Warum gibt es Verluste bei unseren Pensionskassen?
Die Vermögensverluste bei den Pensionskassen stammen aus den Wertverlusten bei den Risikopapieren. Das sind Kurswertverluste bei Aktien, Anlagefondsanteilen, bei ausländischen Anlagen und vor allem bei Hedge-Funds, die als «alternative Anlagen» bezeichnet werden. Insgesamt müssen wir davon ausgehen, dass die Wertverluste deutlich über 100 Milliarden Franken ausmachen. Dies von einem Gesamtanlagevermögen aller BVGEinrichtungen, das vor einem Jahr noch über 700 Milliarden betrug. Kassen mit einem grösseren Vermögensanteil in Aktien haben grössere Vermögensverluste erlitten, jene mit grösseren Anteilen in Obligationen und Liegenschaften weniger grosse.
Die Mehrzahl der Pensionskassen verzeichnen per Ende 2008 deshalb eine sogenannte Kapitalunterdeckung. Das heisst: Würde die Kasse auf einen Schlag allen Versicherten die Pension auszahlen müssen, wäre dazu nicht genügend Kapital vorhanden. Dieser Fall ist aber rein hypothetisch, denn die Rentenleistungen werden viel später fällig und erst über eine lange künftige Zeitspanne. In Schwierigkeiten kommen jene Kassen, die durch Massenentlassungen sofort und aufs Mal grosse Zahlungen leisten müssen. Und Kassen, die einen Kapitaldeckungsgrad von unter 90 Prozent aufweisen.

Ist jetzt alles verloren, oder kann sich die Kasse erholen?
Bei den gewöhnlichen Aktien und guten Anlagefonds kann man davon ausgehen, dass diese Buchverluste aufgefangen werden können. Dies, indem sich die Börsenwerte dieser Papiere wieder erholen. In diesem Sinn muss niemand eine «Pleite» der Pensionskassen befürchten. Denn sie können auf lange Frist kalkulieren. Doch schätzungsweise 10 bis 20 Milliarden der Wertverluste sind unwiederbringliche Verluste. Und die sind nun tatsächlich ein echter Rentenklau durch Spekulation. Es handelt sich zum Beispiel um Ramschpapiere aus der amerikanischen Spekulationsverschuldungskette, um Papiere von Hedge- Funds und von aufgehobenen Kapitalschutzsfonds von UBS und CS.
Hinter der sogenannten Unterdeckung der Pensionskassen verbergen sich also zwei verschiedene Verlustarten: einerseits die Buchwertverluste, die sich später mit der Erholung der Börsenwerte wieder korrigieren. Anderseits die unwiederbringlichen Verluste, die aufgrund falscher, spekulativer Anlagen entstanden sind. Die Gefahr besteht nun darin, dass die Pensionskassenverantwortlichen die echten Verluste in der allgemeinen Unterdeckung verstecken und so ihr Versagen und die Mitverantwortung für den Rentenklau vertuschen.

Was ist eigentlich schiefgelaufen?
In den letzten Jahren investierten viele Kassen aufgrund der Empfehlung von Banken, Anlageexperten und Anlagemanagern in spekulative Anlagen. Auch in Anlagen, von denen sie nichts verstanden. In aller Stille haben die Schweizer BVG-Einrichtungen rund 40 Milliarden Franken (oder durchschnittlich 6,5 Prozent ihres Vermögens) in solche Spekulationspapiere wie Hedge-Funds und strukturierte Produkte investiert. Allein auf diesen Anlagen beträgt der unwiederbringliche Verlust mindestens 10 Milliarden Franken. Die Stiftungsräte der Pensionskassen liessen sich durch die Anlageexperten zu diesen riskanten Anlageformen verführen, weil diese kurzfristig höhere Kapitalerträge versprachen. Ich weiss von Anlageberatern, die sich für ihre Beratungen mit 400 Franken pro Stunde entschädigen liessen (immer finanziert aus den PK-Vermögen) und dann von den Banken zusätzlich noch Provisionen oder Retrozessionen zugesteckt erhielten. Solche Kickbacks sind im Anlagegeschäft nicht eine Ausnahme sondern die Regel!

Sind denn die Anlagen der Kassen nicht vorgeschrieben?
In einer Verordnung zum Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVV 2) sind Höchstgrenzen für die verschiedenen Anlageformen vorgeschrieben. Leider waren die hochriskanten Hedge-Funds-Anlagen in der BVV 2 nicht erwähnt. Sie hätten mit einer soliden, konservativen Anlagepolitik auch nie getätigt werden dürfen. Ich weiss von seriösen Industriellen, die der Pensionskasse ihres Betriebs schon 2006 verboten hatten, in Hedge- Funds zu investieren, und so ihre Kasse vor Verlusten bewahrten. Ausgerechnet am Vorabend der Finanzmarktkrise, nämlich im September 2008, verordnete Bundesrat Pascal Couchepin eine Lockerung der Anlagerichtlinien, die noch mehr Anlagen in Risikopapiere ermöglicht. Dies, während man die Obergrenze für sichere Anlagen in Liegenschaften und Hypotheken reduzierte. Konsequenz: weniger Sicherheit und mehr Risiko. Couchepins neue Vorschriften wurden von einem «Ausschuss Anlagefragen» vorbereitet. Die Mehrheit der verwaltungsexternen Mitglieder dieses Ausschusses stammte aus der Banken-, Versicherungs- und Beraterszene. Ihre ökonomische Inkompetenz ist angesichts der Verluste offensichtlich. Ausschusspräsident Dominique Ammann ist selber an einer Beratungsfirma beteiligt, die sich ihrerseits für Expertisen bei Pensionskassen anbietet. Diese Selbstbedienungskultur des Anlagebusiness ist einer der Hauptfaktoren für die Kapitalverluste vieler Kassen. Von Rentenklau zu sprechen, ist nicht übertrieben.

Welche Konsequenzen müssen wir ziehen bezüglich der Sicherheit unserer Pensionskassenvermögen?
Die Versicherten sollten ihrer Kasse nach Bekanntwerden der Unterdeckung jetzt harte Fragen stellen. Zum Beispiel: Wie viel der ausgewiesenen Verluste sind unwiederbringliche Verluste? Wer waren die Anlageberater? Was haben diese der Kasse empfohlen? Erst wenn diese Verantwortlichkeitsfragen geklärt sind, sollte man sich an die Sanierung der Kasse machen – oder an ein Moratorium zur Refinanzierung der Kasse. Wenn diese Fragen jetzt nicht geklärt werden, werden alle Verantwortlichkeiten vertuscht. Und alle werden versuchen, die Verluste auf die Finanzmarktkrise abzuschieben, also auf die «höhere Gewalt». Das sollten sich die geschädigten Arbeitnehmenden nicht bieten lassen.

Wie können wir das durchsetzen?
Es braucht strengere Anlagevorschriften für BVG-Einrichtungen, die auf eine langfristige und konservative Anlagestrategie für unsere Pensionskassenvermögen ausgerichtet sind (siehe Kasten). Dazu ist eine grundlegende Revision der Verordnung BVV 2 erforderlich. Arbeitnehmende und Gewerkschaften können ihre Forderungen gegenüber der politisch einflussreichen Anlage- und Beratungsszene wohl nur durchsetzen, indem sie die Referendumsabstimmung gegen die BVG-Revision gewinnen. Die Senkung des Umwandlungssatzes, um den es in dieser Revision geht, ist zeitlich nicht dringend. Hingegen sind solide, konservative Anlagevorschriften für unsere Pensionskassengelder von höchster Dringlichkeit. Das sind zwangsersparte Gelder, die wir bezahlt haben, und deshalb müssen sie vor der Spekulation und diesem Nachtschattengewächs der Anlageberaterszene geschützt werden.


Tipps für Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte von Pensionskassen: Das sind die sechs goldenen Faustregeln

1. Keine Spekulation Pensionskassen, die stets langfristig anlegen müssen, sollen Hedge-Funds und andere strukturierte Produkte (sogenannt alternative Anlagen) völlig meiden. Diese haben bei langfristigen Anlagestrategien ein hohes Verlustrisiko und eine schlechtere Rentabilität.

2. Anlagen breit streuen
Die Anlagen der Pensionskassen sollen unbedingt in möglichst verschiedenen Anlageformen gestreut werden. Also in Liegenschaften, Hypotheken, Obligationen und Aktien. Und zwar bei verschiedenen Banken und Institutionen.

3. Keine aktivistischen Anlagefonds
Anlagen in sogenannte Aktivfonds, die ständig Aktien kaufen und verkaufen, sind teurer, weil jede Transaktion Bankgebühren und Stempelsteuern kostet. BVG-Vermögen sollen deshalb nur in sogenannten Passivfonds (z. B. Indexfonds) angelegt werden. Sie sind preisgünstiger und sicherer.

4. Keine Anlagen in Dollar
Die USA werden sich in den nächsten Jahren durch weitere Dollarabwertungen zu entschulden versuchen. Wer Vermögen in Dollar anlegt, verliert bei der Dollarabwertung. Deshalb keine Pensionskassenanlagen in Dollars oder nur solche, die während der ganzen Laufzeit versichert sind.

5. Nach den Kickbacks fragen
Fragen Sie nach den Provisionen und Retrozessionen der Pensionskassenberater und Anlagemanager. Diese Kickbacks gehören nach Obligationenrecht (OR 400) und Bundesgerichtsentscheid der Pensionskasse. Wer sie nicht von selbst offenlegt, ist als Berater als suspekt zu betrachten.

6. Namen der Berater offenlegen
Fragen Sie nach den Namen der Experten, Anlagemanager und Anlageberaterinnen, die die Pensionskasse bisher beraten oder bedient haben. Die Namen müssen sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft bekannt sein und transparent gemacht werden.


Rudolf Strahm ist Nationalökonom und Chemiker. Von 2004 bis 2008 war er eidgenössischer Preisüberwacher und zuvor SP-Nationalrat.

work, 19.03.2009