Trotz Verschlechterung durch Ständerat

Mehr Schutz für Gewaltbetroffene: Trennungen sind kein Ausschaffungsgrund!

Darija Knežević

Ein neuer Entscheid des Ständerats entlastet gewaltbetroffene Migrantinnen. Die Trennung von einem gewalttätigen Partner gefährdet nicht mehr ihr Aufenthaltsrecht. Doch es gibt ein «Aber» …

VERBESSERTER OPFERSCHUTZ: Wer sich wegen häuslicher Gewalt von seinem Partner trennt, muss sich nicht mehr sorgen, dass deswegen das Aufenthaltsrecht in der Schweiz gefährdet ist. (Foto: Keystone)

Ende Februar entschied sich der Ständerat für eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG 50), die Opfer von häuslicher Gewalt extrem entlastet. Konkret geht es um das Aufenthaltsrecht nach der Trennung. Oft ist dies im Falle einer Scheidung gefährdet, wenn das Aufenthaltsrecht an einen Ehepartner gebunden ist. Wer sich wegen häuslicher Gewalt vom Partner trennt, darf deswegen nicht aus der Schweiz ausgeschafft werden.

Bereits 2005 wurde im Ausländer- und Integrationsgesetz eine Härtefallbestimmung für genau solche prekären Fälle aufgenommen. Doch in der Praxis werden Gesuche bei Härtefällen willkürlich bewertet. Der Grund: Behörden haben einen grossen Spielraum bei der Einschätzung der Situation. Seit Herbst 2022 kämpfen diverse Organisationen für besseren Opferschutz. Nun ist die Gesetzesänderung endlich über die Bühne – doch mit grossen Abstrichen.

STÄNDERAT BREMST

Nachdem der Nationalrat in der vergangenen Herbstsession dem Vorstoss zustimmte, war in der aktuell noch laufenden Frühlingssession der Ständerat mit seiner Entscheidung an der Reihe. Dieser nimmt die Vorlage zwar an, doch will folgende drei Punkte einbringen:

  1. Gewaltbetroffene sollen keine zusätzliche Zeit erhalten, um Integrationskriterien zu erfüllen.
  2. Nur wenn kantonal finanzierte Fachstellen bestätigen, dass häusliche Gewalt stattgefunden hat, zählt dies als Beweisgrundlage. Andere Berichte von Fachstellen werden nicht berücksichtigt.
  3. Als Gewalt zählen nur Straftaten. Damit bleibt psychische Gewalt praktisch unberücksichtigt.

Diverse Organisationen, darunter auch Brava (ehemalige Terre des Femmes), fordern nun eine Korrektur vom Parlament. Laut Brava ist diese Gesetzesänderung ein riesiger Schritt im Kampf gegen häusliche Gewalt und für besseren Opferschutz. Doch mit seiner Entscheidung verschlechtere der Ständerat diese wichtige Vorlage massgeblich.


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