Am 16. Mai habe ich eine neue Stelle
als Maurer angetreten. Am 14. Juli
wurde ich krank und zu 100 Prozent
arbeitsunfähig. Am gleichen Tag
schloss die Firma für drei Wochen
wegen Betriebsferien ihre Tore.
Verlängert sich nun meine Probezeit?
VÉRONIQUE AEBY: Ja. Aber nicht wegen
der Betriebsferien, sondern wegen
Ihrer Krankheit. Die Tätigkeit als Maurer
untersteht dem allgemeinverbindlich
erklärten Landesmantelvertrag für das
Bauhauptgewerbe. Dieser Gesamtarbeitsvertrag
sieht in der Regel eine
Probezeit von zwei Monaten vor.
Ihre Probezeit wäre am 16. Juli abgelaufen.
Die Probezeit kann im
Normalfall nur schriftlich um einen
Monat auf die Maximaldauer von drei
Monaten verlängert werden. Eine Ausnahme
ist die «unverschuldete Verhinderung
an der Arbeitsleistung»: Verkürzt
sich die Probezeit faktisch durch
Krankheit, Unfall oder Erfüllung einer
nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen
Pflicht (zum Beispiel Militärdienst),
wird sie verlängert. Und zwar
um so viele Arbeitstage, wie ausgefallen
sind. Im Gegensatz hierzu verlängern
weder Betriebsferien noch Ferien der
Arbeitnehmenden oder eine Schwangerschaft
die Probezeit automatisch.
work, 9.09.2010


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