Jährlich ein Prozent des Bauvolumens von 45 Milliarden Franken koste die Aufrüstung von Baumaschinen mit Dieselfiltern – zu teuer, befanden die Baulobby und der Bundesrat, obwohl wissenschaftlich erwiesen ist, dass Dieselpartikel Krebs erzeugen können. Doch jetzt zeigt sich: Die Aufrüstung kostet nur einen Bruchteil davon. Die Zahlen, aufgrund derer sich der Bundesrat in einer ersten Abstimmung für die Aufhebung der Filterpflicht ausgesprochen hatte, waren falsch. In der Fragestunde des Nationalrats sprach Bundesrat Moritz Leuenberger am 27.September von «unrichtigen» Zahlen. Und Manon Delisle, Leiterin der Sektion Verkehr im Buwal, bestätigt gegenüber work: «Das gesamte Zahlenmaterial ist veraltet.»
Ein Pappenstiel
Die Aufrüstung der Baumaschinen mit Dieselfiltern kostet die Bauwirtschaft bis ins Jahr 2020 nämlich lediglich 300 Millionen Franken und nicht wie behauptet 1,4 Milliarden. Im Jahr sind das 20 Millionen Franken oder umgerechnet 0,45 Promille des Bauvolumens – 45 Rappen pro investierte 1000 Franken. Mit anderen Worten: ein Pappenstiel! Auch die Kosten-Nutzen- Rechnung muss korrigiert werden: Die Filterkosten sind effektiv fünf Mal tiefer als die wegen Russpartikel- Emissionen verursachten Gesundheitskosten von 1,6 Milliarden Franken. Mit anderen Worten: Werden die Baumaschinen auf Grossbaustellen für 300 Millionen mit Dieselfiltern ausgerüstet, wie es die Richtlinie zur Luftreinhaltung vorsieht, können 1,6 Milliarden Franken für die medizinische Behandlung kranker Bauarbeiter und Anwohner eingespart werden. Wie konnte das Buwal dem Bundesrat derart falsche Zahlen vorlegen? Die Zahlen seien nicht falsch, sondern nur veraltet, erklärt Manon Delisle: «Die Zahlen im Buwal-Bericht sind von Anfang 2002, als die Richtlinie zur Luftreinhaltung auf Baustellen noch nicht ausformuliert worden war.» Damals sei man noch davon ausgegangen, dass sämtliche Baumaschinen in der Schweiz mit Dieselfiltern ausgerüstet werden sollten. Doch diese Annahme war falsch, denn auf Druck der Bauwirtschaft wurde ein fauler Kompromiss ausgehandelt: Nur Baumaschinen auf Grossbaustellen sollten der Filterpflicht unterstellt werden (vgl. Kasten). Das sind weniger als die Hälfte aller in der Schweiz betriebenen Baumaschinen. «Es ist unser Fehler, wir hätten die Zahlen kontrollieren müssen», entschuldigt sich Hugo Schittenhelm, Sprecher des Departements für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (Uvek), für den Zahlensalat im Buwal. Gemäss den neuen Berechnungen müssen zudem nur noch 9500 Baumaschinen mit Dieselfiltern aufgerüstet werden, denn seit der Einführung des Obligatoriums im September 2002 wurden bereits 5500 Geräte umgerüstet.
Bundesräte in Zugzwang
Aufgrund dieser neuen Zahlen kommen nun Justizminister Christoph Blocher und Gesundheitsminister Pascal Couchepin in Zugzwang. Denn sie hatten in der ersten Diskussion im Bundesrat die Motion der St. Galler SVP-Nationalrätin und Baumaschinenverkäuferin Jasmin Hutter unterstützt, mit der die Filterpflicht wieder aufgehoben werden soll. Begründung: Die Filterpflicht sei aus wirtschaftlicher Sicht nicht tragbar. Am 20.Oktober will sich der Bundesrat nochmals mit der Motion Hutter befassen, dann auf Grundlage der neuen Datenbasis. Aller Voraussicht nach wird Moritz Leuenberger dem Gremium beantragen, auf seinen Entscheid zurückzukommen, der auf falschen Annahmen basierte.
work, 7.10.2004


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