Ukraine: ILO kritisiert umstrittene Reform des Arbeitsgesetzes
«Der Arbeitsschutz verkommt so zu einer leeren Hülle»

Auch eine Folge der russischen Invasion: Ukraines Präsident Selenski nutzt das Kriegsrecht zum Abbau des Arbeitsschutzes im Land.

ARBEIT IN TRÜMMERN. Eine Reinigungsfrau trägt in der ostukrainischen Stadt Charkiw einen Stapel Druckpapier aus einer zerstörten Schule. (Foto: Keystone)

«Das ist grotesk», sagt Sharan Burrow, die Generalsekretärin des Internationalen Gewerkschaftsbundes. «Während ukrainische Arbei­te­rin­nen und Arbeiter das Land ver­­teidigen und sich um Verletzte, Kranke und Vertriebene kümmern, werden sie vom eigenen Parlament angegriffen.» Was Burrow einen Angriff nennt, sind Reformen des Arbeitsrechtes, die das ukrainische Parlament Mitte Juli verabschiedet und Präsident Wolodimir Selenski am 17. August unterzeichnet hat.

Jetzt könnnen Firmen die 60-Stunden-Woche verhängen.

WENIGER SCHUTZ

Die Reform «Vereinfachte Verfahren der Beschäftigung» erlaubt es Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbei­tenden, individuelle Arbeitsverträge abzuschliessen, die abgesehen vom nationalen Mindestlohn keine wei­teren gesetzlichen Normen mehr einhalten müssen. Es gibt keine Verpflichtung mehr, Gesamtarbeitsverträge der Gewerkschaften anzuerkennen und diese bei Einstellungen oder Entlassungen anzuhören. Kündigungsfristen werden radikal verkürzt und Arbeitsschutzbestimmungen ganz aufgehoben, sofern die ­Arbeiterinnen und Arbeiter schriftlich mögliche Gefahren akzeptiert haben. Schliesslich kann die wöchentliche Arbeitszeit von 40 auf 60 Stunden verlängert werden. In ­einem zweiten Gesetz wurden Null-Stunden-Verträge legalisiert, also ­Arbeit auf Abruf. Bis zu 10 Prozent ­einer Belegschaft können demnach künftig auf 32 Stunden Mindestarbeit monatlich gesetzt werden.

Die ukrainische Baugewerkschafterin Anna Andreeva sagt gegenüber work, die Details der neuen Gesetze seien noch unklar, da sie noch nicht offiziell veröffentlicht worden seien. Andreeva hatte die Ukraine wegen des Krieges verlassen müssen und arbeitet inzwischen für die Bau- und Holzarbeiter Internationale in Genf (work berichtete: rebrand.ly/andreeva).

Allerdings wussten ihre ehemaligen Kolleginnen und Kollegen bereits, was auf sie zukommen würde. Im wesentlichen hatte Selenskis Regierungspartei «Diener des Volkes» die neuen Bestimmungen des Arbeitsmarktes nämlich bereits Mitte 2021 im Parlament eingebracht. Danilo Hetmantsew, der Vorsitzende des parlamentarischen Finanzausschusses, erklärte damals: «Ein Beschäftigter sollte die Beziehungen zu einem Arbeitgeber selbst regeln können, ohne den Staat. Das ist es, was in einem Staat passiert, wenn er frei ist, euro­­päisch und marktorientiert.» Experten der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) widersprachen: Die Beschäftigten seien grundsätzlich in der schwächeren Position, und in den Verhandlungen zwischen den ungleichen Parteien würden die Arbeitsbe­dingungen nach den Interessen des Arbeitgebers festgelegt. So verkomme der Arbeitsschutz zu einer «leeren Hülle».

LANGE GEPLANT

Damals wurden die Gesetzesinitiativen nach Protesten des Europäischen (EGB) und des Internatio­nalen Gewerkschaftsbundes (IGB) im Parlament nicht weiterverfolgt. Um dann im März zu weiten Teilen von Selenski per Dekret erlassen zu werden, wozu ihn das Kriegsrecht ermächtigte. Jetzt wurde nur noch die parlamentarische Behandlung nachgeholt. Offiziell sollen die neuen Bestimmungen bis zum Ende des Krieges gelten. Schon vor Putins Einmarsch in die Ukraine und unter dem alten Arbeitsrecht schätzten ausländische Investoren die Ukraine als Billiglohnland. Gewerkschaftssprecher befürchten trotzdem, dass ihre rechtliche Schwächung auch nach dem Ende des Krieges nicht mehr zurückgenommen wird.

Mittlerweile ist auch ein weiteres Gesetz in Behandlung, das die Enteignung von Gewerkschafts­eigentum ermöglicht. Es geht dabei vor allem um Häuser, Hotels und Ferienanlagen, die die FPU, der grösste ukrainische Gewerkschaftsbund, bei der Unabhängigkeit der Ukraine als Rechtsnachfolgerin des sowjetischen Gewerkschaftsbundes übernommen hatte. Sie werden derzeit zur Unterbringung von Binnenflüchtlingen genutzt. EGB und IGB, die in den letzten Monaten mehrfach Selenski vergeblich dazu aufgerufen hatten, die Reformen zu stoppen, halten das Enteignungsvorhaben für eine Drohung, die die Gewerkschaften von Protesten gegen ihre Entmachtung in den Betrieben abhalten soll. Jetzt fordern sie die Europäische Union auf, in den anstehenden Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine auf eine Rücknahme der neuen Arbeitsgesetze zu drängen.

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