Autogewerbe: Ostschweiz hat einen neuen GAV

Mehr Schutz für Automechs

Jonas Komposch

Der Ostschweizer Gesamtarbeitsvertrag fürs Autogewerbe bringt mehr Schutz, Mindestlohn und Kontrolle – und soll bald zum Exportschlager werden. Der Ostschweizer Gesamtarbeitsvertrag fürs Autogewerbe bringt mehr Schutz, Mindestlohn und Kontrolle – und soll bald zum Exportschlager werden.

FÜR JUNG UND ALT: der GAV gilt neu auch für Lernende, Ältere haben einen besseren Kündigungsschutz. (Foto: Key)

Ostschweizer Automechs dürfen sich freuen: Seit Anfang Oktober gelten in sämtlichen Garagen in den Kantonen Thurgau, St. Gallen, Appenzell Inner- und Ausserrhoden nicht nur bessere, sondern auch gleiche Mindeststandards. Denn der Bundesrat hat den seit Juni gültigen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Ostschweizer Automobilgewerbe für allgemeinverbindlich erklärt. Damit gilt der GAV neu auch für Betriebe, die dem Arbeitgeberverband nicht angehören und also keine Vertragspartner der Gewerkschaften sind. Dies sei enorm wichtig, sagt Florian Kobler, Leiter GAV-Vollzug bei der Unia ­Ostschweiz-Graubünden, denn: «Es gibt einfach zu viele schwarze Schafe und zwielichtige Hinterhofgaragen.» Auch Rückmeldungen aus anderen Kantonen zeigten, wie wichtig ein flächendeckender GAV sei. Kobler: «Automechs aus vertragslosen Kantonen wie Glarus, Graubünden oder Schaffhausen ärgern sich immer wieder, weil ihre Arbeitsbedingun­gen dem GAV deutlich hinterherhinken.»

Im Thurgau, in den beiden Appenzell und in St. Gallen gibt es hingegen schon seit 2012 einen GAV. Und auf dieses Jahr hin hatten ihn die Sozialpartner zünftig überarbeitet. Unia-Regiosekretärin Anke Gähme sagt: «Für eine Modernisierung war es höchste Zeit!» Das sei auch den Arbeitgebern klar gewesen. Denn das Ringen um die knappen Nachwuchskräfte verlange attraktive Arbeitsbedingungen. Nach einer intensiven anderthalbjährigen Verhandlungsphase lag das Resultat schliesslich auf dem Tisch.

«Es gibt zu viele schwarze Schafe und zwielichtige Hinterhofgaragen.»

GAV AUCH FÜR LERNENDE

Die wichtigste Neuerung: Endlich profitieren auch Lernende vom GAV. Zuvor waren sie ihm nicht unterstellt. Mehr Schutz gibt’s auch für Ältere. Ab 56 gilt eine um zwei Monate verlängerte Kündigungsfrist. Und Chefs müssen über die Arbeitsstunden in ihren Betrieben neu genau Buch führen. Andernfalls drohen Konventionalstrafen. Und: Neu bekommen Militär- und Zivildienstpflichtige mit Kindern 100 statt 80 Prozent Lohnfortzahlung. Um 100 Franken angehoben wurden zudem die meisten Mindestlohnkategorien.

Die Gewerkschaften kamen den Arbeitgebern dafür bei den Über- und Minderstundensaldi entgegen. Neu können per Ende Jahr 120 Überstunden aufs nächste Kalenderjahr übertragen werden. Bisher waren nur 50 Stunden erlaubt. Minusstunden dürfen neu 60 statt 50 mit­genommen werden. Für Anke Gähme ein vertretbarer Kompromiss: «Unter dem Strich ist es ein erfreuliches Resultat, von dem die ganze Branche profitiert.» Ende gut, alles gut? Nein, meint die Gewerkschafterin. Bei den Löhnen bestehe noch Handlungsbedarf. Und dass es noch immer Kantone ganz ohne Auto-GAV gibt, gehe gar nicht (Übersicht auf: rebrand.ly/autogavs). Gähme verrät: «Graubünden knüpfen wir uns als nächstes vor!»

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