Kann mir der Chef den Lohn kürzen?
Ich habe seit 2 Monaten eine unbefristete Anstellung als Verkäuferin. Kürzlich war ich krank. Mein Arbeitgeber zahlt mir für die Krankentage keinen Lohn. Als Begründung gibt er an, dass das Arbeitsverhältnis weniger als drei Monate gedauert habe. Ein Arbeitskollege hatte jedoch keinen solchen Lohnausfall, als er bereits nach einer Woche krank wurde. Dabei arbeitet er gleich lang im Betrieb wie ich. Sein Arbeitsvertrag ist allerdings auf sechs Monate befristet. Kann das sein? MYRIAM MUFF: Gestützt auf Artikel 324a des Obligationenrechts ist das leider möglich. Dieser Artikel ist jedoch nur anwendbar, wenn keine abweichende, günstigere Bestimmung (vertragliche Abrede, Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag) anwendbar ist. Er regelt die minimale Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers, wenn Arbeitnehmende wegen Krankheit, Unfall usw. ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können. Die Angestellten haben nur dann Anspruch auf Lohnersatz, wenn «das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen ist». Dabei muss grundsätzlich zwischen befristeten und unbefristeten Anstellungsverhältnissen unterschieden werden: Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis muss mehr als drei Monate gedauert haben, damit bei Ausfall wegen Krankheit ein Anspruch auf Lohnersatz besteht. Ist das Arbeitsverhältnis hingegen von vornherein befristet, sind Arbeitgeber schon ab dem ersten Krankheitstag der befristet Angestellten verpflichtet, den Lohn weiter zu zahlen. Allerdings nur, wenn die abgemachte Vertragsdauer mehr als drei Monate beträgt. Deshalb ist es rechtlich korrekt, dass Ihr Kollege Lohnersatz erhalten hat und Sie nicht. MEHR INFOS für Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter: www.unia.ch