Warum gibt es
Verluste bei unseren
Pensionskassen?
Die Vermögensverluste bei den
Pensionskassen stammen aus den
Wertverlusten bei den Risikopapieren.
Das sind Kurswertverluste bei
Aktien, Anlagefondsanteilen, bei
ausländischen Anlagen und vor
allem bei Hedge-Funds, die als «alternative
Anlagen» bezeichnet werden.
Insgesamt müssen wir davon
ausgehen, dass die Wertverluste
deutlich über 100 Milliarden Franken
ausmachen. Dies von einem
Gesamtanlagevermögen aller BVGEinrichtungen,
das vor einem Jahr
noch über 700 Milliarden betrug.
Kassen mit einem grösseren
Vermögensanteil in Aktien haben
grössere Vermögensverluste erlitten,
jene mit grösseren Anteilen in
Obligationen und Liegenschaften
weniger grosse.
Die Mehrzahl der Pensionskassen
verzeichnen per Ende 2008
deshalb eine sogenannte Kapitalunterdeckung.
Das heisst: Würde
die Kasse auf einen Schlag allen
Versicherten die Pension auszahlen
müssen, wäre dazu nicht genügend
Kapital vorhanden. Dieser
Fall ist aber rein hypothetisch,
denn die Rentenleistungen werden
viel später fällig und erst über eine
lange künftige Zeitspanne. In
Schwierigkeiten kommen jene
Kassen, die durch Massenentlassungen
sofort und aufs Mal grosse
Zahlungen leisten müssen. Und
Kassen, die einen Kapitaldeckungsgrad
von unter 90 Prozent aufweisen.
Ist jetzt alles verloren,
oder kann sich
die Kasse erholen?
Bei den gewöhnlichen Aktien und
guten Anlagefonds kann man
davon ausgehen, dass diese Buchverluste
aufgefangen werden können.
Dies, indem sich die Börsenwerte
dieser Papiere wieder erholen. In diesem Sinn muss niemand
eine «Pleite» der Pensionskassen
befürchten. Denn sie können
auf lange Frist kalkulieren.
Doch schätzungsweise 10 bis 20
Milliarden der Wertverluste sind
unwiederbringliche Verluste. Und
die sind nun tatsächlich ein echter
Rentenklau durch Spekulation. Es
handelt sich zum Beispiel um
Ramschpapiere aus der amerikanischen
Spekulationsverschuldungskette,
um Papiere von Hedge-
Funds und von aufgehobenen Kapitalschutzsfonds
von UBS und CS.
Hinter der sogenannten Unterdeckung
der Pensionskassen
verbergen sich also zwei verschiedene
Verlustarten: einerseits die
Buchwertverluste, die sich später
mit der Erholung der Börsenwerte
wieder korrigieren. Anderseits die
unwiederbringlichen Verluste, die
aufgrund falscher, spekulativer
Anlagen entstanden sind. Die
Gefahr besteht nun darin, dass
die Pensionskassenverantwortlichen
die echten Verluste in der allgemeinen
Unterdeckung verstecken
und so ihr Versagen und
die Mitverantwortung für den Rentenklau
vertuschen.
Was ist eigentlich
schiefgelaufen?
In den letzten Jahren investierten
viele Kassen aufgrund der Empfehlung
von Banken, Anlageexperten
und Anlagemanagern in spekulative
Anlagen. Auch in Anlagen, von
denen sie nichts verstanden. In
aller Stille haben die Schweizer
BVG-Einrichtungen rund 40 Milliarden
Franken (oder durchschnittlich
6,5 Prozent ihres
Vermögens) in solche Spekulationspapiere
wie Hedge-Funds und
strukturierte Produkte investiert.
Allein auf diesen Anlagen beträgt
der unwiederbringliche Verlust
mindestens 10 Milliarden Franken.
Die Stiftungsräte der Pensionskassen
liessen sich durch die
Anlageexperten zu diesen riskanten
Anlageformen verführen, weil
diese kurzfristig höhere Kapitalerträge
versprachen. Ich weiss von
Anlageberatern, die sich für ihre
Beratungen mit 400 Franken pro
Stunde entschädigen liessen (immer
finanziert aus den PK-Vermögen)
und dann von den Banken zusätzlich
noch Provisionen oder
Retrozessionen zugesteckt erhielten.
Solche Kickbacks sind im Anlagegeschäft
nicht eine Ausnahme
sondern die Regel!
Sind denn die Anlagen
der Kassen nicht
vorgeschrieben?
In einer Verordnung zum Bundesgesetz
über die berufliche Vorsorge
(BVV 2) sind Höchstgrenzen für
die verschiedenen Anlageformen
vorgeschrieben. Leider waren die
hochriskanten Hedge-Funds-Anlagen
in der BVV 2 nicht erwähnt.
Sie hätten mit einer soliden, konservativen
Anlagepolitik auch nie
getätigt werden dürfen. Ich weiss
von seriösen Industriellen, die der
Pensionskasse ihres Betriebs schon
2006 verboten hatten, in Hedge-
Funds zu investieren, und so ihre
Kasse vor Verlusten bewahrten.
Ausgerechnet am Vorabend
der Finanzmarktkrise, nämlich im
September 2008, verordnete Bundesrat
Pascal Couchepin eine
Lockerung der Anlagerichtlinien,
die noch mehr Anlagen in Risikopapiere
ermöglicht. Dies, während
man die Obergrenze für sichere
Anlagen in Liegenschaften und
Hypotheken reduzierte. Konsequenz:
weniger Sicherheit und
mehr Risiko. Couchepins neue Vorschriften
wurden von einem «Ausschuss
Anlagefragen» vorbereitet.
Die Mehrheit der verwaltungsexternen
Mitglieder dieses Ausschusses
stammte aus der Banken-,
Versicherungs- und Beraterszene.
Ihre ökonomische Inkompetenz ist
angesichts der Verluste offensichtlich.
Ausschusspräsident Dominique
Ammann ist selber an einer
Beratungsfirma beteiligt, die sich
ihrerseits für Expertisen bei Pensionskassen
anbietet. Diese Selbstbedienungskultur
des Anlagebusiness
ist einer der Hauptfaktoren
für die Kapitalverluste vieler Kassen.
Von Rentenklau zu sprechen,
ist nicht übertrieben.
Welche Konsequenzen
müssen wir
ziehen bezüglich
der Sicherheit
unserer Pensionskassenvermögen?
Die Versicherten sollten ihrer Kasse
nach Bekanntwerden der Unterdeckung
jetzt harte Fragen stellen.
Zum Beispiel: Wie viel der ausgewiesenen
Verluste sind unwiederbringliche
Verluste? Wer waren die
Anlageberater? Was haben diese
der Kasse empfohlen? Erst wenn
diese Verantwortlichkeitsfragen geklärt
sind, sollte man sich an die
Sanierung der Kasse machen – oder
an ein Moratorium zur Refinanzierung
der Kasse. Wenn diese
Fragen jetzt nicht geklärt werden,
werden alle Verantwortlichkeiten
vertuscht. Und alle werden versuchen,
die Verluste auf die Finanzmarktkrise
abzuschieben, also auf
die «höhere Gewalt». Das sollten
sich die geschädigten Arbeitnehmenden
nicht bieten lassen.
Wie können wir das
durchsetzen?
Es braucht strengere Anlagevorschriften
für BVG-Einrichtungen,
die auf eine langfristige und konservative
Anlagestrategie für unsere
Pensionskassenvermögen ausgerichtet
sind (siehe Kasten). Dazu
ist eine grundlegende Revision der
Verordnung BVV 2 erforderlich.
Arbeitnehmende und Gewerkschaften
können ihre Forderungen
gegenüber der politisch
einflussreichen Anlage- und Beratungsszene
wohl nur durchsetzen,
indem sie die Referendumsabstimmung
gegen die BVG-Revision
gewinnen. Die Senkung des Umwandlungssatzes,
um den es in
dieser Revision geht, ist zeitlich
nicht dringend. Hingegen sind solide,
konservative Anlagevorschriften
für unsere Pensionskassengelder
von höchster Dringlichkeit. Das
sind zwangsersparte Gelder, die
wir bezahlt haben, und deshalb
müssen sie vor der Spekulation
und diesem Nachtschattengewächs
der Anlageberaterszene geschützt
werden.
Tipps für Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte von Pensionskassen: Das sind die sechs goldenen Faustregeln
1. Keine
Spekulation
Pensionskassen, die
stets langfristig anlegen müssen,
sollen Hedge-Funds und
andere strukturierte Produkte
(sogenannt alternative Anlagen)
völlig meiden. Diese haben bei
langfristigen Anlagestrategien
ein hohes Verlustrisiko und eine
schlechtere Rentabilität.
2. Anlagen
breit streuen
Die Anlagen der Pensionskassen
sollen unbedingt
in möglichst verschiedenen
Anlageformen gestreut werden.
Also in Liegenschaften,
Hypotheken, Obligationen und
Aktien. Und zwar bei verschiedenen
Banken und Institutionen.
3. Keine aktivistischen
Anlagefonds
Anlagen in sogenannte
Aktivfonds, die ständig Aktien
kaufen und verkaufen, sind teurer,
weil jede Transaktion Bankgebühren
und Stempelsteuern
kostet. BVG-Vermögen sollen
deshalb nur in sogenannten
Passivfonds (z. B. Indexfonds)
angelegt werden. Sie sind preisgünstiger
und sicherer.
4. Keine Anlagen
in Dollar
Die USA werden sich in
den nächsten Jahren durch weitere
Dollarabwertungen zu entschulden
versuchen. Wer Vermögen
in Dollar anlegt, verliert
bei der Dollarabwertung. Deshalb
keine Pensionskassenanlagen
in Dollars oder nur solche,
die während der ganzen
Laufzeit versichert sind.
5. Nach den Kickbacks
fragen
Fragen Sie nach den
Provisionen und Retrozessionen
der Pensionskassenberater und
Anlagemanager. Diese Kickbacks
gehören nach Obligationenrecht
(OR 400) und Bundesgerichtsentscheid
der Pensionskasse.
Wer sie nicht von selbst
offenlegt, ist als Berater als
suspekt zu betrachten.
6. Namen der Berater
offenlegen
Fragen Sie nach den
Namen der Experten, Anlagemanager
und Anlageberaterinnen,
die die Pensionskasse bisher
beraten oder bedient haben.
Die Namen müssen sowohl für
die Vergangenheit als auch für
die Zukunft bekannt sein und
transparent gemacht werden.
Rudolf Strahm ist Nationalökonom
und Chemiker. Von 2004 bis 2008 war
er eidgenössischer Preisüberwacher
und zuvor SP-Nationalrat.
work, 19.03.2009


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