Ich bin Schreinerlehrling im ersten Lehrjahr.
Mein Lehrbetrieb ist sehr klein,
nebst meinem Chef und mir arbeitet nur
noch ein weiterer Angestellter dort.
Letzte Woche hatte mein Chef die
Grippe, und mein Arbeitskollege war in
den Ferien. Der Chef hat mich angerufen
und gesagt, dass der Betrieb deshalb
geschlossen bleibe und ich in dieser
Woche nicht zur Arbeit erscheinen
müsse. Doch jetzt hat er mir eine
Woche Ferien abgezogen. Darf er das?
HEINRICH NYDEGGER: Nein, das darf er
nicht. Solche Schliessungen des Betriebes
aus unvorhersehbaren Gründen gehören
zum Arbeitgeberrisiko. Er darf dieses
Risiko nicht auf seine Angestellten
überwälzen. Ihr Chef ist im sogenannten
Annahmeverzug. Das bedeutet, dass er
Ihnen auch für die Zeit, in der der Betrieb
geschlossen war, Ihren Lohn zahlen
muss. Auserdem müssen Sie die Arbeit
nicht nachholen. Sie haben nämlich ihre
Arbeitsleistung angeboten, Ihr Chef hat
aber darauf verzichtet oder konnte sie
der Umstände wegen nicht annehmen.
In Ihrem Fall wurde Ihnen klar mitgeteilt,
dass Sie wegen der Schlies sung nicht
im Betrieb erscheinen müssten. Unter
diesem Umständen mussten Sie Ihre
Arbeitsleistung nicht noch extra anbieten.
Sie haben einen gesetzlich garantierten
Anspruch auf Lohn während der
Woche, in der der Betrieb geschlossen
war. Zudem haben Sie weiterhin Anspruch
auf die Ferienwoche.
work, 4.04.2012


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