Von Stipendien, Darlehen und Vereinbarungen mit Rückzahlungspflicht
Wie kann ich die Weiterbildung finanzieren?

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Weiterbildungen sind ­toll. Nur: Meistens sind sie auch teuer. Es gibt aber Möglichkeiten, dass Sie die Kosten nicht ganz ­alleine tragen müssen.

SPAREN FÜR DIE WEITERBILDUNG: In vielen Fällen müssen Sie die Kosten dafür nicht alleine tragen. (Foto: Adobe Stock)

Sprechen Sie mit Ihrer Firma! Auch wenn die Arbeitgeberin grundsätzlich nicht dazu verpflichtet ist, sich an Weiterbildungen zu beteiligen: Ihr Arbeitgeber profitiert auch davon, wenn Sie sich weiterentwickeln. Deshalb beteiligen sich Betriebe oft an Weiterbildungen. Falls dies der Fall ist, ­werden Sie vermutlich eine Weiterbildungsvereinbarung unterzeichnen müssen, in der die Höhe der Beteiligung geregelt wird und die Dauer, für die Sie sich verpflichten, bei der Arbeitgeberin zu bleiben. Wie weit eine solche ­Vereinbarung gehen darf, ist gesetzlich nicht genau definiert. Klar ist der Fall nur, wenn die Firma von Mitarbeitenden verlangt, sich weiterzubilden, oder wenn die Weiterbildung gesetzlich vorgeschrieben ist, wie es in manchen Berufen der Fall ist. Dann muss der Betrieb die Weiterbildung bezahlen, und die Schulung gilt als Arbeitszeit. Für den Fall, dass die Weiterbildung freiwillig ist, lässt sich aus der Ge­richtspraxis Folgendes festhalten: Eine Weiterbildungsvereinbarung muss verhältnismässig und zeitlich begrenzt sein. Eine Vereinbarung mit Rückzahlungspflicht hat nur dann Bestand, wenn die Weiterbildung auch bei anderen Stellen Vorteile bringt, also in der Regel Weiterbildungen mit anerkanntem Diplom. Bei vorzeitiger Kündigung ist es üblich, dass die Mitarbeitenden die Weiterbildung pro rata temporis zurückbezahlen können.

DER GAV

Die allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge (GAV) verfügen über einen Weiterbildungsfonds, mit dem verschiedene Kurse im Rahmen der beruflichen Weiterbildung unterstützt oder finanziert werden. In vielen GAV ist auch geregelt, dass eine bestimmte Anzahl bezahlter Arbeitstage für die berufliche Weiterbildung genutzt werden kann. Wenn Sie nicht sicher sind, was in ­Ihrem Gesamtarbeitsvertrag geregelt ist, können Sie sich von Ihrer Gewerkschaft beraten ­lassen.

BUND ODER KANTON

Wenn es sich bei der Weiterbildung um eine Berufsprüfung (BP) oder um eine höhere Fachprüfung (HFP) handelt, können Sie für die Vorbereitungskurse Unterstützung in Form von Bundesbeiträgen beantragen. Erstattet werden 50 Prozent der Kurskosten (maximal 9500 Franken für BP und 10 500 Franken für HFP). Die Bundesbeiträge können online beantragt werden. Bedingungen für eine Unterstützung sind unter anderem, dass die Absolvierenden ihren Wohnsitz in der Schweiz haben und die Ausbildung selbst bezahlen. Auch die meisten Kantone verfügen über Förderprogramme für Weiterbildungswillige, zum Beispiel in Form von Darlehen, Stipendien oder Zuschüssen. Da die Angebote von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind, fragen Sie am besten direkt bei der Bildungsbehörde Ihres Wohnkantons nach.

VERBÄNDE & CO

Einige Berufsverbände bieten ihren Mitgliedern Preisnachlässe, Stipendien oder Unterstützung bei Weiterbildungen an. Auch Alumnivereine oder Stiftungen vergeben manchmal Beiträge für Schulungen (siehe Spalte unten). Sie können auch versuchen, Ihre Weiterbildung mit Crowdfunding zu finanzieren.


StiftungenFragen hilft

Stiftungen, die Weiterbildungen unterstützen:

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