Das Wichtigste zuerst: Auf Ergänzungsleistungen (EL) besteht ein Rechtsanspruch. Es ist Ihr Recht und ganz sicher nichts, wofür Sie sich schämen müssten. Sie haben ein Leben lang gearbeitet, Steuern und AHV bezahlt, und wenn das Geld am Ende nicht reicht, haben Sie Anrecht darauf, dass Ihnen geholfen wird. Die Ergänzungsleistungen kommen dann zum Tragen, wenn das Renteneinkommen die minimalen Lebenskosten nicht deckt. Das kommt vor allem bei Personen vor, die nicht erwerbstätig waren, zum Beispiel, weil sie unentgeltlich Care-Arbeit geleistet haben, oder es handelt sich um Personen, die zu wenig verdient haben, um in die zweite, geschweige denn dritte Säule einzuzahlen – zu einem Grossteil sind es Frauen, die von Altersarmut betroffen sind.