Lernende fragen ‒ die Unia rät
Ausbilder, warum bist du nicht da?

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Unia-Jugendsekretärin Félicia Fasel beantwortet Fragen rund um Lehre, Berufsschule und Praktikum. Hast auch du eine Frage? Schreib an lehre@unia.ch

Muss mein Berufsbilder oder meine Berufsbilderin immer anwesend sein? Ich bin oft ­allein an meinem Ausbildungsplatz. Ist das normal?

Félicia Fasel, Unia Jugend-Sektretärin. (Foto: Tanja Lander)

Lernende dürfen nicht übermässig oft allein gelassen werden. Das Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) verlangt eine angemessene Betreuung, ohne jedoch eine ständige Anwesenheit der Berufsbilderin oder des Berufsbilders vorzuschreiben. Laut der Berufsbildungsverordnung (BBV, Art. 10) muss der Ausbildungsbetrieb jedoch eine regelmässige Begleitung und ausreichende Unterstützung sicherstellen, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten. Wenn du oft ohne Aufsicht oder Unterstützung bist, kann das problematisch sein.

Sprich zuerst mit deinem Berufsbilder oder der Geschäftsleitung und halte etwas schriftlich fest (E-Mail, Brief, Nachricht), um zu dokumentieren, dass du das Problem gemeldet hast. Falls sich nichts ­ändert, wende dich an das kantonale ­Berufsbildungsamt oder eine Gewerkschaft. Du hast das Recht auf eine gute Betreuung während deiner Ausbildung!»

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