work: Maria Roselli, in Ihrem ersten Asbesttext Anfang 2002 im work ging es um Ermittlungen des Turiner Staatsanwalts Raffaele Guariniello gegen die Eternit. Soeben hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement entschieden, das die Suva die Eternit-Akten an Guariniello ausliefern muss. Ein wichtiger Entscheid?
Maria Roselli:
Seit drei Jahren wartet Staatsanwalt Guariniello nun auf die Suva-Akten. Es geht um italienische Eternit-Arbeiter aus den Schweizer Werken Niederurnen und Payerne, die nach ihrer Rückkehr in Italien an Asbestkrebs gestorben sind. Wenn die Suva diese Akten jetzt herausgeben muss, ist selbstverständlich etwas Wichtiges passiert. Die Suva hat sich schliesslich mit allen Mitteln gewehrt. Sie hat das Verfahren nicht nur vors Bundesgericht gezogen, sondern sich gleichzeitig ans EJPD gewendet, um die Herausgabe zu verhindern. Und sich dabei auf einen Artikel bezogen, in dem es um Staatssicherheit geht, wie ich schon damals im work berichtet habe.

Warum klemmt die Suva dermassen?
Ich habe darüber für mein Buch lange mit Suva-Verwaltungsratspräsident Franz Steinegger geredet. Er macht einerseits Gründe des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrechts geltend. Andererseits gehe es um Akten, zum Beispiel um Emissionsmessungen in den Eternit- Werken, die die Suva in ihrer Funktion als hoheitliches Organ gesammelt habe. Ein anderer Staat dürfe nicht darüber verfügen, sonst könne ja jeder Richter kommen und irgendwelche Akten einsehen wollen, zum Beispiel die der Eidgenössischen Bankenkommission. Eine völlig absurde Begründung.

Sie sprechen von Emissionsmessungen. Könnte man über den Umweg Italien an Daten kommen, die bisher nicht zugänglich waren?
Sie schreiben seit fast sechs Jahren über Asbest, haben für work unzählige Artikel zum Thema verfasst. Was hat sich in dieser Zeit bewegt?

Es bewegt sich im Bereich Asbest alles sehr langsam. Das ist im Interesse der Unternehmen, die mit diesem Material gearbeitet haben, weil die Verjährungsfristen weiterlaufen. Aber immerhin bewegt sich etwas. Die Rechtskommission des Nationalrats will die Verjährungsfristen verlängern. Denn etwas vom Stossendsten ist, dass die Verjährungsfrist bei einem Krebs, der nach 20, 30 oder gar erst 40 Jahren ausbricht, in der Regel 10 Jahre beträgt. In Italien bahnt sich ein Prozess an, in dem erstmals auch einige Firmen des Unternehmensgeflechts der Schmidheinys zur Rechenschaft gezogen werden sollen. Denn seit dem 25. August gibt es dort ein neues Gesetz, mit dem man auch gegen Firmen administrativ vorgehen kann.

Italien zieht die Firmen zur Verantwortung. Weshalb zeigt die Suva so wenig Interesse, auf die Verursacher Regress zu nehmen?
Man muss sich ohnehin fragen, welche Rolle die Suva in der Vergangenheitsbewältigung zum Thema Asbest spielt. Und vor allem auch, welche Rolle die Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften in der Suva spielen. Von ihnen hätte ich in den letzten Jahren gerne mehr gehört. Als es zum Beispiel um die Weigerung der Aktenherausgabe ging, hätte ich eigentlich erwartet, dass die Gewerkschaftsvertretung in der Suva öffentlich klar Stellung genommen hätte zugunsten der Opfer. Die Gewerkschaften haben damals die Kampagne für den Ausstieg aus der Asbestwirtschaft erfolgreich vorangetrieben. Als das Verbot da war, hat man fälschlicherweise gedacht, es gebe kein Asbestproblem mehr. Heute weiss man, dass auch nach dem Verbot die Eternit die Bewilligung hatte, importierte Asbestprodukte in der Schweiz zurechtschneiden. Dass bei Renovationsarbeiten, Sanierungen, Abbrüchen auf dem Bau täglich Leute mit Asbest in Kontakt kommen. Dass noch immer neun Firmen in der Schweiz mit Ausnahmebewilligungen Asbest verarbeiten können.

Aber war das Asbestverbot nicht ein wichtiger Erfolg?
Sicher, aber der Ausstieg ist in ganz Europa erst erfolgt, nachdem man schon viele Jahre lang wusste, dass Asbest tödlich ist. Auch in der Schweiz kam das Verbot 1990 beziehungsweise mit der Übergangsfrist 1994 spät. Im Rahmen der Recherchen für mein Buch habe ich herausgefunden, dass schon 1977 eine Kommission des Bundesamts für Gesundheit feststellte, Asbest sei tödlich und man müsse handeln. Daraufhin hat die Asbestlobby 1978 einen Verein gegründet, um zu verhindern, dass Asbest in die Giftklasse 1 aufgenommen wird. Erst zehn Jahre später, 1987, wurde Asbest in diese Giftklasse aufgenommen und drei Jahre später trat das Verbot in Kraft.

Sie beschreiben Fälle von Asbestkranken, die keine Entschädigung bekommen, weil sie nicht am Arbeitsplatz mit Asbest in Kontakt kamen. Gibt es für sie keinen Fonds?
Seit gut einem Jahr gibt es eine Stiftung der Eternit, die aber nur ehemalige Eternit- Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter in Härtefällen unterstützt. Es brauchte einen Asbestopferfonds, der von allen beteiligten Firmen, die früher mit Asbest gearbeitet haben, vom Staat und von der Suva finanziert wird. Entsprechende Vorstösse in National- und Ständerat wurden aber abgelehnt. Auch bei der sogenannten Integritätsentschädigung bestünde Handlungsbedarf. Heute gewährt die Suva eine volle Integritätsentschädigung von rund 80000 Franken nur, wenn der Patient 18 Monate nach Ausbruch der Krankheit noch lebt. Überlebt er sechs Monate, bekommt er 40 Prozent. Das ist absurd bei Krankheiten, bei denen die Menschen in der Regel nach der Diagnose nur noch wenige Monate zu leben haben.

Sie sind mittlerweile eine profunde Kennerin der Asbestproblematik. Wie sind Sie zu diesem Thema gekommen?
Am Anfang stand der Brief eines italienischen Arbeitsmediziners, der das Register von Krebstoten in seiner Region führt und darauf aufmerksam machte, dass viele Leute, die bei der Eternit gearbeitet hatten, an Asbestkrebs gestorben sind. Als ich angefangen habe zu recherchieren, habe ich gemerkt, dass ich von den asbestverarbeitenden Betrieben immer wieder mit Halbwahrheiten, wenn nicht gar mit Lügen konfrontiert worden bin. Man hat immer nur gerade das zugegeben, was ich schon recherchiert hatte. Das hat mir den Ansporn gegeben, nach der Wahrheit zu suchen. Ich lasse mich nicht gerne anlügen.

Und Sie sind drangeblieben.
Ich habe nach und nach gemerkt, dass die Asbestproblematik nicht nur die Schweiz betrifft. Ich habe angefangen, in anderen Ländern zu recherchieren. Überall gibt es ein ähnliches Bild, überall sterben ehemalige Mitarbeiter verschiedenster Fabriken an Asbestkrebs. Da ist es für mich auch zu einer Sache der journalistischen Pflicht geworden, aufzudecken, was weltweit passiert. Man darf ob des Asbestverbots in Europa nicht vergessen, dass in den meisten Ländern der Welt heute immer noch mit Asbest produziert wird. Die Internationale Arbeitsorganisation schätzt, dass heute noch 125 Millionen Menschen mit dem meistens verwendeten Weissasbest arbeiten. Weltweit sterben jährlich etwa 100000 Menschen an asbestbedingten Krankheiten. Alle fünf Minuten stirbt auf der Welt ein Mensch an einem Asbestkrebs. Das ist in denjenigen Ländern, in denen es ein Verbot gibt, in Vergessenheit geraten. Man ist sich auch nicht bewusst, dass eigentlich genau das Gleiche, was früher in Europa ablief, sich jetzt in anderen Ländern wiederholt, und zwar in einem Ausmass, wie wir es hier nicht gekannt haben. Das muss thematisiert werden. Auch dazu soll mein Buch einen Beitrag leisten.


Maria Roselli: Die Asbestlüge. Geschichte und Gegenwart einer Industriekatastrophe. Rotpunkt-Verlag, Zürich 2007, 239 Seiten, Fr. 36.–.

work, 15.11.2007