Am 16. Mai habe ich eine neue Stelle als Maurer angetreten. Am 14. Juli wurde ich krank und zu 100 Prozent arbeitsunfähig. Am gleichen Tag schloss die Firma für drei Wochen wegen Betriebsferien ihre Tore. Verlängert sich nun meine Probezeit?

VÉRONIQUE AEBY: Ja. Aber nicht wegen der Betriebsferien, sondern wegen Ihrer Krankheit. Die Tätigkeit als Maurer untersteht dem allgemeinverbindlich erklärten Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe. Dieser Gesamtarbeitsvertrag sieht in der Regel eine Probezeit von zwei Monaten vor. Ihre Probezeit wäre am 16. Juli abgelaufen. Die Probezeit kann im Normalfall nur schriftlich um einen Monat auf die Maximaldauer von drei Monaten verlängert werden. Eine Ausnahme ist die «unverschuldete Verhinderung an der Arbeitsleistung»: Verkürzt sich die Probezeit faktisch durch Krankheit, Unfall oder Erfüllung einer nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen Pflicht (zum Beispiel Militärdienst), wird sie verlängert. Und zwar um so viele Arbeitstage, wie ausgefallen sind. Im Gegensatz hierzu verlängern weder Betriebsferien noch Ferien der Arbeitnehmenden oder eine Schwangerschaft die Probezeit automatisch.

work, 9.09.2010