Ratgeber

Ferien: work sagt, was Sie wissen müssen

Sina Bühler

Sommer, Sonne, Ferien! Die meisten Angestellten machen im Sommer die langersehnten Ferien. work erklärt, welche Regeln und Gesetze sie kennen müssen, um diese Zeit unbeschwert geniessen zu können.

COOLER HUND: Wer so entspannt posieren kann, ist entweder gut betreut, oder er hat sich gut auf die Ferien vorbereitet. (Foto: iStock)

Je heisser es wird, desto unangenehmer wird es an vielen Arbeitsplätzen. Die Sonne brennt auf die Baustelle, die Uniform zwickt, und vor allem lockt die Sonne in die Badi. Aber das Schöne ist: Sommerzeit ist auch Ferienzeit.

Das Gesetz garantiert allen Arbeitnehmenden mindestens vier Wochen Ferien im Jahr. Ausser für Jugendliche unter 20 Jahren: sie dürfen jährlich fünf Wochen Pause machen. Und wer unter 30 Jahre alt ist, hat Anspruch auf eine Woche Jugendurlaub. Dabei handelt es sich aber nicht um ­Ferien im eigentlichen Sinn, sondern um Zeit, ein Ehrenamt in sozialen, kulturellen oder Sportorganisationen auszuüben.

Es gibt Einzelarbeitsverträge oder Gesamtarbeitsverträge, die bei den Ferien mehr als das Minimum von vier Wochen vorsehen. Falls Sie nicht sicher sind, was für Sie gilt, schauen Sie nach: Hier finden Sie den Inhalt aller Gesamtarbeitsverträge: gav-service.ch.

RÜCKSICHT AUF WÜNSCHE

Ferien im Sommer halten wir oft für selbstverständlich. Doch Achtung: Wann Sie Ihre Ferientage beziehen können, entscheidet Ihr Chef oder Ihre Chefin. Sie dürfen das aber nicht willkürlich tun, sondern müssen dabei auf Ihre Wünsche Rücksicht nehmen. Das heisst, sie müssen beispielsweise familiäre Pflichten und damit die Schulferien beachten. Sie haben das Recht, ungefähr drei Monate im voraus zu erfahren, wann Sie nun verreisen können. Falls Sie ­selber keine speziellen Wünsche haben, kann Ihre Firma Sie dazu verpflichten, Ihre Ferien an einem bestimmten Zeitpunkt zu beziehen. Sie kann auch Betriebsferien festlegen, während deren der ganze Betrieb stillliegt. Wie alle ­Ferien müssen aber auch diese ungefähr drei Monate im voraus festgelegt werden.

Sie müssen Ihre Ferien innerhalb eines Jahres beziehen können. Falls das nicht vollständig möglich war, werden die Tage, die Ihnen noch bleiben, aufs nächste Jahr übertragen. Denn Ferien, die nicht bezogen werden, verfallen nicht. Auch dann nicht, wenn Ihr Betriebsreglement das so festlegt. Für nicht bezogene Ferien gibt es zwar eine Verjährungsfrist von 5 Jahren. Doch weil immer die ­ältesten Ferientage zuerst verbraucht werden, gibt es kaum ein Ablaufdatum.

Ihr Betrieb muss Ihnen die Möglichkeit geben, jedes Jahr mindestens zwei Wochen zusammenhängend Ferien zu machen. Sie können selber beschliessen, einen Teil der Ferien als Einzeltage zu beziehen. Umgekehrt darf Ihre Chefin, Ihr Chef Sie aber nicht dazu zwingen.

Nur im äussersten Notfall darf Ihre Firma die vereinbarten Ferien wieder verschieben. Und alle Kosten, die Ihnen dadurch entstehen, Flugbuchungen oder Hotelreservierungen, müssen vom Betrieb bezahlt werden.

Hilfe bei Ferienpannen

Jeder hat es schon einmal erlebt: Man kommt am Ferienort an, aber das Gepäck ist nicht da, der Zug ist ausgefallen, das Hotel ist eine Bruchbude. In solchen Fällen beschweren Sie sich zuerst bei der Fluglinie, der Bahn, dem Hotel oder dem Reisebüro. Falls das nichts bringt, können Sie sich an den Ombudsman der Schweizer Reisebranchen wenden. Sie können ein Beschwerdeformular ausfüllen. Das geht schriftlich oder am Telefon. Alle Infos dazu finden Sie hier: ombudsman-touristik.ch

FERIEN NACHHOLEN

Während Sie Ihre Ferien beziehen, haben Sie trotzdem Anspruch auf Lohn. Wenn Sie im Monatslohn angestellt sind, bekommen Sie Ihr Geld wie immer. Arbeiten Sie unregelmässig, so wird der Ferienlohn auf dem Jahresdurchschnitt berechnet. Auch die festen Lohnanteile wie Gewinnbeteiligungen, Provisionen oder Schichtzulagen müssen Ihnen ausbezahlt werden. Nur wenn Sie im Stundenlohn arbeiten, kann es sein, dass Sie Ihren Ferienlohn bereits mit jeder Lohnauszahlung erhalten. Kontrollieren Sie das auf Ihrer Lohnabrechnung: bei 4 Wochen Ferien muss dort ein Zuschlag von 8,33 Prozent stehen, bei 5 Wochen sind es 10,64 Prozent, bei 6 Wochen 13,04 Prozent. Steht dort kein Zuschlag, haben Sie Anspruch auf einen Lohn in der durchschnittlichen Höhe.

Ferien sind zur Erholung da. Wenn Sie krank sind, können Sie sich natürlich nicht ausruhen. Besorgen Sie sich deshalb ein Arztzeugnis. Damit können Sie die verpassten Ferientage nachholen. Ein Zeugnis brauchen Sie auch, wenn Sie wegen Ihrer Krankheit oder eines Unfalls verspätet aus den Ferien zurückkehren.

Aus demselben Grund dürfen Sie während der Ferien nicht arbeiten – das wäre keine Erholung. Ausserdem dürfen Sie sich Ihr Fe­rienguthaben nicht als Lohn auszahlen lassen. Mit einer Ausnahme: wenn Sie kündigen und ein Ferienbezug nicht möglich oder zumutbar ist.

Falls Sie unter dem Jahr länger krank oder verunfallt und deswegen arbeitsunfähig waren, darf Ihnen die Firma den Ferienanspruch kürzen. Aber erst, nachdem Sie zwei Monate abwesend waren. Dann beträgt die Kürzung ein Zwölftel. Für Mütter, die gerade geboren haben, beträgt die Karenzfrist einen Monat mehr: in diesem Fall darf Ihnen erst ab dem dritten vollen Monat Abwesenheit der Lohn um einen Zwölftel gekürzt werden.

Verlangt Ihre Firma, dass Sie in den Ferien ständig erreich- und verfügbar sind? Dann gilt das schlicht nicht als Ferien.


Ferien, die nicht schaden So reisen Sie fair

Reisen bildet. Wer offen an andere Länder und Kulturen herangeht, versteht mehr von der Welt. Reisen kann allerdings auch ein Problem sein: Wer um die Welt fliegt, verpestet die Umwelt. Wer sich in grossen Hotelkomplexen einschliesst, sieht nicht viel vom Land. In einer Welt, in der die Güter so ungerecht verteilt sind, kann Tourismus noch mehr Schaden anrichten. Sie können aber auf nachhaltigen Tourismus achten und umweltfreundlicher, sozialverträglicher und überhaupt schonender unterwegs sein. Beim unabhängigen Reiseportal «Fair unterwegs» finden Sie verschiedene Tipps dazu. Beispielsweise die grosse Checkliste zur Ferienplanung, Hintergrundinformationen zu Ihrer Reisedestination und nachhaltige Angebote.

Die fünf Faustregeln von «Fair unterwegs»:

  1. Nehmen Sie sich Zeit: Informieren Sie sich vorher, bleiben Sie danach in Verbindung.
  2. Achten Sie auf einen fairen Austausch mit den Menschen im Gastland.
  3. Die lokale Bevölkerung soll von Ihrer Reise profitieren können: wohnen und essen Sie bei Einhei­mischen und kaufen Sie ­lokale Produkte.
  4. Achten Sie auf faire Preise statt auf Dumping­angebote.
  5. Respektieren Sie den Lebensraum der Einheimischen: wählen Sie umweltschonende Transportmittel und Unterkünfte.

Weitere hilfreiche Infos auf: fairunterwegs.org/reisecheck

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