Ratgeber

Wissen Sie, was in Ihrem GAV alles steht?

Maria Künzli

Wer einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellt ist, profitiert von Rechten, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Doch wissen Sie, ob für Sie und Ihre Branche ein GAV gilt, und wenn ja, was ­darin genau geregelt ist?

PROTEST: Diese Baubüezer sind für einen besseren Gesamtarbeitsvertrag
auf die Strasse gegangen. (Foto: Keystone)

Sind Sie einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellt? Wissen Sie, was das bedeutet und was da drinsteht? Falls Sie einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind, bei dem die Unia Sozialpartnerin ist, können Sie ihn neu ganz einfach im Internet einsehen. Dazu reichen wenige Klicks: Auf der Website der Unia geben Sie beim GAV-Check Ihren Beruf und die Postleitzahl Ihres Arbeitsortes ein, und schon bekommen Sie Einsicht in Ihren Vertrag.

MINDESTSTANDARDS

Ein Gesamtarbeitsvertrag ist ein Vertrag zwischen einer Gewerkschaft auf der einen und ­Arbeitgeberverbänden oder einem Arbeitgeber auf der anderen Seite. Für Arbeitnehmende hat ein GAV den Vorteil, dass darin gewisse Mindeststandards geregelt sind, an die sich die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber halten muss. Er regelt zum Beispiel den Mindestlohn, Lohnerhöhungen, den Ausgleich der Teuerung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Eltern- und Vaterschaftsurlaub oder Arbeitszeit-, Urlaubs- und Ferienregelungen. Im Gesetz (Obligationenrecht) ist der Zweck des Gesamtarbeitsvertrags wie folgt geregelt: «Durch den Gesamtarbeitsvertrag stellen Arbeitgeber oder deren Verbände und Arbeitnehmerverbände gemeinsam Bestimmungen über Abschluss, Inhalt und Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse der beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf.» Mehr zur gesetzlichen Grundlage finden Sie hier.

Ein Gesamtarbeitsvertrag ist für Arbeitnehmende immer ein Vorteil, weil er die beste Garantie für gute Arbeitsbedingungen ist. Damit haben sie etwas in der Hand, um sich gemeinsam mit der zuständigen Gewerkschaft für faire Löhne und bessere Arbeitsbedingungen einzusetzen. Die Arbeitgeberin ist ­verpflichtet, die im Vertrag geregelten Standards einzuhalten. Gleichzeitig schützt der GAV auch die Arbeitgeber, weil sich alle daran halten müssen und keine Firma andere mit Dumpinglöhnen übervorteilen kann.

Ausserdem sind die Regelungen in einem Gesamtarbeitsvertrag meist besser als die gesetzlichen Mindestvorgaben. So kann ein GAV auch eine Vorreiterrolle für künftige gesetzliche Bestimmungen wahrnehmen, zum Beispiel beim 13. Monatslohn, bei Ferien, bei Arbeitszeiten oder Frühpensionierungen.

CHECKEN

Schön und gut. Doch was steht im Gesamtarbeitsvertrag, der Sie betrifft? Hält Ihre Firma die geregelten Vorgaben tatsächlich ein? Checken Sie’s im GAV-Check! Gut zu wissen: Die meisten Gesamtarbeitsverträge gelten nur für jene Angestellten, die gewerkschaftlich organisiert sind und in einem Betrieb arbeiten, der Mitglied eines Arbeitgeberverbandes ist. Wenn die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberseite dies aber beantragen, kann der Bundesrat einen GAV allgemeinverbindlich erklären. Dann gilt er für alle in der ganzen Branche. Rund 60 der über 250 Gesamtarbeitsverträge, an denen die Unia beteiligt ist, sind allgemeinverbindlich.

Hier geht’s zum GAV-Check der Unia. Weitere Infos: gav-service.ch.


LohnrechnerVerdienen Sie genug?

Wenn Sie wissen möchten, was Beschäftigte in ähn­lichen Positionen wie Sie selbst in der Regel verdienen, ist der Lohnrechner des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) ein hilfreiches Tool. Sie geben Ihren Beruf und weitere Angaben wie Alter, Dienstjahre und Ausbildung an. Nach der kostenlosen Registrierung erhalten Sie den orts- und branchenüblichen Bruttolohn, basierend auf statistischen Lohndaten – hilfreich, zum Beispiel bei der nächsten Lohnverhandlung.


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