandlungen konnten sich die Sozialpartner und Coop aber in einem Punkt nicht einigen: Während die Gewerkschaft generelle Lohnerhöhungen verlangte, hielt Coop an den individuellen Anpassungen fest.

Zum neuen GAV hat die Gewerkschaft Unia ein Video produziert:

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