Wenn das Geld trotz Arbeit oder Rente nicht reicht
So können Sie Ihre Kosten senken!

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Wenn der Lohn gerade so zum Leben reicht, braucht es oft nicht viel – eine ­unerwartete Rechnung, eine nicht geplante ­Ausgabe –, und schon wird die Finanzlage ­brenzlig. work zeigt, welche ­Möglichkeiten Menschen mit niedrigen Einkommen haben.

DAS WENIGE, DAS BLEIBT: Für Menschen mit niedrigem Einkommen gibt es Hilfe, damit sie nicht ganz ohne Geld dastehen. (Foto: Shutterstock)

1. Ergänzungsleistungen

Wenn die AHV-Rente oder die IV-Rente kaum zum Leben reicht, haben Sie Anrecht auf Ergänzungsleistungen. Wichtig zu wissen: Sie werden nicht automatisch ausgezahlt, sondern müssen beantragt werden. Grob gesagt gilt: Übersteigen die monatlichen Ausgaben die Einnahmen oder überschreiten die Einnahmen die Ausgaben nur knapp, könnte ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen bestehen. Eine Bedingung ist, dass Ihr Vermögen nicht höher ist als 100 000 Franken bei alleinstehenden Personen beziehungsweise 200 000 Franken bei Ehepaaren. Sie können online berechnen lassen, ob bei Ihnen ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht. Die Online­berechnung ist nicht verbindlich, kann aber als erste Einschätzung hilfreich sein.

Der Onlinerechner richtet sich nur an Versicherte, die zu Hause wohnen. Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen wenden sich am besten an die Heimleitung. Diese kann Ihnen in ­Sachen Ergänzungsleistungen weiterhelfen. Für Ausländerinnen und Ausländer gibt es gewisse Karenzfristen, die beachtet werden müssen. Die Ergänzungsleistungen werden von den Kan­tonen gezahlt und in zwei Kate­gorien unterteilt: in jährliche ­Beträge, die monatlich ausgezahlt werden, und in Beiträge zur Übernahme von Krankheits- und Behinderungskosten. Diese werden übernommen, wenn sie nicht bereits durch eine Versicherung (Krankenkasse, Unfall, IV oder Haftpflicht) gedeckt sind.

2. Steuern

Zeichnet es sich ab, dass Sie die Steuern nicht zahlen können, ist es wichtig, schnell zu reagieren. Nehmen Sie mit dem zuständigen Steueramt Kontakt auf, auch wenn es Überwindung braucht. Und zwar, sobald Sie die definitive Veranlagung erhalten haben – und nicht erst, wenn Mahnungen und gar Betreibungen eintrudeln. Grundsätzlich gibt es bei Zahlungsschwierigkeiten drei Möglichkeiten: Ratenzahlung, Stundung und Steuererlass. Möchten Sie die Steuern in Raten zahlen, wenden Sie sich mit einem konkreten Abzahlungsvorschlag an die zuständige Stelle. Stundung bedeutet, dass die Zahlungsfrist bis maximal um ein Jahr verschoben wird. Auch dafür müssen Sie rechtzeitig einen Antrag stellen, bevor Sie gemahnt werden. Stimmt das Steueramt einer Ratenzahlung zu – einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es nicht –, beginnt die Zahlungsfrist sofort. Achtung: Wenn Sie die neu vereinbarte Zahlungsfrist nicht einhalten können, fordert das Steueramt in den meisten Fällen per sofort den gesamten ausstehenden Betrag.

Bei dauerhafter finanzieller Not können Sie einen Steuererlass beantragen. Die Steuerbehörde prüft bei einem Gesuch um Steuererlass unter anderem, wie hoch Ihr betreibungsrechtliches Existenzminimum ist. Dieses wird errechnet aus einem Grundbetrag (Ausgaben für Nahrung, Kleidung, Körperpflege, Strom usw.) und weiteren Ausgaben wie Miete, Krankenkassengrundversicherung, Schulkosten, Unterhaltsbeiträgen oder Medikamenten. Sie müssen dafür alle Ihre Auslagen belegen. Ist Ihr Einkommen niedriger als das errechnete Existenzminimum, kommt ein Steuererlass in Betracht. Auch hier ist es wichtig, das Gesuch um Steuererlass möglichst rasch einzureichen, wenn Sie die definitive Veranlagung bekommen haben. Ein Gesuch um Steuererlass können Sie in der Regel persönlich am Schalter oder schriftlich beim Steueramt Ihrer Gemeinde einreichen. Sie brauchen dafür unter anderem Ihre Lohn- oder Rentenabrechnungen, Belege für Krankenkasse, Miete einschliesslich Nebenkosten sowie eine allfällige Scheidungsvereinbarung.

3. Krankenkasse

Krankenkassenprämien gehen ins Geld und können bei bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen schnell zum Problem werden. Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) sieht vor, dass Menschen mit niedrigem Einkommen ein Anrecht auf Prämienverbilligung für die Grundversicherung haben. Wie hoch das Haushaltseinkommen sein darf, damit Ihnen eine Prä­mienverbilligung zusteht, ist kantonal geregelt und damit in jedem Kanton anders. Entscheidend ist neben dem Haushaltseinkommen zudem die Anzahl Kinder und ihr Alter. Die Höhe der Verbilligung wird ebenfalls kantonal festgelegt. Normalerweise sollten Sie automatisch informiert werden, wenn ­Ihnen eine Prämienverbilligung zusteht. Dann erhalten Sie ein Formular, das innerhalb einer bestimmten Frist zurückgesandt werden muss. Doch auch wenn das Prozedere umgekehrt verlaufen soll: Es ist ratsam, beim zuständigen kantonalen Amt oder bei einer Beratungsstelle nachzufragen, wenn Sie glauben, vielleicht für eine Prämienverbilligung in Frage zu kommen! Die Prämienverbilligung wird vom Kanton direkt an Ihre Krankenkasse überwiesen.

4. Kulturlegi

Wer wenig Einkommen hat, kann es sich oft nicht leisten, am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzunehmen. So landen Armutsbetroffene oft in sozialer Isolation. Mit der Kulturlegi von Caritas erhalten Menschen mit niedrigem Einkommen Rabatte von 30 bis 70 Prozent auf über 4200 Angebote in der ganzen Schweiz aus den Bereichen Kultur, Sport, Bildung und Gesundheit. Wenden Sie sich an die zuständige Regionalstelle Ihres Kantons, um eine Kulturlegi zu beantragen. Die Aufnahmekriterien sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Sie haben in der Regel Anrecht darauf, wenn Sie von der Sozialhilfe unterstützt werden, Stipendien oder Ergänzungsleistungen zu AHV und IV erhalten, Ihr Lohn gepfändet ist oder wenn Sie keine öffentlichen Unterstützungsgelder beziehen, Ihr Einkommen aber nachweislich am Existenzminimum liegt.

Schulden?

Wenn Betreibungen drohen oder der Schuldenberg bereits wächst und wächst, können Sie sich an die Schuldenberatung wenden. Die gemeinnützigen Fachstellen für Schuldenberatung bieten spezialisierte Beratung und Begleitung an für Personen, die Verschuldungs­risiken ausgesetzt oder bereits überschuldet sind. Wo die nächstgelegene Beratungsstelle ist, erfahren Sie hier. Bei moneychat.ch ­finden Sie zudem viele hilfreiche Informationen rund ums Geld und können auch online Fragen stellen


Hilfe für AlleinerziehendeWenn die Alimente Fehlen

Sie sind getrennt oder geschieden, aber der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin zahlt die Alimente nicht ­zuverlässig? In diesem Fall können Sie sich an die ­Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Ihres Kantons wenden. Die zuständige Stelle kann Ihnen dabei helfen, die Alimente einzufordern, und überbrückt bei Bedarf mit einer sogenannten Alimenten­bevorschussung. Scheuen Sie sich nicht, die Hilfe in ­Anspruch zu nehmen und nachzufragen!

Familienhilfe

Für Allein­erziehende und Familien in ­finanzieller Not gibt es ­verschiedene zusätzliche Hilfsangebote, zum Beispiel subventionierte Krippen­plätze, Betreuungsgut­scheine oder den Solidaritätsfonds für Mutter und Kind des Schweizerischen Katholischen Frauenbundes (SKF). Eine Liste von Hilfsangeboten für Familien einschliesslich Kontaktadressen finden Sie zum Beispiel auf der ­Website von Pro ­Familia. In den Läden der Caritas ­können Personen mit kleinem Budget Lebens­mittel und Produkte des täglichen Bedarfs ­günstig einkaufen. 

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