EU-Wahlen im Juni 2024

So beteiligen Sie sich als EU-Bürgerin oder -Bürger aus der Schweiz

Maria Künzli

Alle fünf Jahre wird in Europa das Europäische Parlament gewählt. Vom 6. bis am 9. Juni 2024 ist es wieder so weit: Dann finden die Wahlen zum 10. Mal statt. Auch EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in der Schweiz leben, können – und sollen – sich an den Wahlen beteiligen.

DAS EUROPAPARLAMENT: EU-Bürgerinnen und -Bürger bestimmen, wer sie in diesem Saal für die nächsten fünf Jahre vertritt. (Foto: Keystone)

Rund 400 Millionen Menschen in Europa haben als EU-Bürgerinnen und -Bürger ein Wahlrecht. Das wahlfähige Alter für EU-Wahlen variiert von Land zu Land: Meistens ist es 18 Jahre, in Belgien, Deutschland, Malta und Österreich ist es 16, in Griechenland 17 Jahre. Die meisten EU-Mitgliedstaaten ermöglichen es auch Landsfrauen und Landsmännern, die im Ausland leben, an der Wahl teilzunehmen. Warum auch diese ihr Stimmrecht wahrnehmen sollten, hat der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) unter dem Titel «Ein fairer Deal für Arbeitnehmer*innen» in einem Manifest zusammengefasst. Darin steht: «Die Wahlen zum Europäischen Parlament 2024 sind die wichtigsten Wahlen zum Europäischen Parlament seit vielen Jahren. (…) Die Vision dieses Manifests ist Europa als eine Gemeinschaft von Menschen und Nationen, in der jeder frei ist, in Frieden zu leben und zu arbeiten, ohne Angst vor Armut, Unsicherheit, Missachtung, Diskriminierung, Gewalt, Krieg oder Unterdrückung.»

Wichtig: Die Wahl ist zwar erst im Juni, aber anmelden müssen Sie sich zum Teil schon jetzt. Die Bestimmungen und Fristen in den einzelnen Ländern (Auswahl):

 

DEUTSCHLAND:

Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger müssen vor jeder Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Zuständig ist die Gemeinde, in der sie zuletzt in Deutschland gemeldet waren. Waren sie noch nie mindestens während dreier Monate in derselben deutschen Gemeinde wohnhaft, ist das Bezirksamt Mitte von Berlin zuständig. Der Antrag muss brieflich oder persönlich bei der zuständigen Gemeinde deponiert werden (per Mail ist nicht zulässig), und zwar bis spätestens 21 Tage vor der Wahl (19. Mai). Die Stimmabgabe erfolgt brieflich. Weitere Infos über diesen Link.

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FRANKREICH:

Bis am 3. Mai muss sich in der französischen Botschaft oder in den Konsulaten in der «liste électorale consulaire» registrieren, wer aus dem Ausland wählen will. Die Stimmabgabe kann in den von den Konsulaten eingerichteten Wahllokalen oder in Frankreich per Vollmacht erfolgen. Weitere Infos über diesen Link.

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ITALIEN:

Italienische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger müssen in die Gemeinde in Italien reisen, wo sie als Wählende registriert sind. Sie erhalten von der Gemeinde etwa einen Monat vor der Wahl automatisch eine entsprechende Benachrichtigung. Weitere Infos über diesen Link.

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KROATIEN:

Spätestens 10 Tage vor den Wahlen müssen sich in der Schweiz lebende Kroatinnen und Kroaten in der Botschaft oder im Konsulat registrieren. Wenn sie einen elektronischen Personalausweis besitzen, werden sie automatisch registriert. Die Stimmabgabe erfolgt anschliessend persönlich in der Botschaft in Bern oder im Konsulat in Zürich. Weitere Infos über diesen Link.

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LUXEMBURG:

Wer sich als luxemburgische Staatsbürgerin oder Staatsbürger aus dem Ausland an den EU-Wahlen beteiligen will, muss sich registrieren und einen Antrag auf Briefwahl stellen, dieser muss spätestens 40 Tage vor dem Wahltag eingereicht werden. Für die Wahl am 9. Juni muss der Antrag also bis am 30. April erfolgen. Weitere Infos über diesen Link.

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NIEDERLANDE:

Niederländerinnen und Niederländer können sich auf der Website der Gemeinde Den Haag dauerhaft als Auslandswählende registrieren. Danach erhalten sie automatisch vor jeder Wahl ihren Briefwahlschein und den Rückumschlag per Post. Falls sie nicht registriert sind und an der EU-Wahl teilnehmen möchten, müssen sie sich bis am 25. April anmelden. Weitere Infos über diesen Link.

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ÖSTERREICH:

Um an den Europawahlen teilzunehmen, müssen sich Auslandsösterreicherinnen und -österreicher für die Aufnahme in die sogenannte Wählerevidenz anmelden. Alle zehn Jahre muss der Antrag erneuert werden. Die Stimmabgabe erfolgt brieflich per Wahlkarte. Weitere Infos über diesen Link.

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POLEN:

Polnische Staatsangehörige in der Schweiz müssen sich spätestens drei Tage vor der EU-Wahl in der Botschaft in Bern registrieren – persönlich, brieflich oder per Mail. Die Stimmabgabe muss anschliessend am Wahltag persönlich in der Botschaft erfolgen. Weitere Infos über diesen Link.

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PORTUGAL:

Portugiesinnen und Portugiesen können in den Wahllokalen der Botschaft oder in einem der Konsulate wählen. Seit August 2018 werden portugiesische Staatsangehörige, die sich bei der Botschaft in Bern oder bei einem der Konsulate in der Schweiz anmelden, automatisch als Wählende registriert. Alle, die sich vor 2018 angemeldet haben und sich noch nie für die Wahlen registriert haben, können sich bis 60 Tage vor der Wahl registrieren, also für die EU-Parlamentswahl 2024 bis am 10. April. Infos: rebrand.ly/europawahl_PRT

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SPANIEN:

Spanische Bürgerinnen und Bürger können ihre Stimme entweder mit eingeschriebenem Brief an die Wahlbehörde schicken oder im Wahllokal des zuständigen Konsulats abgeben. Die Anmeldefrist, um in das aktuelle Wählerverzeichnis aufgenommen werden zu können, ist bereits vorbei. Alle registrierten Personen erhalten automatisch den Wahlantrag zugeschickt. Diesen müssen sie zusammen mit einer Kopie der spanischen Ausweisdokumente an die Delegación Provincial de la Oficina del Censo Electoral schicken. Anschliessend werden den Wählenden die Wahlunterlagen zugeschickt. Weitere Infos über diesen Link.

(Foto: Keystone)

Die Länderübersicht

Nicht alle EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in der Schweiz leben, können von hier aus an der Wahl teilnehmen. Nicht möglich ist es neben Italien auch für Menschen aus Bulgarien, Irland, Malta, der Slowakei und Tschechien. In diesem Jahr ist es Bürgerinnen und Bürgern aus Griechenland und Zypern, die im Ausland leben, erstmals möglich, mitzuentscheiden. Was sie tun müssen, um sich an der Wahl zu beteiligen, finden sie in der hier verlinkten Übersicht.


Warum sollte ich wählen?

UNIKUM: Das EU-Parlament ist das einzige übernationale Gremium, in das die Mitglieder direkt von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gewählt werden. (Foto: Keystone)

Mit der Wahl des Europäischen Parlaments werden für die nächsten Jahre die politischen Machtverhältnisse in einem der wichtigsten Gremien der Europäischen Union bestimmt. Daher ist es wichtig, die sozialdemokratischen und sozialistischen Parteien zu wählen und damit politische Parteien zu unterstützen, die sich für die Anliegen der Arbeitnehmenden in ganz Europa einsetzen.

Das Europaparlament ist das weltweit einzige direkt gewählte übernationale Gremium. Seine Vertreterinnen und Vertreter können zum Beispiel neue EU-Rechtsvorschriften mitgestalten und beschliessen. Sie stimmen auch über neue Handelsabkommen ab, kontrollieren die EU-Organe und prüfen die Verwendung von Steuergeldern. Die 720 Abgeordneten werden seit 1979 alle fünf Jahre in europaweiten Wahlen von den EU-Bürgerinnen und -Bürgern gewählt. Über neue Gesetze entscheidet das Europaparlament gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union, der von den Ministerien der EU-Länder gebildet ist. Das EU-Parlament kann zudem die EU-Kommission – das ist die Exekutive der Union – über ein Misstrauensvotum absetzen. (mk)


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