Carrosserie-Gewerbe: Der neue Gesamtarbeitsvertrag steht

Bis zu 350 Franken mehr Mindestlohn!

Christian Egg

Fertig mit dem Flickwerk: Das Carrosseriegewerbe bekommt einen neuen GAV, der fast die ganze Schweiz abdeckt.

MEHR FÜR DIE ARBEIT: Der neue Carosserie-GAV legt höhere Mindestlöhne fest und gilt jetzt fast überall in der Schweiz. (Foto: Getty)

Die Carrosseriespenglerinnen und -lackierer in den Kantonen Waadt, Wallis, Freiburg und Neuenburg können sich freuen: Bisher waren sie vom Gesamtarbeitsvertrag der Branche ausgenommen, jetzt nicht mehr. Denn am 1. Juli tritt voraussichtlich der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in Kraft, den die Gewerkschaften Unia und Syna mit den Arbeitgebern ausgehandelt haben. Und der deckt neu fast die ganze Schweiz ab. Ausgeklammert sind nur noch der Kanton Jura und der Berner Jura, dort gilt ein regionaler GAV.

Der Grund für die bisherige Ungleichheit zwischen den beiden Landesteilen:
Die Arbeitgeberverbände der Deutsch- und der Westschweiz gingen eine Zeitlang g­etrennte Wege. Doch jetzt haben sie sich wieder vereint. Und für die Unia war das die Chance, die Lücke zu schliessen.

Der neueVertrag gilt schweizweit für rund 5000 Beschäftigte.

MEHR LOHN

Besonders freut das auch Yannick Egger, der bei der Unia fürs Carrosseriegewerbe zuständig ist. Er sagt: «Endlich hat die Branche einen ganzen GAV! Jetzt profitieren alle von den gleichen Regeln.» Der neue Vertrag gilt schweizweit für rund 5000 Beschäftigte. Die grosse Mehrheit von ihnen wird ab dem Sommer mehr verdienen: Für alle mit einem Lohn bis zu 6300 Franken konnten die Gewerkschaften eine Lohnerhöhung von 60 Franken aushandeln. Kräftig nach oben gehen zudem die Mindestlöhne. Neu gibt’s in den meisten Kantonen nach Abschluss einer dreijährigen Lehre mindestens 4500 Franken pro Monat, mit zwei Jahren Berufserfahrung dann 4700. Abgesehen vom Tessin garantiert der Vertrag jetzt auch für alle ohne Lehrabschluss einen Lohn von mindestens 4000 Franken. Mit sieben Jahren Erfahrung sind es 4200 Franken. Das sind 350 Franken mehr als bisher!

Bei der Arbeitszeit können die Firmen wählen zwischen 41 Stunden pro Woche oder 42 Stunden plus eine zusätzliche Woche Ferien.

Während des Vaterschaftsurlaubs gibt’s 90 Prozent Lohn statt der gesetzlichen 80 Prozent. Ausserdem gibt es künftig drei bezahlte Weiterbildungstage. Das ist einer mehr als bisher. Und: Ältere Arbeitnehmende werden besser geschützt. Alle ab 58 Jahren profitieren von einer verlängerten Kündigungsfrist. Sie dauert neu vier statt drei Monate.

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